Quelle: dpa Hamburg/Schleswig-Holstein

25. Juni 2026, 13:03 Uhr

Die Verordnung soll die unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen eindämmen. (Symbolbild)

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Katzenhalterinnen und Katzenhalter in Schleswig-Holstein müssen künftig ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihnen freien Auslauf gewähren. Die entsprechende Verordnung zum Schutz freilebender Katzen hat die schwarz-grüne Landesregierung beschlossen, wie das Landwirtschaftsministerium in Kiel mitteilte. Die Katzenschutzverordnung gilt ab dem ersten Juli.