Die afrikanischen Staaten Burkina Faso, Mali und Niger haben offiziell das Verfahren zum Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingeleitet. Das bestätigte das Gericht in Den Haag. Die drei militärisch geführten Staaten hatten das Weltstrafgericht bereits im September über ihre Absicht unterrichtet.

Nach Artikel 127 des Römischen Statuts, der rechtlichen Grundlage des Gerichts, wird ein Austritt erst ein Jahr nach Eingang der Erklärung wirksam. Laufende Ermittlungen und bereits begründete Zuständigkeiten bleiben davon unberührt.

Harte Vorwürfe aus Afrika gegen Strafgerichtshof

Die drei Regierungen bezeichneten den IStGH bei der Ankündigung ihres Austritts als „Instrument neokolonialer Unterdrückung“. Der Gerichtshof erklärte in einer Mitteilung, ein Austritt von Mitgliedstaaten berge das Risiko, „das gemeinsame Streben nach Gerechtigkeit zu untergraben und die weltweiten Bemühungen zur Beendigung der Straflosigkeit zu schwächen“.

Auch die Präsidentschaft der Versammlung der Vertragsstaaten rief die drei Länder auf, ihre Entscheidung zu überdenken.