Mit einem Gewichtsverlust sei nicht zu rechnen, so das GerichtDem Dienstherrn stehe bei einem Body-Mass-Index (BMI) von mehr als 27,5 ein weites Ermessen zu, wenn eine dauerhafte Gewichtsreduktion nicht zu erwarten sei, so die Berliner Richter.Der Antragsteller war im September 2022 als Beamter auf Widerruf zum Polizeimeisteranwärter im mittleren Dienst ernannt worden. Doch nach einem polizeiärztlichen Gutachten wurde er zum 31. Mai 2025 aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Der Mann war 1,85 Meter groß und wog 112,2 Kilogramm. Damit habe im Dezember 2024 ein BMI von 32,8 und Adipositas Grad I vorgelegen. Nach der Polizeidienstverordnung fehle es bereits ab einem BMI von 27,5 an der Diensttauglichkeit, wenn die gewichtsadäquate körperliche Leistungsfähigkeit nicht zweifelsfrei gegeben sei.

Widerspruch des Polizeimeisteranwärters lief ins LeereDer Polizeimeisteranwärter hatte gegen seine Entlassung Widerspruch eingelegt. Das Verwaltungsgericht hielt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis jedoch für gerechtfertigt. Dass die erforderliche körperliche Fitness nicht vorliege, ergebe sich nicht nur aus den ärztlichen Untersuchungen, sondern auch, dass der Antragsteller im Jahr 2024 an insgesamt 111 Tagen sportbefreit worden war. Ein Dienstunfall habe hierfür nicht vorgelegen. Er sei auch den Aufforderungen, zügig an Gewicht zu verlieren, nicht nachgekommen.