Wer sich beruflich mit Rechts- und Steuerfragen, Beurkundungen oder Betriebsprüfungen befasst, steht im krisengebeutelten Deutschland auf der Gewinnerseite. Zu diesem Schluss muss man angesichts des Jahresumsatzes von knapp 60 Milliarden Euro kommen, den Anwaltskanzleien aller Größenordnungen, Notariate, Rechtsdienstleister und die vielen Juristen in Steuerberatungen laut den jüngst veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 erwirtschaftet haben.Doch ein Empiriker wie Matthias Kilian, Rechtsprofessor an der Universität zu Köln und Direktor des dort angesiedelten Soldan-Instituts, betrachtet nicht nur die großen Zahlen, sondern durchdringt mithilfe von Daten auch die Entwicklungen im Anwaltsmarkt. So ordnet der Kanzleiforscher mehr als die Hälfte des Umsatzes, konkret 31,5 Milliarden Euro, den klassischen Steuerberatungen zu. Zieht man weitere Milliarden für sonstige Rechtsdienstleister wie Inkassounternehmen und Finanzierer ab, verbleiben immer noch 23,3 Milliarden Euro für „anwaltliche Rechtsdienstleistungen im engeren Sinne“, wie Kilian vor Kurzem in seinem Vortrag auf dem Deutschen Anwaltstag in Freiburg darlegte.167.000 Euro Umsatz je AnwaltSeine Analyse, die sich neben Angaben des Statistischen Bundesamts auf Daten der Bundesrechtsanwaltskammer und der Langzeitforschung des Soldan-Instituts stützt, endet damit natürlich nicht. Kilian zeichnet das Bild eines Berufsstands, der innerhalb eines überschaubaren Zeitraums von rund einem Jahrzehnt einen deutlichen Strukturwandel durchgemacht hat – beeinflusst von demographischen, technologischen und gesellschaftlichen Faktoren.Heutzutage sind Anwälte deutlich produktiver als noch im Jahr 2017: „Der Umsatz der anwaltlichen Dienstleistungen ist seitdem um 36 Prozent gestiegen, pro niedergelassenem Anwalt liegt er zuletzt bei rund 167.000 Euro“, erklärt Kilian und liefert gleich die Gründe für diese deutliche Steigerung nach.Rechtsprofessor Matthias KilianUniversität zu Köln/Pascal BuenningEin Erklärungsansatz ist die stark fortgeschrittene Marktkonzentration. Kilian stellt hier einen Zusammenhang zwischen dem deutlichen Rückgang an niedergelassenen Anwälten (bundesweit 138.421 im Jahr 2026) und der sinkenden Zahl an Kanzleien (minus 13,3 Prozent seit 2017) her. Weniger Berufsträger arbeiten in weniger, aber dafür größeren Einheiten.„Die 2000 umsatzstärksten Kanzleien und Rechtsdienstleister erwirtschaften mehr als die restlichen 51.000 Einheiten zusammen“, sagt Kilian. Der steigende Umsatz je Kopf klinge zunächst positiv, werde aber durch Inflation und steigende Kosten relativiert.Eine Gruppe von Juristen weist er in seiner Darstellung gesondert aus: die der Syndikusrechtsanwälte, also der in Unternehmens- und Compliance-Abteilungen tätigen Juristen. Bis zum Jahr 2014 war es eine absolut gängige Lösung, sich neben der Tätigkeit in Unternehmen, Verbänden und Stiftungen als Einzelanwalt niederzulassen. Dann aber entschied das Bundessozialgericht, dass angestellte Juristen in Unternehmen nicht von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden könnten. Das durchkreuzte die Pläne neuer „Einzelzulassungen“ und zog im Jahr 2016 eine Reform nach sich. Die Folge: Im zehnten Jahr in Folge wächst die Zahl der Syndikusrechtsanwälte auf knapp über 29.000 in Deutschland.Die angesprochene gute Entwicklung der Branche zeigt sich vor allem in den Wirtschaftszentren, wo Großkanzleien teilweise Hunderte Anwälte beschäftigen und dreistellige Millionenumsätze erwirtschaften. Doch dieser Aufschwung in der Rechtsberatung überlagert eine andere, nicht aufzuhaltende Entwicklung. Nach den Daten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), auf die sich Kilian beruft, melden alle Kammerbezirke einen Rückgang zugelassener Anwälte. Im Bundesvergleich liegt er im Zeitraum von 2017 bis 2025 bei minus zehn Prozent; besonders hart getroffen sind ländliche und vor allem ostdeutsche Regionen.Dort haben einzelne Kammerbezirke seit dem Jahr 2017 teilweise bis zu 23 Prozent ihrer niedergelassenen Anwälte verloren. Mit Blick etwa auf Sachsen-Anhalt, wo der Rückgang noch einige Jahre früher einsetzte und damit in Summe sogar noch höher liegt, meint Kilian: „Was das mit der Versorgung an Dienstleistungen macht, wenn mehr als jeder vierte Anwalt über einen relativ kurzen Zeitraum wegfällt, kann man sich vorstellen.“ Diesen Trend kennt man auch aus den anderen juristischen Berufsgruppen: Bis zum Jahr 2030 werden in ganz Deutschland bis zu 40 Prozent aller Richter und Staatsanwälte in Pension gehen. Schon jetzt müssen in einigen Bezirken in Ostdeutschland einzelne Gerichte zusammengelegt werden.Versorgungslücke in der Boombranche?Auch Kilian blickt düster auf den sich abzeichnenden Nachwuchsmangel in der Anwaltschaft. Dafür verweist der Marktforscher auf die aktuellen Alterskohorten. So sei die Gruppe der heute 51 bis 60 Jahre alten Anwälte „fast doppelt so stark“ besetzt wie die der 31 bis 40 Jahre alten Anwälte. In etwa zehn Jahren könnten diese starken Jahrgänge in den Ruhestand gehen, so seine Prognose. Im Vergleich zu älteren Generationen geschehe dies früher, weil heutzutage fast alle Anwälte über Versorgungswerke abgesichert seien und insbesondere Frauen zeitiger aus dem Beruf ausschieden. „Ab 2035 können wir damit rechnen, dass der demographische Wandel voll durchschlägt“, betont Kilian. Spätestens dann stünde das gesamte Rechtssystem – Justiz, Verwaltung und Wirtschaft – vor einem großen Nachwuchsproblem.Womit der Rechtsprofessor den Fokus auf die Nachwuchsjuristen und die Lage an den Universitäten richtet. Im Rahmen seiner Forschung hat Kilian ermittelt, dass ein Drittel aller befragten jungen angestellten Anwälte zuletzt erwogen hat, dem Beruf den Rücken zu kehren. Fragt man nach den Gründen, landen die hohe Arbeitsbelastung (30 Prozent), die unzureichende Bezahlung (21 Prozent) und eine schlechte Work-Life-Balance (18 Prozent) auf den vordersten Plätzen.Besonders alarmierend ist, dass 57 Prozent der befragten Frauen von Benachteiligungs- oder Diskriminierungserfahrungen in Studium und Referendariat oder während des Berufseinstiegs berichten – gegenüber nur 18 Prozent bei Männern. Bei einem Frauenanteil von 65 Prozent unter den Studienanfängern ist dies laut Kilian eine schlechte Werbung für den Berufsweg.Zahl der Absolventen reicht nicht ausDie Popularität von Bachelor- und Masterstudiengängen mit juristischem Hintergrund bekommt auch die weiter auf zwei Staatsexamina ausgerichtete Ausbildung zum Volljuristen zu spüren. Die Zahl der Studienanfänger sei zuletzt auf gut 23.000 gesunken, eine Trendumkehr sei nicht zu erwarten, sagt Kilian.Er rechnet vor, dass die deutsche Juristenausbildung zu viele Interessierte auf dem Weg verliert – und stellt damit auch implizit die Frage nach dem Reformbedarf. „Wir leisten uns ein Ausbildungssystem, in dem von 100 Studienanfängern ungefähr 28 am Ende Assessoren werden.“ Sein nüchternes Fazit: Am Ende eines Jahres kommen derzeit gut 7000 Volljuristen auf den Arbeitsmarkt. Für den von ihm geschätzten Ersatzbedarf aller juristischen Berufsgruppen zwischen 12.000 und 13.000 Arbeitskräften ist das bei Weitem zu wenig.