Das Urteil, mit dem das Amtsgericht Frankfurt die Mieterschutzverordnung des hessischen Wirtschaftsministers Kaweh Mansoori (SPD) für unwirksam erklärt hat, stand im Mittelpunkt der Sondersitzung des zuständigen Fachausschusses im Landtag. Die Frage nach den Folgen wurde auch innerhalb der Opposition unterschiedlich beantwortet.Die Abgeordnete Mirjam Glanz (Die Grünen) sprach von „dramatischen Auswirkungen für Millionen Mieter in Hessen“. Die Vermieter würden die Lage ausnutzen, um angesichts der fortan fehlenden Preisbremse die monatlichen Beträge zu erhöhen. Damit rechnet Stefan Naas, der Vorsitzende der FDP-Fraktion, nicht. Die Vermieter seien gutmütig, meinte er. Er sprach lediglich von einer „Verunsicherung“.„Mietpreisbremse kontraproduktiv“Für die AfD sah der Abgeordnete Andreas Lichert das Risiko, dass durch das Urteil nicht nur Unsicherheit bei vielen Mietern um sich greift, sondern auch eine „Welle von Mieterhöhungen mit folgenden Klagen losgetreten werden könnte“. Handwerkliche Fehler im Wirtschaftsministerium seien die Ursache. Davon abgesehen, halte er die Mietpreisbremse für kontraproduktiv. Solche Regelungen schreckten private Investoren ab und trügen maßgeblich dazu bei, dass der Wohnungsbau im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand fertiggestellter Wohnungen seit 2012 zurückgefallen sei.Die Vertreter der schwarz-roten Koalition warnten vor „Wildwest-Szenarien“. Es entstehe kein rechtsfreier Raum, erklärte der Abgeordnete Michael Müller (CDU). Es könne jetzt nicht jeder Eigentümer die Mieten nach Lust und Laune erhöhen. Es gebe gesetzliche Grenzen und entsprechende Klauseln in den Mietverträgen.Besitzt das Urteil Strahlkraft?Gestritten wurde auch über die juristische Bedeutung des Urteils. Johannes Loheide, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, meinte, dass die Entscheidung des Amtsgerichts allein den konkreten Streitfall zwischen zwei Privatpersonen betreffe. Die Opposition hob hervor, dass die Entscheidung aufgrund der inhaltlichen Spezialisierung des Frankfurter Amtsgerichts eine große Strahlwirkung auf andere Gerichte im Land haben werde.Der Koalition sei der Ernst der Lage nicht bewusst, meinte die Abgeordnete Kaya Kinkel (Die Grünen). Mansoori habe die Mieterschutzverordnung „desaströs in den Sand gesetzt“. Diese Kritik veranlasste die Vertreter der Koalition, an die im Jahr 2015 von dem damaligen hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir erlassene Mietenbegrenzungsverordnung zu erinnern, mit der die Mietpreisbremse für 16 Städte habe umgesetzt werden sollen.Vier Jahre später habe der Bundesgerichtshof sie verworfen, weil die Begründung für die Verordnung schlichtweg vergessen worden sei, sagte Müller. Erst Mitte Juni 2019 war eine neue Verordnung in Kraft getreten. Der damalige Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, nannte das Urteil eine „Ohrfeige für die hessische Landesregierung“. Naas bezeichnete die Entscheidung des Amtsgerichts nun als „krachende Ohrfeige für den Minister“.Neues GutachtenDer Minister hatte die Mietpreisbremse im vergangenen November nicht neu erlassen, sondern die alte Verordnung lediglich verlängert. Als Grund nannte Mansoori überholte Daten in von ihm beauftragten Gutachten des Darmstädter Instituts Wohnen und Umwelt sowie negative Rückmeldungen von Kommunen.Das Gericht monierte aber, dass der Verlängerung der Mietpreisbremse lediglich die völlig veralteten Daten der Verordnung aus den Jahren 2014 bis 2019 zugrunde gelegen hätten, obwohl es jüngere Zahlen gegeben habe. Inzwischen ist ein weiteres Gutachten des Hamburger Instituts für Stadt, Regional- und Wohnforschung in Arbeit. Loheide berichtete, am 12. Juni sei der Entwurf des Ergebnisberichts vorgelegt worden. Die neue Verordnung werde im November erlassen.„Wir können alle sicher davon ausgehen, dass diese neue Verordnung so schnell, wie es eben geht, innerhalb der Landesregierung abgestimmt und in Kraft gesetzt wird“, meinte die Abgeordnete Elke Barth (SPD). Mansoori habe im Sinne der Menschen gehandelt, die vor einer finanziellen Überforderung durch schnell steigende Mieten geschützt werden sollten, so Barth. „Der Skandal, den sich die Opposition so verzweifelt wünscht, hat wieder einmal nicht stattgefunden.“