Die Regierung Babis wollte verhindern, dass der Staatspräsident Pavel nach Ankara reist. Dieser vermutet einen Racheakt – und erwirkte beim Verfassungsgericht seine Teilnahme am Nato-Gipfel.
Zusammenfassung
Teilen
Merken
Seit Andrej Babis’ Rückkehr an die Macht vor einem halben Jahr kommt es immer wieder zum Machtkampf zwischen seiner Regierung und dem Staatspräsidenten Petr Pavel. Nun hat das tschechische Verfassungsgericht eine weitere Runde in diesem Streit vorerst entschieden. Es beschied, Pavel müsse unverzüglich in die offizielle Delegation des Landes für den Nato-Gipfel in Ankara Anfang Juli aufgenommen werden. Mit ihrer einstweiligen Verfügung bestätigten die Richter die in Tschechien gängige Praxis, dass der Präsident und Oberbefehlshaber der Streitkräfte jeweils zum Nato-Gipfel reist, während die Regierungschefs Prag im Europäischen Rat vertreten.










