Stand: 03.07.2026 • 19:55 Uhr
Wegen des AfD-Parteitags, der am Wochenende stattfindet, kommen Demonstranten aus ganz Deutschland nach Erfurt. Das Ziel: den Parteitag verhindern. Was erlauben Grundgesetz und Versammlungsrecht, und wo liegen die Grenzen?
Nein, eine Versammlung, etwa eine Demonstration gegen einen Parteitag, muss nicht erlaubt werden - sie muss aber 48 Stunden vorher angemeldet werden. Die Anmeldung soll es den Behörden ermöglichen, für die Sicherheit der Versammlung zu sorgen und gegebenenfalls den Verkehr umzuleiten.
Dass Versammlungen in Deutschland nicht erlaubnispflichtig sind, steht so im Grundgesetz in Artikel 8: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln."
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung immer wieder betont, wie wichtig die Versammlungsfreiheit für die Demokratie ist. So etwa im berühmten Brokdorf-Beschluss von 1985, in dem es um die Anti-AKW-Proteste ging: "Die Versammlungsfreiheit zählt zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens und ist für die freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend", heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.










