Man wünschte wirklich, die Behörden in Magdeburg hätten auch nur annähernd so genau gearbeitet, wie es nun das Landgericht Magdeburg in seinem Urteil gegen den Attentäter Taleb Al A. getan hat. Hätte die Stadtverwaltung das getan, dann hätten die Einfahrten zum Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht offen gestanden, und die Sicherheitsbehörden hätten ihre Kenntnisse so zusammengeführt, dass sie auf den merkwürdigen Arzt im Bernburger Maßregelvollzug aufmerksam geworden wären.Der Arzt wäre auch kein Arzt gewesen, denn er hätte gar keine Approbation erhalten. Vielleicht wäre es nie zu dieser schrecklichen Tat gekommen.Schwer erträgliches BehördenversagenFür die Angehörigen der sechs Todesopfer und für die vielen Verletzten waren die Erkenntnisse über das multiple Versagen der Behörden vermutlich fast ebenso schwer zu ertragen wie die Taten selbst, über die Taleb Al A. bis zum Schluss keine Reue zeigte. Zu Recht wurde er nun zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.Dass hier ein Mann vor Gericht saß, vor dem die Allgemeinheit aber auch danach geschützt werden muss, schien auf der Hand zu liegen, dazu hatte die Staatsanwaltschaft eine anschließende Sicherungsverwahrung gefordert.Doch die rechtlichen Hürden dafür sind hoch, wenn es sich nicht bereits um einen Wiederholungstäter handelt. Es bleibt ein weiterer bitterer Beigeschmack, denn darüber wird nun erst in fünfzehn Jahren entschieden.