Wo eben noch Kiefern und Fichten standen, sollten Reihen blauer Module aus dem Boden ragen: In Brandenburg sollten bei Bad Freienwalde 370 Hektar Wald weichen, davon 250 Hektar für einen Solarpark der niedersächsischen Lindhorst-Gruppe. Auch in der sächsischen Gemeinde Schleife ist ein 65-Hektar-Projekt geplant, von dem 28 Hektar auf Waldfläche liegen würden – nach Angaben mehrerer Verbände wäre es die erste Waldumwandlung in Sachsen im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien. Solche Vorhaben will die sächsische Landesregierung künftig erschweren.

Das Kabinett der schwarz-roten Minderheitsregierung hat jetzt beschlossen, eine Bundesratsinitiative gegen Photovoltaik-Anlagen im Wald auf den Weg zu bringen. Konkret fordert Sachsen, den sogenannten Abwägungsvorrang in Paragraf 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) für Solaranlagen im Wald zu streichen.

Seit 2022 stuft der Bund die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ ein. Diese Klausel führt nach Darstellung der Landesregierung dazu, dass Behörden Anträge auf Waldumwandlung für Photovoltaik-Projekte kaum noch ablehnen können – auch dann nicht, wenn forstfachliche oder ökologische Gründe dagegen sprechen. Mit der Streichung sollen die zuständigen Stellen ihren vollen Ermessensspielraum zurückerhalten und forstliche wie ökologische Kriterien wieder gleichrangig prüfen dürfen.