Vor dem höchsten europäischen Gericht geht es am heutigen Donnerstag um eine EU-Wettbewerbsstrafe gegen Google in Milliardenhöhe. Die Europäische Kommission hatte das Bußgeld in Rekordhöhe von 4,34 Milliarden Euro 2018 verhängt, weil sie dem Tech-Riesen vorwirft, Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt zu haben, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken.
Android wird bei Google entwickelt und ist für Geräte-Hersteller kostenlos. Allerdings mussten Hersteller, die eine Lizenz für Googles App-Store haben wollten, immer gleich ein Paket aus Google-Apps installieren, darunter den Browser Chrome und die Google-Suche. Die EU-Kommission, die für die Einhaltung von Wettbewerbsregeln in der EU zuständig ist, sah unter anderem darin einen Verstoß.
Die Brüsseler Behörde kritisierte darüber hinaus eine Vereinbarung, nach der Anbieter von Geräten mit Google-Diensten keine Smartphones mit alternativen, nicht von Google genehmigten Android-Versionen verkaufen durften.
Niederlage für Google in erster Instanz
Google hatte gegen die Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter geklagt und vor dem EU-Gericht in erster Instanz bereits eine Schlappe erlitten: Die Luxemburger Richterinnen und Richter senkten den Betrag des Bußgelds in ihrem Urteil von 2022 lediglich auf 4,125 Milliarden Euro. Dagegen legten das Unternehmen und sein Mutterkonzern Alphabet Einspruch beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein.











