Als Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz am Donnerstagmorgen im Garten des Kanzleramts die Ergebnisse des jüngsten Koalitionsausschusses präsentierte, knüpfte er an seine Wortwahl vom Vortag an. Ein „großer Schritt nach vorne“ seien die 34 beschlossenen Maßnahmen. „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen.“ Die zwölf Seiten Beschlusspapier stehen unter dem Titel „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Doch kann von diesen Maßnahmen tatsächlich ein Wachstumsschub ausgehen?Ökonomen zeigen sich von den Beschlüssen nicht ganz so begeistert wie die Verhandler. „Die Wachstumswirkung wird positiv sein, aber klein“, sagte Clemens Fuest, Präsident des Münchner Ifo-Instituts. „Die größte Schwäche des Pakets ist, dass Maßnahmen zur Senkung von Staatsausgaben fehlen. Deshalb können die Steuer- und Abgabenlasten kaum sinken.“ Moritz Schularick, Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, zeigte sich ebenfalls enttäuscht. „Die Wachstumswirkung geht nahe null, wenn nicht beim Bürokratieabbau viel passiert“, sagte er. „Ein großer Wurf geht anders.“ Punkte wie die erschwerten Krankschreibungen seien ein „richtiges Signal, mehr aber auch nicht“.Nicht einmal die Inflation wird ausgeglichenMit Spannung war erwartet worden, ob sich Union und SPD nach den Plänen für eine Gesundheits- und eine Rentenreform auch auf eine Steuerreform einigen würden – eine, die strukturelle Verbesserungen mit sich bringt. Das Ergebnis: Entlastungen hier (höherer Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld, Arbeitnehmerpauschbetrag, geringerer Anstieg der Belastung in einem Teil des Steuertarifs), Belastungen dort (verschärfte Reichensteuer, geringerer Handwerkerbonus). Der Fokus liege auf mittleren und niedrigen Einkommen, hieß es. Am stärksten würden Familien mit Kindern entlastet.Das Bundesfinanzministerium beziffert die Entlastung auf insgesamt zehn Milliarden Euro – kassenwirksam für das Jahr 2028. Das deutet darauf hin, dass Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nicht einmal die kalte Progression, das heißt die Anpassung des Steuertarifs an die Inflation, auszugleichen gedenkt. Nach früheren Angaben aus Koalitionskreisen würde das den Fiskus allein im kommenden Jahr 8,8 Milliarden Euro kosten. 2028 käme ein weiterer Milliardenbetrag hinzu; selbst wenn er nicht ganz so hoch wäre, würde man damit schnell in der Größenordnung von 15 Milliarden Euro landen. „Die kalte Progression wird nur zu einem kleinen Teil ausgeglichen“, wurde auf Nachfrage in Koalitionskreisen bestätigt.Selbst die Ampel glich die kalte Progression ausSeit dem Jahr 2016 haben alle Bundesregierungen die kalte Progression regelmäßig ausgeglichen. „Der Ausgleich der kalten Progression ist ein Gebot der Fairness. Der Staat darf sich an den Auswirkungen der hohen Inflation nicht bereichern“, schreibt das Bundesfinanzministerium selbst auf seiner Internetseite. Die kalte Progression ist eine Folge des Steuertarifs, der höhere Einkommen stärker belastet. Wenn das Gehalt mit der Inflationsrate steigt, rutscht der Steuerpflichtige in eine höhere Belastungsstufe, wenn der Tarif nicht entsprechend verschoben wird. Letztlich kann er sich dann mit seinem Nettoeinkommen real weniger leisten.Klingbeil nennt nur wenige Details zu seinen Plänen. Der Grundfreibetrag steige „voraussichtlich“ in zwei Stufen von aktuell 12.348 Euro auf 12.900 Euro im Jahr 2028, das Kindergeld in zwei Stufen von 259 Euro auf 272 Euro im Jahr 2028, der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1430 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird – anders als von Klingbeil vorgeschlagen – nicht erhöht. Er soll sogar etwas später greifen: von 70.600 Euro an statt bisher 69.879 Euro. Marginal sinkt damit die Grenzbelastung im mittleren Tarifbereich. Unten ändert sich bis auf die verfassungsrechtlich gebotene Erhöhung des Grundfreibetrags nichts.„Das ist eine Mogelpackung“„Das ist kein Ausgleich der kalten Progression, das ist eine Mogelpackung“, sagte Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg der F.A.Z. Das höhere Kindergeld und der aufgestockte Arbeitnehmerpauschbetrag kaschierten in Teilen, dass die Geldentwertung nicht vollständig ausgeglichen werde, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre.„Um die Entlastung für die große Mehrheit möglich zu machen, wird ein kleiner Teil der höchsten Spitzeneinkommen etwas mehr beitragen müssen: Der Reichensteuersatz von 45 Prozent wird künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten“, heißt es im Koalitionspapier. Von 280.000 Euro an soll sogar ein Reichensteuersatz von 47 Prozent gelten. Heute liegt die Schwelle für diesen 45-Prozent-Satz bei 277.826 Euro.Wer auf wie viel mehr hoffen darfIn seinen Beispielrechnungen liefert das Bundesfinanzministerium Fälle für Steuerzahler mit zwei Kindern. Demnach hätte ein Paar (Pflegekraft und Busfahrer mit jeweils 2800 Euro brutto im Monat) mit zwei Kindern etwa 632 Euro im Jahr 2028 mehr netto. Verdienen die Eltern jeweils 5000 Euro, hätte die Familie 678 Euro mehr. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2800 Euro Gehalt und zwei Kindern kann laut Ministerium auf zusätzlich 468 Euro hoffen. Steigende Sozialbeiträge dürften das Plus indes schmälern. Für kinderlose Steuerzahler nennt das Bundesfinanzministerium keine Zahlen. Die Kindergelderhöhung macht mit am Ende 312 Euro für zwei Kinder im Jahr einen großen Teil der Entlastungen aus. Der Kinderfreibetrag (heute 9756 Euro je Kind) soll erst auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro steigen. Singles ohne Nachwuchs dürften in den meisten Fällen nicht einmal um jährlich 200 Euro entlastet werden.Derzeit können Steuerzahler ihre Steuerlast mit den in Handwerkerrechnungen ausgewiesenen Arbeitskosten um 20 Prozent von maximal 6000 Euro drücken – also bis zu 1200 Euro pro Jahr und Haushalt. Künftig soll die Absetzbarkeit von Handwerkerarbeiten im privaten Wohnbereich auf 15 Prozent sinken, somit auf jährlich 900 Euro. Darüber hinaus will die Koalition den Pauschalsteuersatz bei den Minijobs von zwei auf fünf Prozent erhöhen. Da zudem erhebliche Veränderungen bei den Sozialbeiträgen zu erwarten sind, ist eine große Frage, wie sich das alles auf Angebot und Nachfrage nach diesen Arbeitsverhältnissen auswirken wird.Dauerbrenner KrankenstandIn Teilen geht das Papier auf die Wünsche der Arbeitgeber ein, den Krankenstand einzudämmen. Die in der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Krankschreibung will die Koalition wieder abschaffen, die unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) schärfer bestrafen. Zudem wird künftig eine „verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung“ nötig sein. Bisher besteht eine solche gesetzliche Vorschrift erst vom vierten Tag an. Für die Tage zuvor reicht es aus, wenn der Arbeitnehmer sein Unternehmen selbst informiert.Allerdings sind Unternehmen laut Entgeltfortzahlungsgesetz jetzt schon berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Das lässt sich in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen regeln. Nun wird diese Regelung umgedreht: Unternehmen dürfen individuell vom Gesetz abweichen und ihr Personal von der frühen Krankschreibungspflicht befreien. Merz bestätigte am Donnerstag, dass es auf den Arbeitsvertrag ankommt. „Was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen“, sagte er mit Blick auf die neue Regelung. Er machte aber kein Geheimnis daraus, dass er sich eine restriktivere Herangehensweise wünscht. „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“Letztlich geht es ums Geld. Nach Zahlen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zahlen die Unternehmen zwischen 82 und 85 Milliarden Euro im Jahr für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Nach Angaben der Krankenkasse BKK Pronova haben 60 Prozent der Arbeitnehmer am Morgen schon einmal eine sogenannte Bettkantenentscheidung getroffen: sich krankgemeldet, obwohl sie arbeitsfähig waren. Sieben Prozent täten dies sogar häufig, 22 Prozent manchmal, 31 Prozent selten, so die Kasse. Entsprechend lobte BDA-Präsident Rainer Dulger, die Koalition reagiere „zu Recht auf den im internationalen Vergleich hohen Krankenstand“.Die Ärzte fürchten einen AnsturmÄrzte und Krankenkassen sehen das ganz anders. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV und der Hausärzteverband sprachen am Donnerstag von einer „Unverschämtheit“ und einer „Katastrophe“. Die Regierung wolle den Medizinern noch mehr Arbeit und Bürokratie aufbürden und zeige zudem Misstrauen gegenüber den Arbeitnehmern. „Das wird zu übervollen Praxen, einem Wust an zusätzlicher Bürokratie und einem enormen Zeitaufwand führen, der zulasten der eigentlichen Patientenversorgung gehen wird“, kritisierte KBV-Chef Andreas Gassen. Der AOK-Bundesverband erwartet insgesamt steigende Gesundheitsausgaben.Zudem sei die Einführung der telefonischen Krankschreibung gar nicht die Ursache für den starken Anstieg der Meldungen, dafür sei ihr Anteil viel zu gering. „Für einen Missbrauch sehen wir keine Evidenz“, sagte Verbandschefin Carola Reimann. Die Neufassung sei keine Maßnahme, „die den Krankenstand senken wird, sondern reine Symbolpolitik“.Befristete Einstellungen werden einfacherWährend Kritiker der strengeren Krankschreibungsregelung von einer neuen „Misstrauenskultur“ gegenüber Mitarbeitern sprechen, wird den Unternehmen künftig mehr Vertrauen entgegengebracht. So preist Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) den „tiefgreifenden Paradigmenwechsel“ im Umgang mit Berichtspflichten, die der Koalitionsausschuss beschlossen hat. „Wir geben den Unternehmen wieder mehr Vertrauen und der Wirtschaft die Freiheit zurück, die sie braucht, um für Innovation und Wachstum zu sorgen.“ Alle gesetzlichen Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen mit einem Gesetz pauschal aufgehoben werden. Nur mit Begründung sollen Ministerien an ihnen festhalten können. So schaffe die Regierung eine „radikale Beweislastumkehr beim Bürokratierückbau“.Auch an anderer Stelle kommt die Bundesregierung den Unternehmen entgegen. Künftig können sie die Arbeitsverträge von Mitarbeitern für insgesamt vier Jahre befristen und in diesem Zeitraum die Verträge bis zu sechsmal verlängern. Davon unabhängig sind Befristungen, die auf einem Sachgrund beruhen, auch noch darüber hinaus möglich, etwa wenn Vertretungen für eine Elternzeit gesucht werden oder für zeitlich beschränkte Projekte.Mehr Rechtssicherheit beim DatenschutzMit diesen Regelungen will die Bundesregierung vor allem Start-ups entgegenkommen. Ihrer Ansicht nach machen die strengen Regeln in Deutschland das Scheitern einer Geschäftsidee unnötig teuer. Allerdings wäre es der Start-up-Branche lieber gewesen, wenn der Kündigungsschutz stärker gelockert werden würde. Erst bei Jahresgehältern von mehr als 177.450 Euro soll das nun – mit vereinbarten Abfindungen – einfacher werden. Der Deutsche Start-up-Verband hatte gefordert, den Kündigungsschutz bereits oberhalb von 100.000 Euro zu lockern.Mehr Rechtssicherheit soll es künftig beim Datenschutz geben, also in dem Bereich, der bei Unternehmen schon seit Einführung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Unruhe sorgt. Unterschiedliche Interpretationen von insgesamt 18 Datenschutzbehörden auf Länder- und Bundesebene haben in den vergangenen Jahren viel Verwirrung gestiftet und die europäischen Regeln in Deutschland so kompliziert gemacht wie in kaum einem anderen EU-Staat.Dazu werden die Kompetenzen der Länderbehörden deutlich zurückgestuft: Künftig wird für die Wirtschaft der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann zuständig sein. Für mehr Übersicht soll auch ein eigenes Datengesetzbuch sorgen, das alle unterschiedlichen Regelungen in einem Gesetzestext zusammenführt. Für kleinere und mittlere Unternehmen soll die Zahl der betrieblichen Datenschutzbeauftragten reduziert werden.Aus der Wirtschaft kam Unterstützung für die Beschlüsse. „Ein positives Zeichen für den gemeinsamen Reformwillen und die Arbeitsfähigkeit der Koalition, aber kein kraftvoller Wachstumsimpuls“, urteilte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) über das Paket. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte jedoch auch: „Wir bleiben ein Land mit den höchsten Abgabenbelastungen der Welt.“Wichtig war den Koalitionären ferner, den Enteignungsplänen der Linken in Berlin mit einem Bundesgesetz einen Riegel vorzuschieben. Die Partei will große Wohnungsunternehmen „vergesellschaften“. Sie liegt in den Umfragen vor der Landtagswahl im September derzeit an erster Stelle. Merz sieht auch diesen Beschluss als wachstumsfördernd an. Investoren hielten sich wegen der Debatte zurück. „In der ganzen Welt wird gefragt: Was ist da in Deutschland los?“ CSU-Chef Markus Söder sprach von einer „klaren Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung betrifft“.
Das Reformpaket der Regierung im FAZ-Check
Steuern, Arbeitsrecht, Bürokratie: Union und SPD wollen mit ihren Beschlüssen einen Aufschwung auslösen. Ökonomen sind nicht so optimistisch wie sie.










