Quelle: dpa Bayern
2. Juli 2026, 11:27 Uhr
Die Verteidiger des Mannes, Christian Barthelmes (l.) und Thomas Drehsen (r.), hatten für den 74-Jährigen einen Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. (Archivbild)
© Daniel Vogl/dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Bamberg gegen einen Mann, der eine Prostituierte umgebracht haben soll, aufgehoben. «Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beweiswürdigung den hohen Anforderungen in Fallkonstellationen, in denen dem Täter ein Tötungsdelikt trotz Unauffindbarkeit der Leiche zur Last gelegt wird, nicht gerecht worden sei», teilte das Landgericht mit. Zuvor hatten die «Nürnberger Nachrichten» berichtet.







