Die Linksextremistin Lina E. hat die Aussage als Zeugin im neuen Antifa-Ost-Prozess verweigert. Das Oberlandesgericht Dresden hat daher eine sechsmonatige Beugehaft gegen sie angeordnet.Sie habe das Zeugnis ohne rechtlichen Grund verweigert, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista. Die 31-Jährige muss laut der Anordnung des Senats zudem ein Ordnungsgeld von 750 Euro zahlen und die entstandenen Verfahrenskosten tragen. Beugehaft ist keine reguläre Freiheitsstrafe, sondern ein Druckmittel des Gerichts, damit Menschen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommen. Die Beugehaft endet sofort, sobald die betroffenen Personen kooperieren.
Ihr Anwalt kündigte an, Beschwerde einzureichen und die vorläufige Aussetzung des Vollzugs zu beantragen.Beim Verhandlungstermin am Vormittag wurde die 31-Jährige von einem Zeugenbeistand begleitet. Dieser argumentierte, seine Mandantin habe ein vollumfängliches Zeugnisverweigerungsrecht, da ihr eine weitere Strafverfolgung drohe. Mehrere Verteidiger der sieben Angeklagten stellten sich hinter diese Auffassung.
Anders als der Anwalt der 31-Jährigen argumentiert hatte, besteht nach Auffassung des Gerichts nicht die Gefahr weiterer Strafverfolgung. Für den Ausgang des aktuellen Verfahrens sei die Aussage von Lina E. von erheblicher Bedeutung. Kubista begründete dies mit der herausragenden Rolle der Frau innerhalb der Vereinigung.Die 31-Jährige sollte sich bei der Verhandlung am Oberlandesgericht Dresden (OLG) zu den Taten äußern, für die sie 2023 schuldig gesprochen worden war. In einem neuen Prozess müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG verantworten. Unter den Angeklagten ist Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Was genau ist die Antifa-Ost? Lesen Sie dazu hier mehr.






