Seit März dieses Jahres wurde in Frankreich eine Paketsteuer in Höhe von 2 Euro pro Kleinsendung aus Nicht-EU-Staaten erhoben, wenn der Warenwert unter 150 Euro liegt. Diese Regelung hat Paris gestern kurzfristig aufgehoben, ab heute wird diese Gebühr nicht mehr fällig. Denn asiatische Plattformen haben diese Paketsteuer erfolgreich umgangen, sodass die Einnahmen deutlich unter den Erwartungen zurückgeblieben sind.
Stattdessen setzt die französische Regierung auf die ebenfalls ab heute geltende neue Zollregel für Kleinsendungen aus Nicht-EU-Staaten. Die bisherige Zoll-Ausnahme für günstige Lieferungen entfällt ab 1. Juli 2026. Auch für Bestellungen mit einem Wert unter 150 Euro wird nun eine Zollabgabe fällig. Pro Warengruppe werden pauschal 3 Euro berechnet. Die französische Paketsteuer sollte ursprünglich zusätzlich zu dieser neuen EU-Zollregel erhoben werden.
Paris verweist auf einheitliche EU-Zollregel
Doch jetzt macht Paris einen Rückzieher, wie die französische Tageszeitung Le Monde berichtet. „Da wir Teil des Binnenmarkts sind und mit unseren europäischen Partnern zusammenarbeiten, gibt es keine Rechtfertigung mehr dafür, neben dem neuen europäischen ‚3-Euro-Zoll‘ auch noch unsere eigene Paketsteuer beizubehalten“, erklärte das Büro von Handelsminister Serge Papin den Kurswechsel demnach.










