Die Bundesländer haben 2025 eigenmächtig die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesetzt. ARD und ZDF klagten. Nun begann das Verfahren in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 23. Juni zur Rundfunkfinanzierung

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ARD und ZDF sehen ihre Rundfunkfreiheit verletzt, weil die Bundesländer 2025 den Rundfunkbeitrag nicht erhöht haben. Die Bundesländer halten ihre Weigerung jedoch für rechtmäßig, weil ARD und ZDF durchaus ausreichend finanziert waren. An diesem Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Sender.

Eigentlich ist die Sache klar. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung, weil sie (nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts) für die Demokratie unverzichtbar sind. Die Rich­te­r:in­nen haben auch ein staatsfernes Verfahren vorgegeben, wie der funktionsgerechte Rundfunkbeitrag festgesetzt werden muss – und dieses Verfahren haben die Länder Ende 2024 bewusst ignoriert.