Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hat die Regierung von Ministerpräsident Andrej Babiš verpflichtet, Präsident Petr Pavel zum anstehenden NATO-Gipfel am 7. und 8. Juli in Ankara reisen zu lassen. In einer Eilentscheidung verfügten die Richter, das Kabinett müsse die NATO und die Organisatoren des Gipfels „unverzüglich darüber in Kenntnis setzen“, dass Pavel Teil der offiziellen tschechischen Delegation sei und eine Akkreditierung für ihn und seine Begleitpersonen sicherstellen.Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Kompetenzstreit zwischen tschechischer Regierung und Präsidentenamt über die Rolle des Staatsoberhauptes in der Außenpolitik, der in den vergangenen Wochen vor allem auch wegen der persönlichen Animositäten zwischen Pavel und Babiš sowie dessen Außenminister Petr Macinka eskaliert war.Pavels Verhältnis zum Außenminister gilt als vergiftetDer frühere NATO-General Pavel, der für eine klare Westorientierung und eine starke Rolle der NATO steht, hatte 2023 die Präsidentenwahl gegen Babiš gewonnen. Seit Babiš wiederum Ende 2025 in einer Koalition mit der rechtsextremen Partei „Freiheit und direkte Demokratie“ (SPD) und den Motoristen von Macinka zurück an die Macht gekommen war, entwickelte sich Pavel immer mehr zum liberalen Gegenspieler des Kabinetts. Vor allem das Verhältnis zu Macinka gilt als vergiftet, seit Pavel die Ernennung von Macinkas Parteifreund Filip Turek zum Minister verweigert hatte.Auch im Streit über den ersten Sudetendeutschen Tag auf tschechischem Boden und über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellte sich Pavel zuletzt gegen die Regierung. Er sehe nichts, was nicht funktionieren würde und geändert werden müsste, hatte Pavel in der vergangenen Woche zu den Plänen gesagt, die Rundfunkgebühren abzuschaffen und durch direkte Zuschüsse aus dem Staatshaushalt zu ersetzen. In dem Regierungsvorhaben sehen viele Tschechen einen Angriff auf die Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender.Die tschechische Verfassung ist nicht eindeutigAuch der Streit, wer am NATO-Gipfel teilnehmen darf, schwelt schon seit Wochen. Pavel hatte früh angekündigt, dass er wie üblich zu dem Treffen in Ankara reisen wolle, während die Regierung Babiš darauf bestand, dass sie über die Zusammensetzung der Delegation entscheide.Die tschechische Verfassung ist in diesem Punkt nicht eindeutig: Grundsätzlich legt sie für das Land ein parlamentarisches Regierungssystem fest, weist dem Präsidenten, der seit 2013 direkt vom Volk gewählt wird, aber eine stärkere Rolle zu als etwa in Deutschland. Nach Artikel 63 vertritt der Präsident das Land nach außen und verhandelt internationale Verträge, allerdings mit der Einschränkung, dass seine Entscheidungen nur gültig sind, wenn sie von der Regierung gegengezeichnet werden. Am Montag hatte Babiš schließlich die Zusammensetzung der Delegation – ohne Pavel – bekannt gegeben, woraufhin sich der Präsident zur Klärung an das Verfassungsgericht in Brünn wandte.Inhaltlich haben die Richter den Kompetenzstreit bislang nicht entschieden. Berichterstatter Pavel Šámal verwies bislang nur auf die „etablierte Praxis“, da tschechischen Präsidenten in der Vergangenheit stets zu den NATO-Gipfeln gereist seien. Da die Akkreditierungsfrist an diesem Freitag ende, sei Eile geboten gewesen.Durch die einstweilige Verfügung werden Regierung, Außenministerium sowie Macinka als Minister verpflichtet, Pavels Akkreditierung sicherzustellen. Zudem untersagen die Richter alle Handlungen, „die die Teilnahme des Präsidenten und seiner Begleitpersonen am Gipfel verhindern oder erschweren würden“. In den kommenden Monaten muss das Gericht dann grundsätzlich über den Kompetenzstreit entscheiden.Babiš, der sich in dem Streit mit dem weiterhin sehr beliebten Präsidenten meist zurückhält, erklärte am Mittwochabend, er werde die Entscheidung akzeptieren. Außenminister Macinka sprach hingegen von einem „Verfassungsputsch“.
Darf zum NATO-Gipfel: Pavels Sieg vor Gericht gegen Babiš
Das tschechische Verfassungsgericht verpflichtet die Regierung von Andrej Babiš, Präsident Petr Pavel zum NATO-Gipfel reisen zu lassen. Entschieden ist der Kompetenzstreit aber noch nicht.












