Quelle: dpa Bayern
24. Juni 2026, 15:39 Uhr
Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. (Archivbild)
© Daniel Löb/dpa
Das Verfahren zum Tod einer jungen Frau vor mehr als 48 Jahren in Unterfranken muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Schweinfurt gegen einen 72-Jährigen aufgehoben, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Zur Begründung hieß es: «Der Angeklagte hat mit Erfolg geltend gemacht, dass die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit im Auslieferungsverfahren als Beamtin der Generalstaatsanwaltschaft in dieser Strafsache kraft Gesetzes ausgeschlossen war.» Das neuerliche Verfahren soll nun vor dem Landgericht Würzburg stattfinden.






