Die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Beschwerde von ARD und ZDF gegen die zum 1. Januar 2025 ausgebliebene Erhöhung des Rundfunkbeitrags hat gezeigt, wie weit sich die Sender von der Realität entfernt haben. Ihre Chefs halten es für selbstverständlich, dass der von allen zwangsweise zu entrichtende Rundfunkbeitrag immer weiter steigt. Denn das entspricht ihrem „Finanzbedarf“, und allein der zählt in ihren Augen. Wird er nicht befriedigt, ist die Demokratie in Gefahr.Von diesem Standpunkt rücken die Intendanten nicht einmal vor dem Hintergrund ab, dass sie eine Rücklage von mehr als einer Milliarde Euro haben. Diese war für die Bundesländer Grund genug, die von der Beitragskommission KEF ausgesprochene Empfehlung, den Beitrag um monatlich 58 Cent zu erhöhen, nicht umzusetzen. In der Zwischenzeit hat die KEF festgestellt, dass die Sender auch mit weniger auskommen können, und vorgeschlagen, den Beitrag vom 1. Januar 2027 an um „nur“ 28 Cent pro Monat zu erhöhen.Niemand bestreitet ihre Bedeutung für die DemokratieWie all das zustande kommt, haben die Verfassungsrichter erfragt, kritisch gegenüber beiden Parteien – Bundesländer und Sendern –, und noch nicht erkennen lassen, in welche Richtung sie neigen. Die Selbstsicherheit, mit der ARD und ZDF in dieses Verfahren gegangen sind, ist zumindest angekratzt. Welche Bedeutung sie für die Demokratie haben, bestreitet im demokratischen Spektrum niemand. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Zehn-Milliarden-Apparat, der sich mit Händen und Füßen gegen Reformen wehrt, immer weiter wachsen muss. Die Rundfunkfreiheit geht nicht zuschanden, wenn der Beitrag „nur“ um 28 statt um 58 Cent pro Monat steigt, es ist nicht einmal selbstverständlich, dass er überhaupt weiter in die Höhe schießt.Selbstverständlich sollte indes sein, dass die Öffentlich-Rechtlichen die Meinungsvielfalt, zu der sie verpflichtet sind, endlich ernst nehmen und den Grad ideologisch voreingenommener Belehrung, auf den man täglich im Programm, zumal in den Nachrichten stößt, zurückschrauben.Am Ende der Verhandlung in Karlsruhe haben ARD und ZDF darauf gedrungen, dass die Verfassungsrichter die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2027 um nun 28 Cent in ihrer in den kommenden Wochen zu erwartenden Entscheidung anordnen. Soll man das als Zeichen einer neuen Bescheidenheit verstehen? Wahrscheinlich ist es eher die Panik vor den sich abzeichnenden Wahlerfolgen der AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Ist die AfD erst an der Regierung, kommt auf die vom Gelde verwöhnten Sender ganz anderes zu.