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Reisehinweise geändert: Auswärtiges Amt rät nicht mehr von Reisen nach Dubai ab Wegen des Iran-Kriegs wurden Urlauber mehrere Monate vor Reisen in die Golfregion gewarnt - Anfang Mai wurde das schon für mehrere Länder abgeschwächt. Nun noch einmal. Was das bedeutet.
24.06.2026 - 13:03 Uhr Quelle: dpa Artikel anhörenDas Auswärtige Amt hat die Reisehinweise für Dubai, Abu Dhabi und auch für die Golfstaaten Oman, Bahrain und Katar geändert. Foto: Philipp Laage/dpa-tmnBerlin. Das Auswärtige Amt rät nicht mehr von Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ab – also etwa nach Dubai und Abu Dhabi. Auch für die Golfstaaten Oman, Bahrain und Katar hat das Ministerium am Dienstagabend seine Reisehinweise entsprechend geändert.Hintergrund ist der Krieg zwischen Iran und USA, weshalb ab Ende Februar zunächst vor Reisen in die Golfregion gewarnt und nach ersten Waffenruhe-Vereinbarungen seit Anfang Mai noch „dringend“ von Reisen abgeraten wurde. Nun entfällt auch dieser Sicherheitshinweis für mehrere Länder, nachdem Iran und USA vergangene Woche eine Absichtserklärung zur Beendigung der militärischen Auseinandersetzungen unterzeichnet haben.Zugleich schreibt das Auswärtige Amt in den Reisehinweisen: „Es besteht weiterhin das Risiko, dass sich die Sicherheitslage in der Region verschärft und es erneut zu Kampfhandlungen, militärischen Schlägen gegen Staaten in der Region sowie Sperrungen des Flugverkehrs kommt.“Von Reisen nach Kuwait rät das Auswärtige Amt weiterhin ab, für Saudi-Arabien gilt diese Empfehlung nur noch für Teile des Grenzgebiets zu Jemen. Gewarnt wird weiterhin vor Reisen in den Irak und in den Iran.Was die Begrifflichkeiten eigentlich bedeutenZum Hintergrund: Das Abraten von einer Reise ist ein sogenannter Sicherheitshinweis – damit macht das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben auf besondere Risiken für Reisende aufmerksam. Reisewarnungen sind im Gegensatz dazu ein „dringender Appell“, Reisen in ein Land oder eine Region zu unterlassen. Sie werden demnach in der Regel ausgesprochen, wenn Reisen Gefahr für Leib und Leben droht.Zwar ist eine Reisewarnung kein Reiseverbot, doch Reiseveranstalter bieten in aller Regel keine Reisen in Länder an, für die so eine Warnung gilt. Warnungen gelten auch als starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, weshalb Urlauber gebuchte Pauschalreisen in der Regel dann auch selbst kostenfrei stornieren können.Veranstalter hatten teils schon Anfang Mai mit dem Aufheben der Reisewarnung und der Abstufung auf ein dringendes Abraten wieder Reisen zum Beispiel nach Dubai buchbar gemacht, andere waren zunächst zurückhaltender. Veröffentlicht nach den redaktionellen Standards des Handelsblatts. Mehr Informationen finden Sie in unseren Richtlinien. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt









