Ohne Pflicht geht es nicht: Wie Deutschland auf 200 000 Reservisten kommen willDer deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius setzte bei vielen Vorhaben auf Freiwilligkeit, doch diese reichte bisher nicht immer aus. Bald soll der Bundestag ein neues Gesetz beschliessen, das ehemalige Soldaten zum Dienst verpflichtet.Armin Arbeiter, Berlin01.07.2026, 17.50 Uhr4 LeseminutenNato-Generalsekretär Mark Rutte, der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz und der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius am Mittwoch im Verteidigungsministerium.IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler / ImagoRegelmässig wettert US-Präsident Donald Trump über seine europäischen Verbündeten. Sie würden nicht genug für ihre Sicherheit tun und seien schwach. Wenn kommende Woche der Nato-Gipfel in Ankara tagt, wird es wieder einmal an Nato-Generalsekretär Mark Rutte und am deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz liegen, Trump zu besänftigen. Sie wollen zeigen, dass Deutschland in Europa führen kann.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.An diesem Mittwoch standen die zwei Politiker bereits gemeinsam auf einem Podium im deutschen Verteidigungsministerium, Gastgeber und Verteidigungsminister Boris Pistorius leistete mit seinem neuen «Reservestärkungsgesetz» Schützenhilfe. Denn damit will er es schaffen, in den kommenden sieben Jahren 200 000 Reservesoldaten in seinen Streitkräften zu wissen. Das ist auch für den Nato-Gipfel wichtig, denn in einem Nato-Bündnisfall an der Ostflanke würde Deutschland zu einer strategisch wichtigen Drehscheibe für die Nato-Verbündeten.Die Reserve in ZahlenDeutschland hat auf dem Papier rund 860 000 Reservisten: ehemalige Soldaten. Militärisch greifbar ist davon nur ein kleiner Teil. Rund 60 000 sind derzeit beordert, also auf konkrete Dienstposten eingeplant. Für das Verteidigungsministerium interessant ist der sogenannte R1-Bestand: etwa 300 000 ehemalige Wehrdienstleistende und Zeitsoldaten, die früher grundsätzlich Bereitschaft zum Reservedienst erklärt haben. Sie will das Verteidigungsministerium vor allem für sich gewinnen.Zu einem Teil sollen dann Reservisten die Lücken füllen, die aktive Soldaten hinterlassen, wenn sie an der Ostflanke kämpfen sollten. Zudem soll ein grosser Teil der Reservisten die Heimatschutzdivision befüllen, die im Ernstfall unter anderem die kritische Infrastruktur wie Umspannwerke oder Flughäfen schützen soll. 200 000 sind allerdings ein ambitioniertes Ziel, sind doch erst gerade einmal 60 000 beordert, also auf Dienstposten innerhalb der Bundeswehr eingeplant. Jeder Dritte von ihnen ist über 50 Jahre alt.Das Gesetz soll dabei helfen, dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben es noch nicht verabschiedet.Rückkehr zur DienstpflichtDer wichtigste Punkt im Entwurf betrifft die Pflicht zum Dienst. Alle ehemaligen Soldaten auf Zeit, ehemalige Berufssoldaten sowie Soldaten, die ab 1. Juli 2026 ihren Freiwilligen Grundwehrdienst ableisten, sollen künftig zu «Reservedienstleistungen» verpflichtet werden können.Details zu den DienstzeitenWer muss wann dienen?Wer ab 1. Juli 2026 mehr als sechs Monate, aber weniger als ein Jahr gedient oder freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, kann grundsätzlich nur bis zum 45. Lebensjahr verpflichtend herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufs- oder Zeitsoldat war, soll bis zum 65. Lebensjahr zu Reservedienstleistungen verpflichtet werden können.Wer muss wie lange dienen?Wer beispielsweise zwischen sechs Monaten und vier Jahren gedient hat, soll verpflichtend insgesamt höchstens sechs Monate Reservedienst leisten müssen. Bei längerer früherer Dienstzeit steigt die mögliche Belastung: bei vier bis dreizehn Jahren durchgehenden Dienstes auf neun Monate. Wer mindestens dreizehn Jahre lang gedient hat, kann insgesamt bis zu zwölf Monate verpflichtet werden.Gemeint ist damit neben militärischen Übungen jede militärische Verwendung im Bereich des Verteidigungsministeriums, die dem «Auftrag der Streitkräfte» dient. Das kann die Ausbildung von Soldaten sein, aber auch der Dienst in einer aktiven Einheit, wenn dort Personal fehlt. Ausgenommen von der Pflicht zu Reservedienstleistungen sind all jene, die bisher den freiwilligen Grundwehrdienst abgeleistet haben und die deutschen Staatsbürger, die im Rahmen der Wehrpflicht bis 30. Juni 2011 gedient haben.Mit dem neuen Gesetz nähert sich Deutschland in einem Punkt wieder der Praxis, die vor der Aussetzung der Wehrpflicht selbstverständlich war. Wer den Grundwehrdienst absolviert hatte, gehörte zum Reservepotenzial und konnte zu Wehrübungen herangezogen werden. Mit der Aussetzung der Wehrpflicht änderte sich diese Grundlage. Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern im Frieden ausgesetzt. Aus der Wehrpflichtarmee wurde faktisch eine Freiwilligenarmee. Damit schrumpfte auch das Potenzial an militärisch ausgebildeten jungen Männern.Ende der «Doppelten Freiwilligkeit»Das soll ein weiterer wichtiger Punkt des geplanten Gesetzes ändern. Die Abschaffung der «doppelten Freiwilligkeit»: Bisher musste ein Reservist freiwillig an Übungen teilnehmen wollen und auch sein Arbeitgeber musste zustimmen. Diese Praxis werde den sicherheitspolitischen Anforderungen nicht mehr gerecht, heisst es aus dem Verteidigungsministerium. Arbeitgeber sollen künftig acht Wochen, bevor ihr Mitarbeiter zu Reservedienstleistungen herangezogen wird, informiert werden. Nach wie vor soll es aber möglich sein, dass Reservisten bei triftigen Gründen nicht teilnehmen müssen.Zudem plant das Verteidigungsministerium, die Arbeitgeber mit Förderbeträgen zu entschädigen und teilt mit, dass die Reservisten im Zuge ihrer Übungen weitere Qualifikationen erhalten würden, die auch dem Arbeitgeber zugutekämen. Dazu gehöre etwa der Erfahrungsaustausch mit der Truppe. Für die Soldaten ist unter anderem eine bessere Bezahlung geplant.Kritik der ArbeitgeberVonseiten der Arbeitgeber kam bereits Kritik am Ende der «Doppelten Freiwilligkeit», zuletzt am Mittwoch von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Man halte es für wichtig, die Reserve zu stärken, man wolle aber die doppelte Freiwilligkeit beibehalten. Als Begründung wird genannt, dass Bundeswehr und Wirtschaft auf dieselben knappen «Arbeitskraftpotenziale», also Menschen, zugreifen würden. Zudem bräuchten Unternehmen Planbarkeit. Die DIHK fordert statt der acht Wochen mindestens drei Monate Vorlauf vor einer Heranziehung zu einer Reservedienstleistung.Hier dürfte Pistorius hart bleiben.Denn das Reservestärkungsgesetz zeigt auch, dass mit Freiwilligkeit allein die von Pistorius geforderte «Kriegstüchtigkeit» der Bundeswehr nicht erreicht werden kann. Eines seiner wichtigsten Projekte – die Panzerbrigade 45 in Litauen – wird mit freiwilligen Meldungen alleine nicht bis Ende 2027 befüllt werden können. Hier kündigte der Verteidigungsminister vergangene Woche an, dass Soldaten notfalls zu einem Einsatz in Litauen verpflichtet würden.Und auch beim Freiwilligen Grundwehrdienst steigen zwar die Zahlen der Rekruten, dennoch ist es aus heutiger Sicht unrealistisch, dass der Personalstand allein dadurch auf 260 000 aktive Soldaten steigen wird. Schon allein deshalb, weil zeitgleich viele Soldaten ihre Pension antreten. Sollte das Ziel nicht erreicht werden, könnte der Deutsche Bundestag die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht beschliessen.Passend zum Artikel