Mehr als 7000 Wohnungsinserate hat das Frankfurter Amt für Wohnungswesen im ersten Quartal 2026 überprüfen lassen. Bei fast der Hälfte war die verlangte Miete nach Angaben des Magistrats zu hoch angesetzt. Im Schnitt sei die im Mietspiegel ausgewiesene ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 30 Prozent überschritten worden. Nach den Regelungen der Mietpreisbremse ist aber nur ein Aufschlag von maximal zehn Prozent zulässig. Mehr als 1300 Vermieter wurden angeschrieben und darauf hingewiesen.Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt gibt es für eine Begrenzung der Mieten derzeit keine Rechtsgrundlage. Die hessische Mieterschutzverordnung ist nach Auffassung des Gerichts wegen veralteter Daten unwirksam. Sie genüge nicht den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, heißt es in dem Urteil. In der von der Landesregierung erlassenen Mieterschutzverordnung ist geregelt, in welchen Gemeinden es einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. 49 Gemeinden sind in der Verordnung genannt. Nur dort gilt die Mietpreisbremse.Auswirkungen auf ganz HessenDie Entscheidung des Amtsgerichts hat nicht nur Auswirkung auf die Miethöhe bei Neuvermietungen. Betroffen sind auch bestehende Mietverhältnisse. In angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete um maximal 15 Prozent in drei Jahren angehoben werden. Ohne Mieterschutzverordnung sind 20 Prozent erlaubt. Bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt nur eine Kündigungssperrfrist von drei statt acht Jahren. Außerdem fehlt den Gemeinden die Grundlage, eigene Satzungen zu erlassen, mit denen sie gegen Wohnungsleerstand vorgehen können.Die Eigentümervereinigung Haus & Grund sieht sich in ihrer durch ein Gutachten belegten Rechtsauffassung bestätigt. Sie hatte bereits vor Risiken gewarnt, bevor die Landesregierung die jetzt vom Gericht beanstandete Verordnung verlängert hat. Jetzt komme „Unruhe in die Beziehung zwischen Vermietern und Mietern“, sagt Gregor Weil, Geschäftsführer von Haus & Grund Frankfurt.Das Urteil des Amtsgerichts ist zunächst nur für den Einzelfall gültig. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sieht aber eine „enorme Strahlwirkung für ganz Hessen“. Die Mieterschutzverordnung ist nach seiner Auffassung auch für alle anderen hessischen Kommunen nicht mehr haltbar. Das Urteil sei eine Ohrfeige für Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) und ein Beleg dafür, „wie leichtfertig hier in von der Verfassung geschützte Grundrechte vermietender Wohnungseigentümer eingegriffen wird“.Besorgt sind auch Mieterschützer. Das Urteil werde erhebliche Auswirkungen haben, sagt Rolf Janßen, Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Frankfurt. Er rechnet mit stärkeren Mieterhöhungen, auch auf der Basis des neuen Frankfurter Mietspiegels, der in der nächsten Woche im Stadtparlament zur Abstimmung steht. „Es muss jetzt sehr schnell etwas passieren“, fordert Janßen die Politik zum Handeln auf.„Warnungen ignoriert“Die oppositionellen Grünen im Landtag sehen sich durch das Urteil bestätigt. „Wir haben Staatsminister Mansoori wiederholt davor gewarnt, dass eine Verlängerung der Mietpreisbremse auf Grundlage veralteter Daten nicht rechtssicher ist“, teilte die wohnungspolitische Sprecherin Mirjam Glanz mit. Mansoori habe Warnungen ignoriert, kritische Nachfragen unbeantwortet gelassen und die Kontrollrechte des Parlaments missachtet.Glanz verweist damit auf die Diskussion im Herbst 2025. Damals wurde über eine neue Mieterschutzverordnung diskutiert. Durch einen Bericht der F.A.Z. wurde bekannt, dass laut einem vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten des Darmstädter Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) Frankfurt nicht mehr zu den Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt zählt. Das aber war politisch nicht erwünscht. Die Erkenntnisse des Instituts hat das Ministerium nicht berücksichtigt. Sie bildeten die Realität auf den Wohnungsmärkten nicht sachgerecht ab, sagte Staatssekretärin Ines Fröhlich (SPD). Mittlerweile wurde das Hamburger Gewos-Institut mit einem neuen Gutachten beauftragt. Ergebnisse liegen noch nicht vor.Damit die Mietpreisbremse und andere Instrumente dennoch weiterhin genutzt werden können, hat die Landesregierung die alte Mieterschutzverordnung, die Ende November ausgelaufen wäre, um ein Jahr verlängert, ohne inhaltlich etwas daran zu ändern. Daran stört sich jetzt das Amtsgericht. Geklagt hatte eine Mieterin wegen einer ihrer Ansicht nach überhöhten Miete. Nach Einschätzung des Gerichts steht ihr eine Rückzahlung für nur den Zeitraum bis November 2025 zu. Danach gebe es keine gültige Rechtsgrundlage mehr für die Mietpreisbremse.Die Mieterschutzverordnung sei nicht ausreichend begründet, heißt es in dem am 10. Juni ergangenen Urteil. Es seien veraltete Daten verwendet worden, obwohl aktuellere aus dem IWU-Gutachten verfügbar gewesen wären. Die Landesregierung dürfe „nicht nur aus politischer Opportunität“ Gemeinden in die Mieterschutzverordnung aufnehmen. Es müssten dafür empirische Untersuchungen herangezogen werden. Im Urteil ist von einer „Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung“ die Rede.
Mietpreisbremse Frankfurt: Gerichtsurteil kippt Rechtsgrundlage
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt ist die Mietpreisbremse wegen einer fehlenden Rechtsgrundlage nicht mehr anwendbar. Die Entscheidung hat Auswirkungen auf ganz Hessen. Mieter müssen mit einer höheren Belastung rechnen.






