Für Urlauber soll es eine Art Rundum-Sorglos-Paket sein: Rutscht ihr Pauschalreiseanbieter in die Insolvenz, wie es 2024 bei FTI Touristik und 2019 beim Thomas-Cook-Konzern geschah, erhalten Sie Zahlungen für bevorstehende Ferien zurück oder werden ohne Zusatzkosten aus dem Urlaub heimgeholt. Für Reiseveranstalter wie den Marktführer TUI war der dafür zuständige Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) zuletzt aber eher ein Sorgenthema, er sei zu teuer. „Staatliche Auflagen verteuern ohne Not die Pauschalreise und den Urlaub der Deutschen“, wetterte TUI vor wenigen Tagen.Nun haben sich die DSRF-Geschäftsführung, die Fondsgesellschafter mit dem Deutschen Reiseverband (DRV) im Zentrum sowie das Bundesjustizministerium als Aufsichtsbehörde nach Informationen der F.A.Z. auf eine Entlastung geeinigt. Reiseunternehmen müssen künftig weniger für die Absicherung der Kunden im Insolvenzfall zahlen, die fälligen Entgelte werden zum 1. November halbiert. Statt 0,5 Prozent des Reisepreises müssen Anbieter wie TUI künftig 0,25 Prozent weiterreichen. Der Branche soll das eine Entlastung von 70 Millionen Euro im Jahr bringen, die sie nicht mehr in Reisepreise, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen waren, einkalkulieren muss.Auch die Sicherheiten, die Reiseanbieter in Form von Versicherungen und Bankzusagen für den Notfall hinterlegen müssen, werden reduziert. Bislang mussten die Unternehmen Sicherheiten für – abhängig von ihrer Bonität – im Durchschnitt sieben Prozent ihres deutschen Jahresumsatzes hinterlegen und die Sicherheitengeber dafür vergüten. Von November an werden nur noch im Mittel fünf Prozent des Umsatzes nötig sein. Die Sicherheitenanforderung sinkt dadurch branchenweit um schätzungsweise 560 Millionen Euro.„Reisebranche spürbar und zielgerichtet entlasten“DRSF-Geschäftsführer Andreas Gent bestätigt gegenüber der F.A.Z. die Einigung über die Entlastung für die Reisebranche. „Mit diesem Gesamtpaket entlasten wir die Reisebranche spürbar und zielgerichtet, während wir unseren Schutzauftrag für die Reisenden weiterhin verlässlich erfüllen“, sagt er. Die dadurch freigesetzte Liquidität ermögliche Reiseveranstaltern spürbar finanzielle Freiräume, beispielsweise für Investitionen.Zuletzt hatte der Druck auf den DRSF und dessen Aufsicht im Justizministerium zugenommen. Reiseveranstalter sehen sich mit einer Buchungszurückhaltung konfrontiert, als Ursachen machen Branchenbeobachter weniger Kundensorgen wegen des Nahost-Konflikts, sondern die Reisepreise und die gestiegenen Kosten für die Urlaubsanbieter aus. TUI hatte deshalb eine sofortige Verringerung der Pflichtkosten durch den DRSF gefordert, durch eine spätere Rückzahlung vorab geleisteter Entgelte hätten sich diese in den Zahlen für das laufende Geschäft niederschlagen können.Dazu kommt es nun nicht, als Stichtag wird der 1. November gewählt, an dem nach Branchengepflogenheiten mit dem Beginn der Winterphase das touristische Jahr wechselt. Die zum Beginn der Sommerferien beschlossenen Entlastungen wirken sich somit erst für das kommende Geschäftsjahr aus. Nicht eingelöst wird zudem die TUI-Forderung, die Entgeltzahlungen komplett auszusetzen. TUI hatte dies verlangt, da nach Ansicht des Konzerns, der der größte Einzahler beim DRSF ist, der Fonds übervoll ist. Schon vor einem Jahr hatte TUI-Vorstandschef Sebastian Ebel beklagt, der DRSF entwickele sich vom sinnvollen Verbraucherschutzinstrument zur Spardose, die Reiseanbietern Mittel entziehe und Urlauber verteuere. Zudem koste eine Entlastung Bund und Steuerzahler nichts, da sich der Fonds nur aus Leistungen der Reiseunternehmen speist.Ist der Fonds voller als nötig?Ob der Fonds übervoll ist, darüber gehen die Ansichten aber weiter auseinander. Der DRSF ist gesetzlich verpflichtet, so viele Mittel vorzuhalten, um alle Folgen des theoretischen Falls, in dem Marktführer TUI und ein Konkurrent mittlerer Größe zeitgleich Insolvenz anmelden, schultern zu können. Dieses Zielkapital gilt als erreicht, wenn ein Zielkapital 22 Prozent des deutschen Pauschalreiseumsatzes von TUI und einem Wettbewerber erreicht – in etwa knapp 1,1 Milliarden Euro. Nach F.A.Z.-Informationen verfügt der Fonds aktuell über ein Vermögen von 950 Millionen Euro. Dazu kommt eine von vier Banken unter Führung der staatlichen Kfw-Ipex-Bank bereitgestellte Kreditlinie über 325 Millionen Euro.Verfügbar waren zumindest momentan mehr Mittel als verlangt. Allerdings sind Zielkapitalanforderungen seit Fondsgründung 2021 gestiegen, weil sowohl TUI als auch zur Bemessung herangezogene Wettbewerber gewachsen sind – nicht zuletzt als Folge des Zusammenbruchs des Wettbewerbers FTI. Das Kapitalziel ist dadurch binnen weniger Jahre von 750 Millionen Euro über die Milliardenschwelle geklettert. Intern geht daher die Sorge um, dass eine Entwicklung wie in den vergangenen Jahren schon 2027 zu einer Unterdeckung im Fonds führen könne, wenn nun jegliche Entgeltzahlung ausgesetzt würde.Vor allem der Bund als Aufsicht über den DRSF will dem Vernehmen nach jeden Anschein vermeiden, dass es mit der Absicherung eng werden könnte. Denn der Bund hatte 2019 nach der Thomas-Cook-Insolvenz teures Lehrgeld zahlen müssen. Das damalige Schutzsystem, das über private Versicherungen organisiert war, deckelte deren Haftung auf 110 Millionen Euro im Jahr. Das war zu wenig für die Folgen der Thomas-Cook-Insolvenz. Das deutsche Absicherungssystem war somit EU-rechtswidrig. Urlauber mussten mit Steuergeld aus dem Bundeshaushalt ausgezahlt werden. Das soll sich nie mehr wiederholen, die Gründung des DRSF war eine Reaktion auf das Desaster von 2019. Dessen vorgeschriebenes Volumen sorgt aber für anhaltende Debatten, zumal sich die Erstattungen an Reisende seit 2021 auf nur 270 Millionen Euro summieren – trotz der Großinsolvenz des Anbieters FTI vor zwei Jahren.Albin Loidl, der Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), nannte die Entlastungen in einer ersten Reaktion „ein positives Signal“. Es bringe Reiseveranstaltern „dringend benötigte finanzielle Entlastungen“. Langfristig wünscht sich der DRV dem Vernehmen nach aber mehr. Es gelte, „die finanziellen Belastungen der Reiseveranstalter weiter zu reduzieren“. Die TUI-Forderung nach einem sofortigen Aussetzen der Entgeltzahlungen hat der DRV indes nicht ausgesprochen.Für den DRSF sind aber weitere Anpassungen in Vorbereitung. So soll das Fondsvermögen renditestärker angelegt werden, bislang hatte eine sehr zurückhaltende Anlagestrategie dazu geführt, dass die Renditen dem Vernehmen nach wohl 2,5 Prozent nicht überstiegen. Nun wurde ein zusätzlicher Vermögensverwalter ausgewählt und der Aufsichtsbehörde im Justizministerium eine neue Kapitalanlagerichtlinie zur Abstimmung vorgelegt, die erstmals einen Aktienanteil vorsieht.Zudem sollen von November an besonders solide wirtschaftende Reiseanbieter belohnt werden. Die bonitätsabhängigen Sicherheitsleistungen konnten bislang nur in der Spanne von fünf bis neun Prozent des Jahresumsatzes schwanken, fortan soll die Spanne von einem bis neun Prozent reichen. „Indem wir das Fondsvermögen durch eine optimierte Kapitalanlage zukunftssicher aufstellen und gleichzeitig Entgelte und Sicherheiten senken, stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit der abgesicherten Reiseveranstalter und machen das Premiumprodukt Pauschalreise noch attraktiver“, sagt DRSF-Chef Gent.
Reisesicherungsfonds entlastet TUI und Reiseveranstalter
Wer Pauschalreisen bucht, ist vor Insolvenzen geschützt. Dafür sorgt ein Fonds. Doch der ist aus Sicht von Urlaubsanbietern zu teuer. Nun hat sich die Branche mit dem Justizministerium auf niedrigere Zahlungen geeinigt.








