«Ich überlebte dank meinen Nachbarn»: Der mit einer Sanktion belegte Schweizer Jacques Baud meldet sich zu Wort – die EU widersprichtWeil er für den Kreml Propaganda betreibe, hat die EU die Konti des Genfer Autors gesperrt. Dieser sagt, dass er keinerlei Verbindung zu Russland habe, und erzählt vom Alltag ohne Geld.03.07.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenPropagandist im Namen Russlands oder schlicht ein Autor, der alle Seiten beleuchtet? Jacques Baud ist derzeit einer Sanktion ausgesetzt.AGREs ist ein verworrener Fall – und auch mehr als ein halbes Jahr nach seinem abrupten Beginn sind mehr Fragen offen als beantwortet. Gesichert ist, dass der ehemalige Schweizer Oberst Jacques Baud am 15. Dezember 2025 vom EU-Rat auf eine Sanktionsliste gesetzt wurde. Als Begründung dafür heisst es im offiziellen Dokument, dass der 72-jährige Autor als Sprachrohr für prorussische Propaganda agiere und Verschwörungstheorien verbreite. Er beteilige sich an der Informationsmanipulation und der Einflussnahme Russlands, welche die Stabilität oder die Sicherheit in der Ukraine untergrüben.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Diesen Donnerstag hat sich Baud nun in einer Online-Pressekonferenz zu Wort gemeldet. Begleitet wurde er von seinem Anwaltsteam, das den Fall gemäss eigenen Angaben unentgeltlich und aus «grundsätzlicher Sorge um die Meinungsfreiheit und die Rechtsstaatlichkeit in der EU» betreut, sowie vom deutschen Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek, der von der «Zeit» einst als «Ratgeber der AfD» betitelt wurde.Baud erzählte insbesondere davon, wie ihn die Sanktion in seinem alltäglichen Leben einschränke. Die Massnahme habe ihn völlig unvorbereitet getroffen, von einem Tag auf den anderen seien seine Kreditkarten, Versicherungen und Bankkonti – auch jene in der Schweiz, obwohl diese die Sanktion nicht übernommen hat – gesperrt gewesen. Zahlungen habe er nicht mehr vornehmen können, selbst Einkäufe seien nicht mehr möglich gewesen. «Ich überlebte, so muss man das sagen, dank meinen Nachbarn. Sie haben mir Essen geliefert», sagte Baud.Heimatbesuche sind nicht möglichGemäss Sanktionsregime hat der in Brüssel wohnhafte Genfer Anrecht auf eine Unterstützung, welche die Grundbedürfnisse abdecken soll. Die belgischen Behörden gaben dem Antrag gemäss seinen Angaben Anfang Februar statt, bis ihn auch die Banken umgesetzt hätten, seien aber drei Monate verstrichen. Weiterhin darf Baud auch Belgien nicht verlassen und also nicht in seine Heimat reisen. Die meisten anderen Personen auf der Sanktionsliste trifft es weniger hart – wer in Russland wohnhaft ist, ist in seinem Alltag höchstens marginal eingeschränkt.Auf die eigentlichen Anschuldigungen ging Baud nur summarisch ein. In seinen Büchern habe er nie dargelegt, wer im Ukraine-Krieg «richtig- oder falschliegt», sondern nur verstehen wollen, was die Motivation der Konfliktparteien sei. Russische Propaganda habe er vermieden und auch Einladungen von russischen Medien stets ausgeschlagen, um sich nicht zum Spielball zu machen. Die Videoclips, die man auf russischen Portalen findet, hätten diese von anderen Medien übernommen, denen er Interviews gegeben habe.Kurz: Die Vorwürfe der EU seien schlicht nicht wahr. «Ich habe absolut keine Verbindung zu Russland», sagt Baud. Weder habe er dort Familie, noch sei er Teil eines Netzwerks, und er habe, wenn schon, mehr Kontakte in die Ukraine.Der Ball liegt beim GerichtDie EU-Kommission, welche die Sanktionsliste dem EU-Rat beantragt hatte, widerspricht der Darstellung klar. Man habe Beweise dafür, dass die gelisteten Personen «für Handlungen oder politische Massnahmen verantwortlich sind, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit untergraben», sagt die Sprecherin Anitta Hipper auf Anfrage. Dies schliesse die «Planung, die Anordnung oder Unterstützung von Informationsmanipulation und Einmischung» ein.Die Frage, ob man diese Beweise vorlegen könne, verneint Hipper jedoch. Aus Gründen des Datenschutzes könne man diese ausschliesslich an die betroffenen Personen oder deren Rechtsvertreter übermitteln. Baud und sein Team bestreiten jedoch, je eine Begründung erhalten zu haben, die über die kurze, öffentlich zugängliche Zusammenfassung der Vorwürfe hinausgegangen sei.Wenn der EU-Rat erachtet, dass die Grundlage für die Sanktion nicht mehr gegeben ist, kann er sie theoretisch jederzeit aufheben. Im Fall Baud dürfte aber letztlich die Justiz befinden. Doch das kann noch dauern: Sein Anwaltsteam, das am 10. März beim Europäischen Gerichtshof Klage eingereicht hat, rechnet nicht vor 2028 mit einer finalen Entscheidung.Passend zum Artikel
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