Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
30. Juni 2026, 16:32 Uhr
Das NRW-Verfassungsgericht hält das Sondervermögen für sachgerecht - und damit für verfassungskonform. (Archivbild)
© Lars Berg/dpa
Ein vom Land beschlossener Milliardenkredit in Form eines Sondervermögens für Folgen der Ukraine-Krise ist verfassungsgemäß. Das hat der NRW-Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil im Streit um das sogenannte NRW-Krisenbewältigungsgesetz entschieden, mit dem Landesregierung und Landtag Ende 2022 die Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von fünf Milliarden Euro beschlossen hatten.







