«Nicht die Schweizer Mentalität»: Die UBS-Vorschläge zur Reform der Altersvorsorge sorgen für KritikDie Ökonomen der Grossbank raten, das Drei-Säulen-System komplett zu überarbeiten. Branchenexperten gehen die Ideen zu weit.24.06.2026, 15.55 Uhr4 LeseminutenBundesrätin Elisabeth Baume-Schneider spricht zum Beschluss der Einigungskommission für die Finanzierung der 13. AHV-Rente im Ständerat in Bern.Alessandro della Valle / KeystoneDie Schweizer Altersvorsorge steht vor vielen Herausforderungen. Dazu zählen vor allem die Alterung der Bevölkerung und zunehmend auch die niedrigen Geburtenraten. Zudem herrscht ein politischer Reformstau.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Nun haben sich die Ökonomen der Grossbank UBS mit einem einschneidenden Vorschlag zur Reform der Altersvorsorge zu Wort gemeldet. Dieser setzt bei allen drei Säulen an: der AHV, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Dabei soll er für mehr Generationengerechtigkeit sorgen und die Finanzierbarkeit verbessern.Kapitalgedecktes staatliches Modell statt AHVDie erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems, die AHV, basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren. Bei diesem werden eingenommene Gelder von Erwerbstätigen direkt dazu verwendet, Leistungen von Rentnern zu bezahlen.Die UBS-Ökonomen schlagen dazu vor, die AHV langfristig in einen kapitalgedeckten Leistungsprimat mit garantierter Rendite zu überführen. Bei einem Leistungsprimat ist die Höhe der Rente vorab definiert und hängt vom zuletzt versicherten Lohn ab, sie beträgt also einen bestimmten Prozentsatz des letzten Lohnes.Zudem soll die erste Säule gemäss dem Konzept neu auf Kapitaldeckung umgestellt werden. Die Beiträge für eine versicherte Person werden bei diesem Verfahren am Kapitalmarkt investiert, dabei spart jeder für sich selbst.Laut den Ökonomen der Bank könnte eine zentrale öffentliche Einrichtung die Vermögenswerte in der Ansparphase verwalten, während private Anbieter in der Entsparphase Rentenprodukte anbieten könnten. Sollte der Kapitalmarkt die nötigen Renditen nicht erbringen, würden laut dem Vorschlag Bundesbeiträge gezahlt.Des Weiteren sieht der Vorschlag vor, das Rentenalter teilweise an die Lebenserwartung zu koppeln. Der Ansatz solle vor allem Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen und lückenloser Erwerbsbiografie besser absichern, heisst es bei der UBS. Zudem solle die erste Säule des Schweizer Vorsorgesystems damit robuster gegenüber demografischen Verschiebungen infolge der niedrigen Geburtenraten werden.Freie Wahl der Anbieter in der beruflichen VorsorgeFür die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, sehen die Ökonomen der Bank ebenfalls weitreichende Änderungen vor. Das derzeitige System beruht bekanntermassen auf einem Zwangssparen mittels Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kennt keine freie Wahl der Pensionskasse. Der UBS-Vorschlag sieht nun eine Umstellung auf einen Beitragsprimat mit marktabhängigen Renditen vor. Bei einem Beitragsprimat ist die Höhe der Rente davon abhängig, wie viel eine Person angespart hat.Der Vorschlag der UBS sieht zudem die freie Wahl des Anbieters sowie individuelle Anlagestrategien vor. Dies soll höhere Ertragspotenziale ermöglichen. Ausserdem sind altersunabhängige Beitragssätze für Jahreseinkommen über 50 000 Franken bis maximal 200 000 Franken vorgesehen. Der Kapitalbezug soll unter bestimmten Bedingungen möglich sein, Kapitalbezug und Rente sollen steuerlich gleich behandelt werden.Steuerliche Vorteile überprüfenZudem schlagen die Ökonomen der Bank vor, steuerliche Vorteile in der Vorsorge zu überprüfen. Einzahlungen in die Säule 3a oder die Pensionskasse könnten beispielsweise für niedrigere Einkommen zu grösseren Steuerersparnissen führen. Sie sehen ausserdem die Einführung einer obligatorischen Pflegeversicherung ab dem 45. Lebensjahr vor, um Kosten im Alter abzusichern.Der Übergang in das neue System würde schrittweise erfolgen. Zudem wären laut den UBS-Ökonomen zusätzliche Finanzierungen über höhere Steuern und neue öffentliche Schulden nötig. So könnten die Kosten auf mehrere Generationen verteilt werden.«Verantwortung des Arbeitgebers fällt quasi weg»«Die Vorschläge entsprechen nicht der Schweizer Mentalität», sagt der Berner Vorsorge-Spezialist Werner C. Hug dazu. Sie kämen de facto einer Abschaffung der AHV gleich. Zudem würde in der beruflichen Vorsorge die Verantwortung des Arbeitgebers für die Versicherten quasi wegfallen. Vor diesem Hintergrund sei auch die freie Wahl der Pensionskasse kritisch zu sehen.Heute fungiere der Arbeitgeber in der zweiten Säule als eine Art «lender of last resort» und müsse bei einer Sanierung der Pensionskasse seinen Beitrag leisten. Die berufliche Vorsorge in der Schweiz fusse ursprünglich auf einem individuellen sozialverantwortlichen Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses Modell habe sich bewährt.In dem Vorschlag der UBS falle indessen dem Staat noch mehr Verantwortung zu. Dieser müsse schliesslich einspringen, wenn das Kapitaldeckungsverfahren in der ersten Säule nicht die nötigen Renditen erbringe. Die Mittel kämen dann aus höheren Steuern und Abgaben. «So geht der Vorschlag zum Teil in Richtung einer Volkspension», sagt Hug. Letztlich bestehe das UBS-Modell aus einer staatlichen Grundsicherung und privatem Sparen.Das Kapitaldeckungsverfahren in der beruflichen Vorsorge hat sich laut Hug bewährt. Es könne aber auch an seine Grenzen stossen. Hug verweist auf die These des Nationalökonomen Gerhard Mackenroth: Gemäss dieser müssen die Sozialausgaben einer Volkswirtschaft immer aus dem laufenden Volkseinkommen bezahlt werden. Für beide Systeme ist das Wirtschaftswachstum entscheidend. Das Kapitaldeckungsverfahren sei also immer auch zu einem gewissen Grad ein Umlageverfahren, folgert Hug.Aus Sicht des Vorsorgespezialisten hat sich das Schweizer System mit seiner unterschiedlichen Gestaltung der drei Säulen in der Altersvorsorge bewährt. In der ersten Säule liege die Verantwortung beim Staat, in der zweiten beim Arbeitgeber und in der dritten Säule beim Einzelnen. Daran solle man nicht rütteln. Schliesslich sei die Solidarität in der AHV einmalig in der Schweiz: Hohe Einkommen bezahlten unbegrenzt AHV-Beiträge und erhielten bloss eine limitierte Rente.«International gesehen funktioniert das System sehr gut»Im Schweizer Drei-Säulen-System gebe es zweifellos einige Baustellen, ist in der Branche zu hören. Jüngst haben beispielsweise die Debatten in Bundesbern zur Finanzierung der AHV und der 13. AHV-Rente nicht darauf hingedeutet, dass es viele neue Ideen gibt. Von daher wird auch begrüsst, dass sich die UBS-Ökonomen an einen Vorschlag für ein neues System herangewagt haben.Der Druck auf das Umlageverfahren in der AHV ist derzeit sehr hoch. Trotzdem ergibt die unterschiedliche Finanzierung von AHV und beruflicher Vorsorge Sinn, zumal dies für eine gewisse Streuung von Risiken sorgt. Eine solche Systemumstellung braucht aber mehrere Jahrzehnte, bis sie greift, und dann kann sich die Situation schon wieder verändert haben.Dabei sei es auch als Stärke des Drei-Säulen-Systems zu sehen, dass die Arbeitgeber hier «an Bord» seien, ist weiter zu hören. Würden sie entlastet, müsse aber jemand anderes ihre Risiken tragen, und in dem Modell der Bank seien dies die Versicherten. Vergleiche man das Schweizer Drei-Säulen-System international, so funktioniere es trotz seiner Baustellen sehr gut.Passend zum Artikel