PfadnavigationHomePolitikDeutschlandParteiausschluss gescheitertWarum der Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich in der AfD bleiben darfStand: 19:03 UhrLesedauer: 5 MinutenMatthias Helferich (AfD)Quelle: picture alliance/dpa/Thomas BanneyerDer Landesvorstand der NRW-AfD wollte den Bundestagsabgeordneten Helferich aus der Partei ausschließen. Vor dem Bundesschiedsgericht der Partei scheitert der Plan jetzt. WELT kennt die Urteilsgründe.Der Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich darf in der AfD bleiben. Das Bundesschiedsgericht der Partei hat nach WELT-Informationen am 26. Juni entschieden, den Rechtsextremisten lediglich für sechs Monate von der Ausübung von Parteiämtern auszuschließen. Das entsprechende Urteil des Parteigerichts liegt WELT vor. Der Landesvorstand der nordrhein-westfälischen AfD hatte im Mai 2024 beantragt, Helferich aus der Partei auszuschließen. Der heute 37-Jährige habe „die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielstellung artikuliert und die Betroffenen dabei als ‚Viecher‘ adressiert“, heißt es im damaligen Ausschlussantrag.Lesen Sie auchUnd weiter: „Die Szenarien, die drohen, sollten Personen wie Matthias Helferich jemals politisch-exekutive Macht erhalten, erinnern an die finstersten Kapitel der Menschheitsgeschichte und speziell auch der deutschen Geschichte.“ Später legte der Vorstand beim Schiedsgericht weitere Vorwürfe vor. Im Juli 2025 hatte das Landesschiedsgericht der NRW-AfD entschieden, dem Ausschlussantrag zu folgen. Hauptvorwurf war ein von Helferich gepostetes Foto eines Autospiegel-Anhängers mit der Aufschrift „Raus mit die Viecher“, einem Bildnis von Karin Ritter und dem Hashtag „Remigration“. Ritter war das Oberhaupt einer rechtsradikalen Familie, die jahrzehntelang von „Stern TV“ begleitet worden war.„Migranten werden als ‚Viecher‘ bezeichnet, die man abschieben muss“, heißt es dazu im Urteil des Landesschiedsgerichts. „Mit der Menschenwürde unvereinbar sind demütigende Ungleichbehandlungen.“ Im Antrag des Landesvorstands auf Parteiausschluss hieß es im Mai 2024, Helferich habe mit dem Posting „jeglichen Konsens über Grundbegriffe menschlicher Gemeinwesen“ aufgekündigt und „bewusst mit dem Bereich der Zivilisation“ gebrochen. Helferich hatte im Verfahren vorgetragen, das Posting sei ironisch-satirisch gemeint gewesen.Lesen Sie auchDer Landesvorstand mache es sich „zu einfach, wenn er aus der Veröffentlichung mit den Kommentaren ‚Super‘ und ‚#Remigration‘ eine verfassungsfeindliche Äußerung ableiten will“, heißt es nun im Urteil des Bundesschiedsgerichts. „Eine Gleichsetzung, die so weit geht, dass den Menschen das Menschsein abgesprochen werden soll, sodass die Menschenwürde abgesprochen wird, kann die Kammer in dem Post nicht erkennen.“Lesen Sie auchIm Januar und Februar dieses Jahres hatte der Landesvorstand um Martin Vincentz neue Schriftsätze beim Bundesschiedsgericht vorgelegt. Diese liegen WELT ebenfalls vor. In Bezug auf eine Rede von Helferich heißt es darin: „Die Verwendung des Ausdrucks ‚tausendjährige Zukunft‘ ist eindeutig und ohne Zweifel als positive Bezugnahme auf die bekannte propagandistische Aussage Adolf Hitlers von 1934 gemeint, das neu geschaffene Reich werde ‚tausend Jahre bestehen‘.“Helferich wird zudem vorgeworfen, „weiterhin systematisch gegen Satzung und Ordnung der AfD“ zu verstoßen, „insbesondere durch parteischädigende öffentliche Äußerungen“ – etwa durch ein Posting, in dem er die Parteispitze „öffentlich verspottet“ habe. Nachdem der Bundesvorstand der AfD die Gliederungen der Partei im Februar aufgefordert hatte, keine Veranstaltungen mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner von der Identitären Bewegung durchzuführen, postete Helferich ein gemeinsames Foto mit Sellner und versah es mit dem Kommentar „Das Kontaktverbot wird konsequent durchgesetzt!“.Lesen Sie auchAuch mit weiteren Schriftsätzen aus dem April und Mai dieses Jahres konnte der Landesvorstand das Bundesschiedsgericht nicht überzeugen. In Bezug auf ein Social-Media-Posting von Helferich aus dem März und dem Zitat „Gehe raus und werde zum Übermenschen“ des Philosophen Friedrich Nietzsche heißt es darin, der Begriff „Übermensch“ sei nationalsozialistisch konnotiert und Teil der Rassenlehre der Nationalsozialisten. Die Öffentlichkeit verstehe den Beitrag als „Huldigung des Nazi-Übermenschentums“.„Als Ultima Ratio unverhältnismäßig“Helferich wies dies als „unsubstantiiert und offenkundig unzutreffend“ zurück. „Die weiteren Vorwürfe lassen eine signifikante Pflichtverletzung, die einen Parteiausschluss rechtfertigen können, nicht erkennen“, heißt es nun im Urteil des Bundesschiedsgerichts. Ein Parteiausschluss erscheine „als Ultima Ratio für Fehlverhalten als unverhältnismäßig“.Die Parteirichter werfen dem Landesvorstand in Nordrhein-Westfalen sowie dem dortigen Schiedsgericht zudem vor, ein Zitat von Helferich „aus dem Zusammenhang gerissen“ zu haben. Das Landesurteil war unter anderem mit einer Äußerung Helferichs begründet worden, in der dieser sich als „Radikalisierungsmotor“ bezeichnet hatte. Lesen Sie auchDamit habe Helferich „eingeräumt, dass er nicht nur extremistisch eingestellt ist, sondern darüber hinaus die Antriebskraft einer extremistischen Bewegung ist, bzw. sein will“, heißt es im WELT vorliegenden Urteil aus dem Juli 2025. Zu dieser Selbstbeschreibung als „Leitfigur einer radikalen Bewegung“ passten „die früheren Posts mit den Selbstbezeichnungen ‚das freundliche Gesicht des NS‘ und ‚demokratischer Freisler‘, die Gegenstand eines früheren Parteiordnungsverfahrens waren“.Helferich habe in dem Interview über die Entstehung seiner Reden mit seinem Mitarbeiterteam gesprochen und die Rollenverteilung beschrieben, bei der er derjenige sei, „der radikalere Aussagen formuliert“, heißt es nun im Urteil des Bundesschiedsgerichts. „Von einer Hinwendung zu radikalen Organisationen kann denknotwendig also gar keine Rede sein, weil es nicht um die politische Richtung, sondern nur um die Ausdrucksweise bei den Reden geht.“Helferich sagte WELT am Donnerstag: „Das Bundesschiedsgericht hat das Willkür-Urteil des Landesschiedsgerichts aufgehoben, die unsägliche Hatz auf mich ist damit beendet. Der Landesvorstand hatte das Instrument des Parteiausschlussverfahrens missbraucht, um zu versuchen, einen innerparteilichen Konkurrenten auszuschalten.“ Helferich sagte weiter, er sei dankbar, dass sich das Gericht „von innerparteilichen Einflussnahmeversuchen unbeeindruckt gezeigt“ habe. Der Bundestagsabgeordnete wollte diesen Vorwurf nicht konkretisieren. Vom Landesvorstand um Vincentz war bislang keine Stellungnahme zu erhalten.Politikredakteur Frederik Schindler berichtet für WELT über die AfD, Islamismus, Antisemitismus und Justiz-Themen. Zweiwöchentlich erscheint seine Kolumne „Gegenrede“. Seit Februar 2026 erscheint wöchentlich sein Podcast „Inside AfD“.