Am Anfang der digitalen Revolution standen weitreichende Versprechen: mehr gesellschaftliche Teilhabe, globale Vernetzung und die Demokratisierung des öffentlichen Diskurses. Die Vision eines Mediums, das – im Sinne von Bertolt Brechts Radiotheorie – aus passiven Empfängern aktive Sender macht, schien greifbar. Der freie Fluss von Informationen sollte Machtmonopole aufbrechen und die demokratische Verständigung stärken. Die Bilder des Arabischen Frühlings schienen dieses Versprechen für einen historischen Moment einzulösen.Heute müssen wir feststellen, dass sich diese Hoffnungen nur teilweise erfüllt haben. An die Stelle einer dezentralen, demokratischen Öffentlichkeit ist eine beispiellose Vermachtung getreten. Einige wenige globale Plattformkonzerne und Tech-Oligarchen kontrollieren wesentliche Infrastrukturen alltäglicher Kommunikation. Sie bestimmen nach kommerziellen Kriterien, welche Inhalte sichtbar sind, welche Reichweite erhalten und welche unsichtbar bleiben. Diese private Machtkonzentration erodiert gesellschaftliches Vertrauen, fragmentiert Debatten in parallele Wirklichkeiten und gefährdet die Meinungsfreiheit im Kern.Die Schaffung gemeinsamer WirklichkeitDabei ist nicht „der Algorithmus“ als solcher das Problem. Problematisch sind Systeme, die mit maximaler Reichweite, maximaler Erregung und maximaler Verweildauer Geld verdienen – unabhängig davon, welche gesellschaftlichen Schäden sie erzeugen. Solche Systeme dürfen demokratische Gesellschaften nicht als naturgegeben hinnehmen. Es reicht auch nicht, erst auf einzelne rechtswidrige Inhalte zu reagieren. Wir müssen die Logik der Verbreitung selbst in den Blick nehmen und transparent machen.Denn echte Meinungsfreiheit setzt mehr voraus als die bloße Möglichkeit, etwas zu äußern. Sie braucht einen offenen, manipulationsarmen Raum, in dem Bürgerinnen und Bürger sich frei informieren, einander widersprechen und gemeinsame Wirklichkeit herstellen können. Wenn Aufmerksamkeit systematisch nach Empörung, Suchtpotential und kommerzieller Verwertbarkeit sortiert wird, verliert demokratische Öffentlichkeit ihre Grundlage.Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, diese Auseinandersetzung entschlossen zu führen. Die zentrale Frage lautet: Wer setzt die Regeln unserer öffentlichen Kommunikation – demokratisch legitimierte Rechtsstaaten oder private Tech-Oligarchen? Demokratische Gesellschaften dürfen sich weder von ökonomischer Macht noch von politischer Gewalt einschüchtern lassen. Denn im Kern geht es um nicht weniger als die Einlösung eines Grundversprechens der Demokratie: dass wir uns im öffentlichen Gespräch vernünftig verständigen können. Es geht darum, die Voraussetzungen dafür zu bewahren, dass aus vielen einzelnen Stimmen wieder gemeinsame Vorstellungen von Wirklichkeit, Gemeinwohl und Zukunft entstehen können.Der Neun-Punkte-ForderungskatalogUm aktuelle Fehlentwicklungen zu korrigieren und die digitale Öffentlichkeit als demokratische Infrastruktur zurückzugewinnen, ist entschlossenes ordnungspolitisches Handeln erforderlich. Es braucht entschlossenes Handeln für eine grundlegende Reform der digitalen Öffentlichkeit.1. Digitalsteuer und PlattformabgabeDie großen Plattformkonzerne erwirtschaften immense Gewinne durch die Verwertung gesellschaftlicher Daten, personalisierte Werbung und die algorithmische Steuerung von Aufmerksamkeit. Sie nutzen öffentliche, kulturelle und journalistische Infrastrukturen unserer Gesellschaften, tragen jedoch bislang nur unzureichend zu deren Finanzierung bei.Nach Schätzungen des Netzwerks Steuergerechtigkeit zahlen die vier größten US-Digitalkonzerne auf in Deutschland erwirtschaftete Gewinne einen effektiven Steuersatz von lediglich rund 3,4 Prozent. Diese Zahl ist keine amtliche Steuerstatistik, aber sie verweist auf ein reales strukturelles Problem, das sich durch Unternehmensbilanzen, Gewinnverschiebungen und Standortstrukturen belegen lässt.Wir fordern die Einführung einer Digitalsteuer oder Plattformabgabe für sehr große digitale Dienste. Dabei müssen die Komplikationen offen benannt werden: Ein nationaler Alleingang Deutschlands birgt handelspolitische Risiken, wie das Beispiel Kanada gezeigt hat. Der richtige Weg führt daher primär über eine koordinierte europäische Lösung.Frankreich und Österreich zeigen, dass Modelle digitaler Besteuerung politisch und praktisch möglich sind. Die Einnahmen aus einer solchen Abgabe sollten nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden, sondern direkt in den Erhalt und die Förderung demokratischer Medieninfrastruktur zurückfließen: in gemeinnützigen Journalismus, Lokaljournalismus, Investigativrecherche, Medienkompetenz und öffentliche digitale Räume.2. Refinanzierung des Journalismus und Stärkung öffentlicher MedienEine funktionierende Demokratie benötigt verlässliche, professionell recherchierte Informationen. Die ökonomischen Grundlagen des Qualitätsjournalismus sind durch den Abzug von Werbeerlösen hin zu den Plattformen massiv gefährdet. Wir fordern eine nachhaltige Refinanzierungsstrategie für den Journalismus. Konkret bedeutet das:Erstens: die dauerhafte Absicherung und digitale Stärkung des unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks als werbefreier Gegenpol zur kommerziellen Erregungslogik finanziert auf verfassungskonformem Weg und ohne politische Blockade einzelner Länder.Zweitens: eine spürbare wirtschaftliche Entlastung journalistisch redaktioneller Angebote zum Beispiel durch steuerliche Maßnahmen wie einen weiter reduzierten Mehrwertsteuersatz oder gezielte diskriminierungsfreie Förderung sowie einen Verzicht auf weitere Schwächung ihrer Refinanzierbarkeit durch politische EntscheidungenDrittens: die effektive Durchsetzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten gegenüber Plattformen und KI-Anbietern, die journalistische Inhalte für Training, Zusammenfassung, Suche oder generative Antworten nutzen.Viertens: die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für gemeinnützigen Journalismus sowie staatlich geförderter, aber staatsunabhängiger Innovationsfonds für Lokal- und Investigativjournalismus.3. Konsequente Durchsetzung des Digital Service ActDer europäische Digital Services Act (DSA) ist derzeit das wichtigste Instrument, um sehr große Plattformen ordnungspolitisch zu regulieren. Seine Wirkung hängt vollständig von seiner entschlossenen und glaubwürdigen Durchsetzung ab.Am 5. Dezember 2025 verhängte die Europäische Kommission erstmals eine DSA-Strafe gegen X in Höhe von 120 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Transparenzpflichten. Das war ein wichtiges Signal, aber kein ausreichendes.Die möglichen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes werden bislang nur zurückhaltend ausgeschöpft. Weitere Verfahren – etwa gegen andere sehr große Plattformen und Onlinemarktplätze – zeigen, dass der DSA nur dann Wirkung entfaltet, wenn Aufsicht, Ressourcen und politischer Wille zusammenkommen.Gleichzeitig versuchen politische Akteure in den USA, europäische Plattformregulierung als digitale Zensur zu delegitimieren. Dem muss Europa standhalten. Die europäischen Aufsichtsbehörden müssen mit robusten Ressourcen ausgestattet werden und dürfen sich bei systematischen oder wiederholten Verstößen nicht durch geopolitische Drohgebärden einschüchtern lassen. Wer die europäische Öffentlichkeit als Markt nutzt, muss europäisches Recht respektieren.4. Algorithmische Transparenz und Begrenzung schädlicher Systeme über den DSA hinausAlgorithmen sind keine neutralen technischen Werkzeuge. Sie strukturieren gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Sie entscheiden mit darüber, welche Themen sichtbar werden, welche Emotionen verstärkt werden und welche Inhalte Reichweite erhalten. Häufig belohnen sie Emotionalisierung, Polarisierung und extreme Inhalte, weil diese die Verweildauer maximieren.Der DSA hat hier wichtige Transparenz- und Risikopflichten verankert. Er verpflichtet sehr große Plattformen unter anderem zu mehr Offenlegung, Risikobewertung und zu Optionen, die nicht auf Profiling beruhen. Doch diese Vorgaben reichen strukturell nicht aus.Wir fordern daher, über die bestehenden DSA-Vorgaben hinauszugehen. Nutzerinnen und Nutzer müssen ein Recht auf eine standardmäßig nicht-personalisierte und chronologische Feed-Variante erhalten – nicht bloß als versteckte Option, sondern als leicht zugängliche, reguläre Grundeinstellung. Unabhängige wissenschaftliche Audits und ein gesetzlich abgesicherter Zugang von Forschung und Zivilgesellschaft zu relevanten Plattformdaten müssen verbindlich werden.Darüber hinaus braucht es eine strukturelle Begrenzung von Engagement-Optimierungssystemen, die nachweislich zur Radikalisierung, Desinformation oder psychischen Schädigung von Nutzerinnen und Nutzern beitragen. Das ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Es ist die Regulierung eines Geschäftsmodells, das gesellschaftliche Aufmerksamkeit systematisch nach kommerzieller Verwertbarkeit sortiert.5. Verantwortung empfehlender Plattformen und echte InteroperabilitätPlattformen, die Inhalte nicht nur passiv speichern, sondern algorithmisch sortieren, empfehlen und monetarisieren, sind keine neutralen Schaufenster. Mit der aktiven Gestaltung von Reichweite geht Verantwortung einher. Wer Inhalte verstärkt, priorisiert und aus ihrer Verbreitung wirtschaftlichen Nutzen zieht, kann sich nicht dauerhaft hinter der Rolle eines rein technischen Dienstleisters verstecken.Wir fordern daher eine Weiterentwicklung der Haftungs- und Verantwortungssysteme für empfehlende Plattformen. Das bestehende europäische Haftungsregime darf nicht pauschal abgeschafft werden; es erfüllt wichtige Funktionen für offene Kommunikation und Innovation. Aber es muss dort geschärft werden, wo Plattformen durch eigene Empfehlungs-, Ranking- und Monetarisierungsentscheidungen nachweislich zur massenhaften Verbreitung offensichtlich rechtswidriger Inhalte beitragen oder journalistische Inhalte systematisch entwerten.Das bisherige Haftungsprivileg passt nicht mehr in die Zeit. Wer Information verbreitet, muss grundsätzlich auch dafür verantwortlich sein, dass sie öffentlichen Regeln genügen.Außerdem müssen Interoperabilitätspflichten ausgebaut werden. Nutzerinnen und Nutzer müssen Plattformen wechseln können, ohne ihre sozialen Netzwerke vollständig zu verlieren. Der Digital Markets Act (DMA) hat für Gatekeeper-Plattformen erste Pflöcke eingeschlagen. Diese Ansätze müssen konsequent weiterentwickelt werden zu echter Datenportabilität, offenen Schnittstellen und fairen Wechselmöglichkeiten.6. Digitaler MedienstaatsvertragDie medienrechtliche Ordnung in Deutschland ist weiter reformbedürftig. Die Länder arbeiten seit 2024 unter der Überschrift „Digitaler Medien-Staatsvertrag” an einer Modernisierung. Ein richtiger Schritt, der entschlossen weitergetrieben werden muss.Ein digitaler Medienstaatsvertrag muss starke Regeln für Medienintermediäre, Suchmaschinen, soziale Netzwerke und Videoportale beinhalten. Es braucht Transparenzpflichten, die für Nutzerinnen und Nutzer verständlich sind. Journalistische Angebote müssen ohne Diskriminierung bei Auffindbarkeit, Sichtbarkeit und Ranking auf den Plattformen verfügbar sein, um publizistische Vielfalt auch im Digitalen zu schützen. Auch die Herausforderungen generativer KI auf den Plattformen müssen in diesem Staatsvertrag beantwortet werden.Zur Durchsetzung dieser Regeln sollte mittelfristig eine stärkere Bündelung der derzeit 14 Landesmedienanstalten geprüft werden – bis hin zu einer schlagkräftigen, staatsfernen Gemeinsamen Medienanstalt der Länder. Ein solcher Schritt wäre politisch komplex und müsste föderale Zuständigkeiten respektieren. Aber ohne Aufsichtsstrukturen auf Augenhöhe mit globalen Tech-Konzernen bleibt jeder Staatsvertrag Papier.7. Verlässliche Identifikation statt folgenloser digitaler AnonymitätDie demokratische Debatte lebt vom offenen Visier und der Bereitschaft, für das eigene Wort einzustehen. Gleichzeitig ist Anonymität im Netz ein eigener Wert: Sie kann Whistleblower schützen, Minderheitenrechte ermöglichen und politische Teilhabe in repressiven Kontexten sichern. Das Problem liegt nicht in jeder Form von Pseudonymität, sondern in der massenhaften, folgenlosen und manipulativen Nutzung anonymer oder künstlich erzeugter Identitäten auf großen Plattformen.Für Nutzerinnen und Nutzer ist häufig nicht mehr erkennbar, ob hinter einer Äußerung eine reale Person, ein koordinierter Troll-Account, ein Bot-Netzwerk oder ein künstlich erzeugter Shitstorm steht. Diese Ununterscheidbarkeit schwächt Vertrauen und zerstört die Voraussetzungen authentischer öffentlicher Kommunikation.Wir fordern daher eine verlässliche Identifikationspflicht für die aktive Teilnahme am öffentlichen Diskurs auf sehr großen sozialen Plattformen. Dies bedeutet ausdrücklich keine Pflicht zur öffentlichen Anzeige des Klarnamens. Pseudonyme Nutzung muss möglich bleiben. Aber hinter öffentlich wirksamen Accounts muss gegenüber dem Plattformbetreiber eine verifizierte natürliche oder juristische Person stehen – etwa über datenschutzkonforme staatliche oder staatlich anerkannte Identifikationsverfahren.Eine solche Regelung darf nicht zu einer zentralen Überwachungsinfrastruktur werden. Sie muss mit strengen rechtsstaatlichen Sicherungen verbunden sein: Zweckbindung, Datensparsamkeit, kurze Speicherfristen, hohe IT-Sicherheitsstandards, unabhängige Kontrolle und klare gesetzliche Abrufschwellen. Bei einem gesetzlich definierten Anfangsverdacht strafbarer Handlungen – etwa Bedrohung, Volksverhetzung, gezielter Verleumdung oder schweren Beleidigungen – müssen Identitätsdaten für Strafverfolgungsbehörden zugänglich sein. Dieser Zugriff darf jedoch nur auf rechtlicher Grundlage, verhältnismäßig und dokumentiert erfolgen.Der digitale Raum darf kein rechtsfreier Raum sein. Strafbare Handlungen im Netz müssen mit derselben Konsequenz verfolgt werden wie in der analogen Welt. Dafür müssen Strafverfolgungsbehörden personell und technisch so ausgestattet werden, dass sie digitale Straftaten wirksam und zeitnah bearbeiten können.Ein Einwand verdient besondere Beachtung: Ein früheres Modell verpflichtender Klarnamen-Registrierung in Südkorea wurde 2012 vom dortigen Verfassungsgericht als unverhältnismäßig eingestuft. Daraus folgt nicht, dass jede Form von Identifikation unmöglich wäre. Es zeigt aber, dass ein europäisches Modell nur dann Bestand haben kann, wenn es nicht auf öffentliche Klarnamenpflicht, sondern auf begrenzte, überprüfbare, rechtsstaatlich kontrollierte Verifikation setzt.8. Wirksamer Jugendschutz in kommerziellen sozialen MedienDie Geschäftsmodelle kommerzieller Plattformen sind darauf ausgerichtet, Aufmerksamkeit durch psychologisch optimierte, suchtinduzierende Mechanismen maximal zu binden. Für die neuronale, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen können diese Umgebungen eine erhebliche Gefahr darstellen.Im Jugendmedienschutz sind deshalb Regeln entwickelt worden, die den Eltern starke Instrumente an die Hand geben, zuletzt eine Verankerung von Jugendschutzeinstellungen auf der Ebene der Betriebssysteme der Endgeräte. Auch für Schulen gibt es zunehmend Regeln zum Umgang mit digitalen Endgeräten.Entscheidend ist nun, dass auch die Plattformen wirksam zur Einhaltung der Regeln verpflichtet werden. Das muss auf europäischer Ebene passieren. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen darf nicht nur der Selbstregulierung kommerzieller Anbieter überlassen bleiben. Vor allem der Zugang zu Plattformen, deren Geschäftsmodell wesentlich auf algorithmischer Reichweitenmaximierung, personalisierter Werbung und verhaltensoptimierender Aufmerksamkeitsbindung beruht, braucht gesetzlich vereinbarte und wirksam durchsetzbare Regeln, die Kinder und Jugendliche schützen.Die Forderung nach einem Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche greift leider zu kurz. Ein solches Verbot verstößt zudem gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die auch Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am öffentlichen Diskurs zusichert. Ein solches Verbot steht jedenfalls in Spannung zu den Beteiligungs-, Informations- und Teilhaberechten von Kindern und Jugendlichen nach der UN-Kinderrechtskonvention und wäre rechtlich sorgfältig zu begründen. Junge Menschen dürfen nicht aus dem digitalen Raum ausgeschlossen werden.Unsere Aufgabe ist es, Plattformangebote zu gewährleisten, die Kinder und Jugendliche nicht gefährden. Dazu braucht es eine gezielte, wirksame und altersgestufte Begrenzung des Zugangs, wenn die Algorithmen nachweisbar demokratische Prozesse, Kinder und Jugendliche oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Das muss durch die Plattformbetreiber mittels datenschutzkonformer, fälschungssicherer Altersverifikationsverfahren garantiert werden.9. Künstliche Intelligenz als neue Stufe der Plattformmacht regulierenKünstliche Intelligenz verändert nicht nur einzelne Inhalte, sondern die gesamte Vorproduktion öffentlicher Kommunikation, weil Texte, Bilder, Videos, Kommentare und scheinbar authentische Interaktionen massenhaft erzeugt werden können. Es besteht die Gefahr einer Flut generischer Inhalte, die Vertrauen weiter untergräbt und menschliche Kommunikation überlagert.KI darf nicht dazu führen, dass öffentliche Kommunikation in maschinell erzeugtem Rauschen versinkt. In einer demokratischen Öffentlichkeit ist es zentral, dass Menschen noch erkennen können, wer spricht, mit welcher Absicht gesprochen wird und ob sie es mit realen gesellschaftlichen Stimmen oder synthetischer Verstärkung zu tun haben. Der AI Act setzt hierfür erste wichtige Regeln. Diese müssen konsequent umgesetzt werden und mit Plattformregulierung zusammengedacht werden.Um das zu gewährleisten, müssen KI-generierte Inhalte wie synthetische Texte, Bilder, Videos und Audios auch technisch klar gekennzeichnet werden. Darüber hinaus braucht es Regeln, die unsere Öffentlichkeit vor KI-generierten Desinformationskampagnen, der künstlichen Simulation gesellschaftlicher Mehrheiten und Astroturfing schützen. Die Plattformen müssen zur Erkennung, Transparenz und gegebenenfalls Begrenzung massenhafter automatisierter Inhalte verpflichtet werden. Auch die Forschung zur Künstlichen Intelligenz und das öffentlich zugängliche Monitoring der Entwicklung vor allem mit Blick auf demokratische Debatten muss gewährleistet und gestärkt werden.Fazit: Demokratische Souveränität im digitalen ZeitalterEs reicht nicht mehr aus, technologische Entwicklungen passiv zu begleiten. Wir brauchen Lust auf technologische und digitale Innovation, die zu unseren demokratischen und kulturellen Vorstellungen passt und die von Gesellschaften vorangetrieben wird, in denen medial und digital kompetente Bürgerinnen und Bürger die Chancen der Vernetzung nutzen, um ihr Leben und ihr Miteinander zu verbessern. Um das zu ermöglichen, muss eine demokratische Gesellschaft die Souveränität besitzen, die Regeln ihres Zusammenlebens auch im digitalen Raum selbst zu bestimmen.Die gute Nachricht: Wir sind nicht allein und nicht am Anfang. Die EU hat den Digital Services Act in Kraft gesetzt und erste Bußgelder verhängt, darüber hinaus den Digital Markets Act geschaffen und mit dem AI Act einen ersten Ordnungsrahmen für Künstliche Intelligenz beschlossen. Deutschland arbeitet am Digitalen Medien-Staatsvertrag. Die Richtung stimmt, nur das Tempo nicht.Was fehlt, ist der politische Wille, diese Instrumente wirklich auszuschöpfen, gegenüber handelspolitischem Druck standzuhalten und die strukturellen Fehlanreize der Plattformökonomie entschlossen zu korrigieren. Verlässliche Identifikation, strenge Altersgrenzen, wirksame Plattformaufsicht, faire Besteuerung und eine nachhaltige Refinanzierung des Journalismus sind keine Angriffe auf Freiheit. Richtig ausgestaltet sind sie ihre Voraussetzung.Der digitale Raum darf nicht länger eine privat kontrollierte Infrastruktur öffentlicher Abhängigkeit bleiben. Er muss wieder zu dem werden, was er sein sollte: ein freier, sicherer und demokratischer Ort der Verständigung.
Musk, Zuckerberg & Co: Sie haben uns versprochen, alles werde gut
Zwischen Meinungsfreiheit und Mündigkeit: Am Anfang des Digitalzeitalters standen goldene Versprechen. Heute herrscht in der Praxis auf allen Ebenen Überforderung. Neun Forderungen für einen besseren Umgang mit dem digitalen Raum.







