Im Streit um App-Gebühren hat Apple einem US-Gericht eine lange Nase gezeigt und Gebühren auch für Zahlungen fremder Apps außerhalb des eigenen App-Stores erhoben. Ein Bundesbezirksgericht hat dies als Missachtung des Gerichts eingestuft. Das wird nun vom US Supreme Court überprüft. In Frankreich wurden Gebühren für kleine Pakete aus Nicht-EU-Staaten fällig. Doch asiatische Händler haben diese Paketsteuer ausgetrickst, sodass die Einnahmen deutlich geringer ausfielen als erwartet. Jetzt verzichtet Paris darauf und verweist auf die ab heute geltende neue EU-Zollregel für Kleinsendungen. Ab heute gilt auch, dass Apotheken Patienten beim Einstieg in die medizinische Versorgung unterstützen und etwa bei Videosprechstunden assistieren können. Das richtet sich vorwiegend an Menschen, die Hilfe bei digitaler medizinischer Unterstützung benötigen oder dafür nicht ausgestattet sind – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Apple hat in seinem Spiel auf Zeit einen neuerlichen Etappensieg erzielt: Das höchste US-Gericht nimmt einen Teilaspekt des Komplexes Epic v Apple zur Überprüfung an. Grundsätzlich geht es in dem seit fast sechs Jahren laufenden Rechtsstreit um wettbewerbsfeindliche Praktiken in Apples App Store für iOS und iPadOS. Der vom Höchstgericht angenommene Teil dreht sich darum, dass Apple eine Entscheidung eines Bundesbezirksgerichts dem Geiste nach umgangen hat, indem es App-Anbietern prohibitive Gebühren verrechnet und andere nachteilige Auflagen macht. Das wurde zuvor als Missachtung des Gerichts eingestuft. Doch Apple argumentiert, Missachtung sei nur bei Umgehung sehr konkreter Gerichtsbefehle möglich, nicht bei Umgehung des grundsätzlichen Tenors einer Gerichtsentscheidung: Supreme Court überprüft Apples Missachtung des Epic-Gerichts.













