35 deutsche Soldaten starben durch feindliche Angriffe, weitere 24 in Folge von Unfällen, Anschlägen und Selbstmord. Von 2001 bis 2021 dauerte die militärische Auseinandersetzung, bei der es sich nach Ansicht der damaligen Bundesregierungen um keine Kriegsbeteiligung handelte, sondern „nur“ um einen militärischen Auslandseinsatz: Afghanistan.

Im Kosovo-Krieg 1999 beteiligte sich die Bundeswehr aktiv an den Luftangriffen der Nato. Deutsche Tornados flogen Einsätze im Rahmen der Operation Allied Force und nahmen an militärischen Operationen gegen Jugoslawien unmittelbar teil. Eine formelle Kriegserklärung seitens Deutschlands erfolgte nicht. Auch damals vermied die Bundesregierung das Wort „Krieg“ und sprach entweder von einem militärischen Einsatz oder von einer Nato-Operation.

Wie steht es nun mit Deutschlands Rolle im Ukraine-Krieg? Auch dort, so behauptet die Bundesregierung, ist Deutschland nicht Kriegspartei.

Was sagt das Völkerrecht? Ein Staat gilt als Kriegspartei, wenn er an einem bewaffneten Konflikt beteiligt ist. Die wichtigsten völkerrechtlichen Grundlagen sind die Haager Landkriegsordnung von 1899, die Charta der Vereinten Nationen von 1945, insbesondere das Gewaltverbot nach Artikel 2 Abs. 4 und die erlaubte Selbstverteidigung nach Artikel 51, des Weiteren die vier Genfer Abkommen von 1949 mit dem Zusatzprotokoll I, das Völkergewohnheitsrecht und die Rechtsprechung internationaler Gerichte, insbesondere des Internationalen Gerichtshofs.