Während viele auf die Fußball-WM schauen, zieht Schwarz-Rot im Bundestag eine neue Regel für das Sondervermögen Infrastruktur durch. Sie stand nicht im Entwurf der Bundesregierung. Am Mittwoch wurde sie kurzfristig in den Verkehrsausschuss eingebracht und dort beschlossen. Am Freitag soll der Bundestag entscheiden.Versteckt ist die Änderung im „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“, das offiziell vor allem Verfahren für Straßen, Schienen und Wasserstraßen beschleunigen soll. Tatsächlich geht es nun auch um die Haushalte von Ländern und Kommunen: Sie sollen Geld aus dem Sondervermögen künftig auch als Eigenanteil für andere Bundesprogramme einsetzen dürfen.
Entlastung für Haushalte der Länder und Kommunen
Geregelt werden soll das über Artikel 19 der Beschlussempfehlung. Er sieht einen neuen Paragraf 4a im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz vor. Danach sollen Länder und Kommunen Geld aus dem Sondervermögen wie eigene Haushaltsmittel einsetzen können.
Praktisch würde das ihre Haushalte entlasten. Verlangt ein Bundesprogramm einen Eigenanteil, müsste dieser künftig nicht mehr zwingend aus dem laufenden Haushalt bezahlt werden. Stattdessen könnten Länder oder Kommunen dafür Geld aus dem Sondervermögen nutzen. Dadurch bliebe mehr Spielraum für andere Ausgaben.








