Matthias Helferich, einer der umstrittensten Politiker in der AfD, darf Mitglied der in weiten Teilen rechtsextremen Partei bleiben. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat das Bundesschiedsgericht der AfD bereits am 26. Juni entschieden, Helferich zwar mit einer sechsmonatigen Ämtersperre zu belegen, ihn aber nicht aus der Partei auszuschließen. Außerdem haben die Parteirichter verfügt, dass der Dortmunder Bundestagsabgeordnete seine Mitgliedsrechte zurückerhält.Das Verfahren hat in der AfD und darüber hinaus viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Die Frage nach dem Umgang mit Helferich hat nicht nur den AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen gespalten, sie hat sich auf die Machtarithmetik in der gesamten Partei ausgewirkt. NRW ist schließlich der größte und mitgliederstärkste Landesverband der AfD und stellt dementsprechend viele Delegierte auf Bundesparteitagen. Wie diese Delegierten abstimmen, hat Auswirkungen auf Parteitagsbeschlüsse und Vorstandswahlen.Momentan existieren in der AfD-NRW zwei rivalisierende Lager. Eines um den Landesvorsitzenden Martin Vincentz, der als vergleichsweise gemäßigt gilt. Und eines um Helferich, der selbst in der AfD zu denen zählt, die am weitesten rechts stehen und der als Unterstützer von Parteichefin Alice Weidel und Thüringens Landeschef Björn Höcke gilt.Helferich provoziert mit radikalen ÄußerungenHelferich fällt in der AfD immer wieder durch Provokationen auf. Er hat sich mal das „freundliche Gesicht des NS“ genannt. Ein andermal postete er ein Foto mit dem Spruch der rechtsradikalen TV-Bekanntheit Karin Ritter: „Raus mit die Viecher“. Helferich schrieb dazu: „#remigration“. Im vergangenen Jahr berichtete der Spiegel über E-Mails mit rassistischem Inhalt und NS-Sympathiebekundungen, die vor etwa zehn Jahren von Helferichs E-Mail-Adressen verschickt wurden. Schon 2021 hatte der damalige, inhaltlich noch gemäßigtere Bundesvorstand wegen seiner radikalen Äußerungen eine Ämtersperre gegen ihn verhängt. Nach internen Auseinandersetzungen über seine Person verzichtete Helferich dann auf einen Platz in der AfD-Bundestagsfraktion. Er blieb fraktionslos.Der Vorstand des AfD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen unter Martin Vincentz versucht seit 2024 – damals allerdings in anderer Besetzung als heute – Helferich aus der Partei zu werfen. Man wirft ihm vor, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund als „Viecher“ abzuwerten und „unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel außer Landes“ bringen zu wollen. Helferich vertrete völkische Tendenzen, schloss der Landesvorstand. Helferich argumentierte, er habe Witze gemacht.Im Sommer 2025 schloss das Landesschiedsgericht der NRW-AfD Helferich tatsächlich in erster Instanz aus der Partei aus. Doch er wehrte sich. Bis zu einer Entscheidung der zweiten Instanz, dem Bundesschiedsgericht, musste er zumindest seine Mitgliedsrechte ruhen lassen.Helferichs Einfluss reicht weit über Nordrhein-Westfalen hinausWas nicht hieß, dass in den vergangenen zwölf Monaten sein Einfluss und seine Netzwerke in der Partei ruhten, die weit über Nordrhein-Westfalen hinaus reichen. Schon vor dem Ausschluss durch das Schiedsgericht in NRW war Helferich in der neu zusammengesetzten Bundestagsfraktion wieder gerne gesehen: Sie nahm ihn nach der Bundestagswahl im Frühjahr 2025 auf. Zugleich gilt er als eine der Identifikationsfiguren der radikalen Parteijugend.Auch zum radikal rechten Vorfeld der Partei pflegt Helferich enge Bande. Als Anfang des Jahres die AfD-Führung die Parteigliederungen aufforderte, keine Parteiveranstaltungen mehr mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner abzuhalten, postete Helferich wenig später ein Foto: Er neben Sellner, den Blick mit der Hand verdeckt. Dazu schrieb er: „Das Kontaktverbot wird konsequent durchgesetzt!“ Auch für solche Provokationen bemühte sich der gemäßigtere Rest seines Landesverbands, ihn loswerden. Vergeblich.Helferich sprach nun auf Anfrage von einem „Willkürverfahren“, das zu Ende gehe. Der nordrhein-westfälische AfD-Landesvorstand wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Ein ordentliches Gericht könnte das Ergebnis eines Parteiausschlussverfahrens nur noch auf Formfehler überprüfen.