Fotos und Videos mit dem Smartphone gehören für viele Kinder zum Schulalltag. Doch nicht jede Aufnahme ist datenschutzrechtlich zulässig. Darauf weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, hin. Anlass ist der bundesweite Digitaltag der Initiative „Digital für alle“, der 2026 unter dem Motto „Digitale Sicherheit: Verstehen. Vermitteln. Vertrauen.“ steht.

Nach Sicht von Gayk sollten Schulen Kinder und Jugendliche frühzeitig für den verantwortungsvollen Umgang mit Bildaufnahmen sensibilisieren und klare Vorgaben für die Nutzung digitaler Geräte in ihren Schulordnungen verankern. Das Schulministerium NRW habe die Schulen bereits dazu aufgefordert, altersgerechte Regelungen für die private Handynutzung festzulegen.

Fotos und Videos mit Einwilligung

Nach Angaben der LDI dürfen Schülerinnen und Schüler bei schulischen Veranstaltungen grundsätzlich Fotos und Videos von anderen Personen aufnehmen, sofern deren Einwilligung vorliegt oder die Aufnahmen ausschließlich im privaten Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis bleiben. „Aber schnell mal Fotos und Filme in den sozialen Medien hochladen, ist selten eine gute Idee“, so Gayk. „Ich begrüße es deshalb, dass das Schulministerium NRW den Schulen vorgegeben hat, sich altersgerechte Regelungen für die private Handynutzung zu geben und diese in die Schulordnungen aufzunehmen.“