Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS ab. Die Einstufung bezieht sich auf Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht.Auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) kann die EU Technologiekonzernen ab einer bestimmten Größe besondere Regeln vorschreiben. Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es »wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist«. Die Anbieter dürfen etwa eigene Dienste gegenüber der Konkurrenz nicht bevorzugen.Die EU-Kommission hatte Apple 2023 nach dem Gesetz für digitale Märkte als Torwächter für den App Store, iOS und den Browser Safari benannt. Neben Apple stehen die Google-Mutter Alphabet, Amazon, Meta, Microsoft, TikTok-Eigner ByteDance und Booking.com auf der Liste.
Schutz oder Risiko für iPhone-Nutzer?Apple sieht darin einen unzulässigen Eingriff in sein Geschäft. »Wir sind fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Damit drohen sie, Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu untergraben, die wir über Jahrzehnte aufgebaut haben«, erklärt das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme. Nutzerinnen und Nutzer würden dadurch neuen Risiken ausgesetzt.










