Im Streit über Steuervorteile der Deutschen Post gegenüber Konkurrenten im Briefmarkt plant das Bundeswirtschaftsministerium den Argumenten von Wettbewerbshütern zu folgen und ein Privileg des früheren Staatsmonopolisten zu streichen. Damit verlöre die Post ihre bisherige Befreiung von der Umsatzsteuer im Markt für Geschäftsbriefe, die sie von anderen Dienstleistern erhält und weitertransportiert. Der Entwurf, der der F.A.Z. vorliegt, muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. Geplant ist die Änderung von Jahresbeginn 2027 an. Zuerst hatte der „Spiegel“ über das Gesetzesvorhaben berichtet.In dem fraglichen Briefmarktbereich genossen zuletzt neben der Post auch manche Konkurrenten im Briefmarkt eine Umsatzsteuerbefreiung, allerdings nicht alle. Schon länger warnt deshalb die Monopolkommission davor, dass „Umsatzsteuersonderregeln und -privilegien für die Deutsche Post den Wettbewerb gefährden“, wie sich zuletzt der Chef des Gremiums, der Ökonom Tomaso Duso zitieren ließ. Das Wissenschaftlergremium empfehle, „für Geschäftskundenbriefe klare, einheitliche Umsatzsteuerregeln zu schaffen, die für alle Anbieter gleichermaßen gelten“ – also auch für die Deutsche Post.Belastung statt Befreiung – aber für alleVor mehr als einem Jahr hatten auch viele Post-Konkurrenten Anträge auf die fragliche Umsatzsteuerbefreiung gestellt, diese lagen aber zuletzt monatelang auf Eis. Die Vorgeschichte: Als man das Postgesetz 2024 erneuerte, wurden die sogenannten Teilleistungen der Deutschen Post von der Umsatzsteuer befreit. Die Monopolkommission und Post-Konkurrenzverbände monierten damals, dass dies der Post einen Wettbewerbsvorteil bringe. Daraufhin sicherte die damalige Ampelregierung zu, auch die alternativen Briefdienste von der Mehrwertsteuer auszunehmen.Das passierte zunächst auch, dann stoppten die Bewilligungen wegen juristischer Bedenken. Seither sind manche alternative Briefdienste von der Umsatzsteuer befreit, andere nicht. Die aktuelle Regierung aus Union und SPD strebt nun dem Entwurf zufolge eine Gleichbehandlung aller an – nur nicht als Steuerbefreiung, wie sie die Ampelkoalition plante, sondern als Steuerbelastung.Post-Konkurrenten äußerten sich mit dem Vorschlag zufrieden. „Der Bundesverband Briefdienste begrüßt die im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 sowie die im Postgesetz vorgesehenen Änderungen ausdrücklich“, heißt es in einer Stellungnahme des Briefwettbewerber-Verbands an das Ministerium. Es handele sich um einen „wichtigen Schritt zur Wiederherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen im deutschen Briefmarkt“.Post sieht Steuervorteil als „europarechtlich zwingend vorgeschrieben“Die Deutsche Post reagierte weniger erfreut. „Wer die Umsatzsteuerbefreiung als ‚Privileg‘ bezeichnet, verkennt die Rechtslage“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. „Die Steuerbefreiung ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des postalischen Universaldienstes geknüpft.“ Die Deutsche Post sei der einzige Anbieter in Deutschland, der die flächendeckende Postversorgung nach gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards und mit eigener Infrastruktur sicherstelle.Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen sei nach der einschlägigen Rechtsprechung Teil des Universaldienstes. „Die im Postgesetz 2024 vorgenommene Regelung hat diese auf europäischem Recht beruhende Rechtslage klargestellt“, zeigt sich die Post überzeugt. „Was der Markt braucht, sind verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen für alle, die nicht gegen europäisches Recht verstoßen.“In dem Ministeriumsvorschlag heißt es, Bund, Länder und Gemeinden könnten durch die Neuregelung pro Jahr 115 Millionen Euro an Mehreinnahmen bekommen. Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbands Briefdienste, glaubt, die Zahl liege deutlich höher: „Ich schätze die Mehreinnahmen auf fast 500 Millionen Euro im Jahr, wenn man Bund, Länder und Gemeinden zusammennimmt“, sagte er der F.A.Z. am Donnerstag.