Die Frage betrifft das Selbstverständnis der USA: Sollen Kinder, die in den USA geboren werden, automatisch die US-Staatsbürgerschaft erhalten? Bislang gehörte das zu den USA wie die Sterne und Streifen auf der Flagge. Bis Präsident Donald Trump per Dekret eine Einschränkung verfügte. Das sogenannte Geburtsortprinzip sollte nur noch für Kinder gelten, deren Eltern eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in den USA haben.Doch der Oberste Gerichtshof lässt das nicht zu. Die Richter haben mit 6 zu 3 Stimmen entschieden, dass das Dekret verfassungswidrig ist. Damit sind weiterhin alle in den USA geborenen Kinder US-Bürgerinnen und Bürger - auch jene, deren Eltern keine oder nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben. Lediglich Diplomatenkinder sind ausgenommen. Der Oberste Gerichtshof hält fest, dass der 14. Zusatzartikel der Verfassung dieses Versprechen beinhalte. „Wir halten es nun ein“, schreibt Richter John G. Roberts Jr., der die Urteilsbegründung verfasste.Neben den USA kennen rund 30 Länder das Geburtsortprinzip, darunter Kanada und viele südamerikanische Länder. Europäische Länder vergeben die Staatsbürgerschaft dagegen primär nach dem Abstammungsprinzip. Für eine Staatsbürgerschaft bei Geburt stellen sie ähnliche Bedingungen, wie sie Donald Trump vorschwebten.„Geburtstourismus“ interessiert die höchsten Richter nichtDeutschland zum Beispiel verlangt, dass sich ein Elternteil mindestens fünf Jahre rechtmäßig im Land aufgehalten hat und ein Daueraufenthaltsrecht besitzt. In Frankreich muss ebenfalls mindestens ein Elternteil im Land geboren sein. In der Schweiz genügt auch das nicht: Hier gibt es sogar für die dritte Generation höchstens eine erleichterte Einbürgerung.Auf die strengen Regeln in anderen Ländern hat Donald Trump immer wieder hingewiesen. Er behauptete gar, nirgendwo sonst auf der Welt erhielten Kinder bei Geburt automatisch die Staatsbürgerschaft. Die Trump-Regierung argumentierte außerdem, das uneingeschränkte Geburtsortprinzip in den USA fördere den „Geburtstourismus“: Ausländische Mütter würden mit dem Ziel in die USA reisen, dort das Kind zur Welt zu bringen – auch Mütter aus feindlich gesinnten Ländern. Das sei eine Bedrohung für die nationale Sicherheit.Doch der Oberste Gerichtshof hatte nicht zu entscheiden, ob strengere Regeln sinnvoll wären. Er hatte einzig und allein zu beurteilen, ob die amerikanische Verfassung so interpretiert werden kann, dass eine Einschränkung des Geburtsortprinzips zulässig ist. Im 14. Zusatzartikel zur Verfassung steht: „Alle Personen, die in den USA geboren wurden (...) und ihrer Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der USA und des Bundesstaates, in dem sie wohnen.“Aufenthaltstitel ist laut Richtern irrelevantDas scheint eindeutig. Juristisch rechtfertigte die Trump-Regierung die Einschränkung deshalb mit einem Kniff: Das Wort „wohnen“ setze „Wohnsitz“ voraus, argumentierte sie, und das wiederum bedeute, eine Aufenthaltserlaubnis zu haben. Kinder von Einwanderern ohne Aufenthaltserlaubnis hätten keinen Wohnsitz in den USA.Demnach seien sie laut der Verfassung nicht automatisch US-Bürger. Das Geburtsortprinzip sollte also bestehen bleiben, aber nicht für alle gelten. Am Grundsatzentscheid des Obersten Gerichtshofes von 1898 hätten die heutigen Richter nicht rütteln müssen, wären sie dieser Argumentation gefolgt: Damals ging es um ein Kind chinesischer Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis hatten.Doch die Argumentation der Regierung überzeugte die Obersten Richter nicht. Das war schon in der mündlichen Anhörung deutlich geworden, der Donald Trump beiwohnte. Die Richter wandten ein, der Aufenthaltstitel sei irrelevant, wenn es um die Frage gehe, wo jemand wohne.Bill Cassidy:Der Senator, der auch mal den US-Präsidenten anschreitDer Arzt aus Louisiana stimmt erst für eine Resolution zum Iran-Krieg, und dann dagegen. Dazwischen liegen ein hitziges Wortgefecht mit Donald Trump – und ein Briefing im Weißen Haus.Die Richter wiesen auch darauf hin, dass in den Debatten rund um die Verabschiedung des 14. Zusatzartikels im 19. Jahrhundert von Wohnsitz und Aufenthaltstitel keine Rede gewesen sei. Damals habe es keine Einwanderungsgesetze gegeben, stellte der von Trump ernannte Richter Neil Gorsuch fest.Würden Menschen ihr Wahlrecht verlieren?Ein weiteres Thema in der Anhörung war, was mit den Menschen geschähe, die die Staatsbürgerschaft mit der bisherigen Auslegung der Regeln erhalten haben. Wenn die Verfassung und das Bundesrecht die Staatsbürgerschaft durch Geburt nicht gewähren, würde das bedeuten, dass unzählige Menschen diese nie rechtmäßig erworben haben. Ihnen könnte dann etwa das Wahlrecht verwehrt werden.Der Anwalt der Regierung sagte zwar, er bitte das Gericht, nur für die Zukunft zu entscheiden. Die Richter äußerten aber in der Anhörung Zweifel an der Zulässigkeit dieses Vorgehens. Das Argument der Regierung, dass die Welt eine andere sei als im 19. Jahrhundert, weil Milliarden Menschen nur einen Flug davon entfernt seien, ein Kind in den USA zur Welt zu bringen, ließen die Richter nicht gelten.Der konservative Richter Brett M. Kavanaugh sagte, das sei ein guter Punkt. „Aber ich sehe darin keine rechtliche oder verfassungsrechtliche Relevanz.“ Kavanaugh schloss sich nun der Mehrheit an und stimmte gegen das Dekret der Regierung. Allerdings stützte er sich dabei im Unterschied zu den anderen Richtern nicht auf die Verfassung, sondern auf ein Gesetz.Der Sprecher des Repräsentantenhauses, Mike Johnson, zeigte sich „sehr enttäuscht“ über das Urteil. Er sagte zu Reportern, der Entscheid werde „ernsthafte Herausforderungen für die Zukunft“ mit sich bringen, für die die Vereinigten Staaten eine Lösung finden müssten.