Das Landgericht Aschaffenburg hat rund 42 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals 19 Jahre alten Maria Köhler ihren damaligen Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.Damit geht ein Fall zu Ende, der zwar seit Jahrzehnten nicht gelöst war, doch trotzdem nicht wirklich als Cold Case galt. Denn unter Mordverdacht stand der jetzt verurteilte Staatenlose sehr schnell – nachdem die Schülerin 1984 stranguliert in ihrem Zimmer des Schwesternwohnheims in Aschaffenburg gefunden worden war. Jahrzehntelang war nach ihm mit internationalem Haftbefehl gefahndet worden, doch erst im vergangenen Jahr wurde er in der Türkei ausfindig gemacht.Laut Anklage tötete er Maria Köhler aus Eifersucht und Rache. Die junge Frau und der damalige türkische Staatsangehörige waren ein paar Monate lang ein Paar. Im Frühjahr 1984 trennte sich Köhler dann von dem Fünfundzwanzigjährigen – offenbar auch, weil es sie verstört hatte, dass er einmal mit seiner eigenen Schwester grob umgegangen war, weil diese sein Hemd nicht richtig gebügelt hatte. Zudem hatte sie dessen Ehepläne abgelehnt. Der Mann wollte sie unbedingt heiraten – um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Nach der Trennung hatte die junge Frau einen neuen Freund kennengelernt, einen amerikanischen Soldaten, der in Hanau stationiert war. Hier sah die Anklage ein wesentliches Mordmotiv: Der Angeklagte habe Köhler aus einer „krassen, übersteigerten und jeglichen nachvollziehbaren Grund entbehrenden Eifersucht“ heimtückisch getötet. Mit ihrem Tod hat der Mann demnach „vermeintliche Besitz- und Herrschaftsansprüche“ wiederherstellen wollen.War das Motiv Rache?Zudem wollte er sich an ihr rächen: Der Angeklagte hatte sich von einer Ehe mit Maria Köhler eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis erhofft, die im Oktober 1983 abgelaufen war.Der Mann soll sich geweigert haben, die Trennung von Maria Köhler zu akzeptieren. Er sei sehr enttäuscht gewesen, „verärgert und wütend“ und habe sich von ihr „betrogen“ gefühlt, heißt es in der Anklage. Was noch dazu kam: Mitte Juli 1984 lehnte die Stadt Aschaffenburg seinen Antrag ab, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.Am 30. Juli 1984 kam es dann zu der Tat, die das Landgericht Aschaffenburg jetzt als Mord wertete, der Angeklagte jedoch zu Prozessbeginn im Mai durch seine Anwältin als Tötung im Affekt dargestellt hatte. Die Verteidigung hatte zuletzt auf Totschlag plädiert, der Angeklagte sei wegen Verjährung freizusprechen. In seinem letzten Wort hatte er gesagt, dass er die Tat „sehr bereue“.DNA-Spuren wiesen auf den AngeklagtenDenn gestanden hatte der die Tötung Maria Köhlers durchaus. Es blieb ihm allerdings auch nichts viel anderes übrig: DNA-Spuren auf dem Netzschal, mit dem die junge Frau stranguliert worden war, wiesen auf ihn als Spurenleger.Als Maria Köhler am Morgen des 30. Juli zusammen mit ihrem neuen Freund das Wohnheim verließ, wurde sie dabei von dem Angeklagten beobachtet, der vor dem Haus stand. Köhler brachte ihren Freund zunächst zum Zug und ging durch die Stadt zurück, dort traf sie auf den Mann, beide stritten heftig. Der Angeklagte soll sie am Arm gepackt, Maria Köhler eine Passantin um Hilfe gebeten haben, heißt es in der Anklageschrift.Als Maria Köhler wieder im Wohnheim war, klopfte es an der Tür – es war ihr Ex-Freund. Sie ließ ihn hinein, machte ihm nochmals deutlich, dass die Beziehung zu Ende sei. Im darauffolgenden Streit hat er dann laut Anklage den Entschluss gefasst, sie zu töten. Die junge Frau habe keine Chance gehabt, sich zu wehren, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Sie sei vier bis fünf Minuten lang mit ihrem eigenen Netzschal stranguliert worden. Als Mordmerkmal sah das Gericht die Heimtücke als erwiesen an. Das weitere Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ (die Motivbündel Eifersucht und Rache) sei hingegen nicht mit der erforderlichen Gewissheit festzustellen gewesen. Das Gericht geht allerdings nicht von einer „spontanen Tat“ aus.Nach der Tat handelte der Mann zielgerichtet. Er verschloss ihre Zimmertüre von außen mit ihrem Schlüssel, packte seine Koffer und buchte am nächsten Tag ein One-Way-Ticket nach Istanbul.Für die Ermittler blieb er jahrzehntelang unauffindbar. Er wog sich offenbar in Sicherheit, denn Mitte 1998 reiste er unter einem anderen Namen wieder nach Deutschland ein, in Begleitung seiner neuen, deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet hatte. In Aschaffenburg lebte er dann bis 2014 unter falscher Identität, bevor er wieder in die Türkei ausreiste. Im vergangenen Jahr konnten ihn dann Ermittler, die sich den Fall wieder vorgenommen hatten, endlich in der Türkei aufspüren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Maria Köhler: Mord nach 42 Jahren mit lebenslanger Strafe gesühnt
Mord verjährt nicht: Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod der 19 Jahre alten Maria Köhler hat das Landgericht Aschaffenburg ihren Ex-Freund wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.












