Prien will volles Elterngeld an größeres Engagement der Väter knüpfenVäter müssen sich künftig möglicherweise länger als bisher zu Hause um ihre Kinder kümmern, damit die Familie das volle Elterngeld bekommt. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Freitagsausgaben) aus Koalitionskreisen will Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) die Bedingungen für den Erhalt des Elterngeldes verschärfen, indem die Zahl der so genannten Vätermonate erhöht wird. Derzeit können Paare 14 Monate Elterngeld beziehen, wovon ein Elternteil mindestens zwei Monate nehmen muss – dies nutzt in der Regel der Mann als Hauptverdiener.Künftig soll es dem Bericht zufolge die maximale Bezugsdauer nur bei einer hälftigen Aufteilung geben. Für beide Partner gälten demnach also sieben Monate. Da die Ministerin davon ausgehe, dass viele Väter nicht so lange aus dem Job aussteigen wollen, würde sie durch die Änderung einen Teil der von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geforderten Einsparungen erreichen. Zur Deckung der Haushaltslöcher hatte Klingbeil von Prien für 2027 einen Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 500 Millionen Euro gefordert.Robert DikomeitBundestag erschwert Klagen von UmweltverbändenDer Bundestag hat das Klagerecht von Umweltverbänden eingeschränkt, um den Bau von Infrastrukturprojekten zu beschleunigen. Die am späten Abend verabschiedete Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass eine Klage nur noch dann eine aufschiebende Wirkung hat, wenn ein Gericht das ausdrücklich so entscheidet. Der bisherige Automatismus entfällt. Außerdem dürfen Umweltverbände künftig nur noch dann vor Gericht ziehen, wenn ein Bauprojekt in ihren „sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich“ fällt.Robert DikomeitBundestag beschließt Recht auf ReparaturDeutschlands Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur. Der Bundestag beschloss am Abend die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sich gegen die weit verbreitete Wegwerf-Mentalität richtet. Hersteller von Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.Außerdem müssen die Geräte künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstößt gegen das neue Gesetz. Die Neuregelung sieht auch Anreize für die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich für eine Reparatur statt für den Tausch eines defekten Geräts, verlängert sich eine laufende Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.Der Branchenverband der Informations- und Telekommunikationsbranche, Bitkom, sieht dadurch Vorteile für Verbraucher und Umwelt. „Wer Smartphone, Tablet oder Laptop länger nutzt, spart Geld, vermeidet Elektroschrott und schont Ressourcen“, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Neuregelung, fordert aber darüber hinaus einen von den Herstellern finanzierten Reparaturbonus, um das Reparieren insgesamt attraktiver zu machen.Bund bietet Ländern 240 Millionen für Stellen in der JustizBund und Länder haben sich am Donnerstag auf den „Pakt für den Rechtsstaat“ geeinigt. Das Finanzpaket für die Justiz gilt als eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung. Das Geld soll für mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen, aber auch für die Digitalisierung der Justiz aufgewendet werden. Insgesamt geht es um 210 Millionen Euro für Digitalisierung und 240 Millionen Euro für zusätzliche Stellen in der Justiz. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete das Finanzpaket am Donnerstag als „ein Programm gegen Demokratie- und Rechtsverdrossenheit.“ Alle Einzelheiten dazu lesen Sie hier:Die Debatte über die Organspende endet – wie geht es weiter?„Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin unendlich dankbar, dieser Debatte folgen zu dürfen“, sagt Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) sichtlich ergriffen. „Alle Argumente, die hier gefallen sind, sind Argumente für das Leben. Es ist schön, dass der Bundestag hier dokumentiert, dass es nicht um Parteipolitik sondern um Gewissensfragen geht.“ Er streckt seinen Organspendeausweis in die Höhe und weist darauf hin, dass auf diesem auch Nein angekreuzt werden kann. Es sei wichtig, sich mit dem Thema zu befassen. Damit endet die gut zweistündige Debatte im Bundestag. Sie brachte in der Frage der Mehrheitsverhältnisse wenig neue Erkenntnisse, es ging hin und her: Dutzende Abgeordnete argumentierten für und gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende. Entscheidend wird sein, welche Meinung sich die noch unentschlossenen Abgeordneten bilden. Klar ist, dass der Weg zu einer Mehrheit für den Antrag weit wird: Die AfD scheint mit Ausnahme von Alexis Giersch entschlossen zu sein, die Reform abzulehnen. Stimmen aus den anderen Fraktionen machten deutlich, dass es möglich ist, aus liberaler, christlicher und oder auch linker Perspektive jeweils zu Begründungen sowohl für als auch gegen die Widerspruchslösung zu kommen. Die interfraktionelle Abgeordnetengruppe wird in den kommenden Wochen und Monaten weiter für die Widerspruchslösung werben. Sie hat bereits mitgeteilt, dass sie die Abstimmung auf jeden Fall noch im Laufe des Jahres ansetzen lassen will. Ab 2030 würde die Reform greifen.AfD-Abgeordneter für WiderspruchslösungDie AfD wird ihrer vorherigen Ankündigung, dass es eine geschlossene Abstimmung gegen die Widerspruchslösung geben wird, wohl nicht gerecht. „Ich habe eine Menge überzeugender Argumente gehört, sowohl für die Widerspruchslösung als auch für die Zustimmungslösung“, sagt der AfD-Abgeordnete Alexis Giersch. Und erklärt: „Ich persönlich befürworte die Widerspruchslösung.“ Es gehe nicht mehr primär darum, die Bürger von der Bereitschaft zur Organspende zu überzeugen, sondern sie zu einer Entscheidung zu bringen. Die AfD hat die Ablehnung der Widerspruchslösung inklusive Skepsis an der Diagnostizierbarkeit des Herztods in ihr Wahlprogramm geschrieben, Giersch aber scheint das nicht zu kümmern. Er begreift die Debatte als eine ohne Fraktionszwang. „Der Antrieb, die Zustimmung zu erklären, ist nicht so stark wie der Antrieb, den Widerspruch zu erklären“, so sein Argument. Er fühle sich verbunden mit allen Menschen auf Wartelisten. Obwohl er von der Parteilinie abweicht, bekommt er Applaus aus der AfD-Fraktion – Applaus anderer Abgeordneter ist in der Übertragung des Bundestags nicht zu vernehmen. Damit ist es nicht mehr ausgeschlossen, dass die Mehrheit für eine Widerspruchslösung mithilfe der Stimme eines AfD-Abgeordneten zustande kommt. Ein Problem für die anderen Fraktionen sieht der Vorsitzende des Ethikrates, Helmut Frister, in einer solchen Konstellation nicht, wie er zuletzt im Gespräch mit der F.A.Z. erklärte. Denn bio- und medizinethische Fragen ohne Fraktionszwang seien ein Sonderfall.Lauterbach macht sich für die Widerspruchslösung stark – wie vor sechs JahrenNun spricht der Sozialdemokrat und frühere Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Er schlägt einen resignierten Ton an: „Wir drehen uns im Kreis mit dieser Debatte.“ Die Widerspruchslösung könne die Spenderzahlen verdoppeln; kein anderes Land habe eine Erhöhung ohne Widerspruchslösung geschafft. Er kritisiert zudem die Wortmeldungen, die sich für Verbesserungen in den Kliniken aussprechen. „Was glauben Sie, was in den Krankenhäusern geschieht?“, fragt er und bekommt Applaus. Die notwendigen Strukturen zur Verbesserung der Transplantationsmedizin seien geschaffen, was es nun brauche, sei die Widerspruchslösung. Sein Antrag für die Widerspruchslösung, damals gemeinsam mit Jens Spahn (CDU) eingereicht, scheiterte im Jahr 2020 deutlich: 382 Abgeordnete stimmten dagegen, 261 votierten dafür.Die Erwiderung von Lauterbachs Parteikollege Lars Castellucci macht den besonderen Charakter von Debatten ohne Fraktionszwang deutlich. Er greift die Worte des früheren Ministers auf, um sie gegen ihn zu wenden. „Lieber Kollege Lauterbach, wir drehen uns im Kreis, in der Tat, mit solchen Systemdebatten drehen wir uns im Kreis“, sagt er und argumentiert wie viele Vorredner mit dem Risiko, dass Menschen, die geistig nicht zu einer Willensbekundung in der Lage seien, letztlich unfreiwillig zu Organspendern werden. „Es kann nicht jeder Nein sagen“, sagt Castellucci.Eine Gegnerin betont das gemeinsame ZielZahlreiche Abgeordnete, die im Bundestag für die Beibehaltung der Zustimmungsregelung argumentieren, stellen zunächst einmal klar, dass sie selbst einen Organspendeausweis haben. Zu ihnen gehört die Grünen-Politikerin Swantje Michaelsen. Es verletze sie, wenn vonseiten der Unterstützer unterstellt werde, dass die Gegner der Widerspruchslösung keine Erhöhung der Spenderzahlen anstreben würden. „Uns eint das Ziel“, sagt sie, über den Weg dorthin gebe es aber unterschiedliche Auffassungen.Von Storch pocht auf Recht auf Ablehnung durch SchweigenBeatrix von Storch (AfD) bringt die Widerspruchslösung in Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, die auch angelegt wird, sofern der Patient nicht widerspricht. Auch Impfungen erwähnt sie, wohl in Anspielung auf die in der Corona-Pandemie debattierte und letztlich nicht beschlossene Impfpflicht. Dabei gebe es in einer freiheitlichen Demokratie ein Recht auf Ablehnung durch Schweigen. Die Widerspruchslösung sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar.Vorzeigeland SpanienDie Linken-Abgeordnete Stella Merendino verweist auf das Organspende-Vorzeigeland Spanien. Dieses habe nicht deswegen so viele Spenderorgane, weil es eine Widerspruchslösung gebe, sondern weil es sich das Vertrauen in die Strukturen über Jahrzehnte erarbeitet habe. Dass die Deutsche Stiftung Organtransplantation nicht denselben Transparenzanforderungen unterliegt wie eine staatliche Behörde, sei ein großes Problem – man müsse dabei ansetzen, mehr Vertrauen herzustellen. Dafür sei das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung kontraproduktiv, weil es mehr und nicht weniger Personal in den Krankenhäusern geben müsse. Ricarda Lang zitiert BonhoefferNun argumentiert die frühere Grünen-Chefin Ricarda Lang mit Zitaten von Dietrich Bonhoeffer. Der habe festgestellt, dass Freiheit und Verantwortung zusammengehörten. „Was nicht mehr möglich wäre, ist, keine Entscheidung zu treffen, ohne dass es Konsequenzen hat“, so Lang. Sie könne es gut verstehen, dass man die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod scheue. Dies sei schmerzhaft, insbesondere in einer Gesellschaft, in der es kaum Auseinandersetzung mit dem Tod gebe und in der das Sterben in Pflegeheime und Krankenhauszimmer verbannt worden sei. Dennoch müsse man sich fragen, ob die Freiheit zur Nichtentscheidung mehr wiege als der „Schutz des Lebens“, der mit der Chance auf höhere Spenderzahlen einhergehe.Ein früherer Befürworter hat seine Meinung geändertDer Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar ist für die Befürworter einer Widerspruchslösung ein besonders ärgerlicher Fall: Er war lange dafür, ist inzwischen aber dagegen. Er habe seine Meinung geändert, sagt er und kritisiert dann insbesondere den vorliegenden Antrag. Dieser sehe Maßnahmen bei der Aufklärung vor, die bereits beschlossen sind, aber nicht umgesetzt worden seien. „Die Bereitschaft zur Organspende wird mit der Widerspruchslösung nur erhöht, weil zu wenig aufgeklärt wird“, sagt er. Er bringt das Thema mit dem Sparpaket der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung, hier seien Kürzungen bei Hausärzten geplant, die auch die Aufklärung erschweren würden. Überhaupt argumentiert er als bislang Erster sozialpolitisch: Ärmere Menschen würden seltener ihren Willen bekunden, ergo beträfe sie die Widerspruchslösung besonders.Andersherum ergeht es der Sozialdemokratin Kerstin Griese. Sie hat 2020 gegen die Widerspruchslösung gestimmt, spricht sich nun aber dafür aus. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass es zumutbar ist, einmal im Leben über Ja oder Nein zu entscheiden. Sie verweist dabei auf ihren Glauben – Griese ist evangelische Christin – und argumentiert damit, dass sich mit dem Treffen einer Entscheidung auch Nächstenliebe ausdrücke. Sie verweist auf eine entsprechende Stellungnahme der EKD. Ihre Kollegen ruft sie dazu auf, ihr Gewissen zu befragen. Wie werden die Abgeordneten abstimmen?Neue Argumente kommen in der Debatte kaum vor. Es werden für beide Seiten grundsätzliche, ethische Argumente sowie Statistiken zu den Auswirkungen der Widerspruchslösung ins Feld geführt. Auch Schicksale von Wartelistenpatienten kommen immer wieder vor. Grundsätzliche Zweifel an der Diagnose Hirntod und an der Aufrichtigkeit der zuständigen Organisationen äußert allein die AfD. Die Redner der verschiedenen Fraktionen, die sich schon in den vergangenen Wochen und Monaten öffentlich positioniert haben, sind in ihrer Meinung festgelegt – entscheidend wird sein, wie sich die vielen Abgeordneten, die selbst nicht zu dem Thema sprechen, entscheiden werden. Die Initiatoren des Antrags zur Widerspruchslösung sind optimistisch, dass zahlreiche Politiker ihre Meinung im Laufe der vergangenen Jahre geändert haben oder es noch tun werden, eben weil die niedrige Zahl der Organspenden trotz verschiedener Maßnahmen zur Steigerung stagniert. Erschwert wird die Mehrheitsbildung dadurch, dass die AfD geschlossen gegen den Antrag stimmen will. Unter den übrigen Abgeordneten braucht es daher etwa zwei Drittel der Stimmen.Der Patientenbeauftragte Stefan Schwartze warb schon unter der Ampelregierung für eine Neuregelung der Organspende, über die zur Stunde im Bundestag debattiert wird. Im Porträt stellen wir ihn vor:Mehr ladenTickarooLive Blog Software