15-Jähriger ertrinkt in der Limmat, ein Kollege filmt den Sprung und alarmiert die Polizei erst nach 27 MinutenEin 20-jähriger Angolaner sitzt wegen Unterlassung der Nothilfe vor Bezirksgericht Zürich. Die Staatsanwältin verlangt sechs Monate Freiheitsstrafe.Tom Felber23.06.2026, 17.46 Uhr4 LeseminutenEin Teenager sprang in die Limmat – obwohl er nicht schwimmen konnte.Annick Ramp / NZZAm 20. Juli 2024 sprang ein 15-jähriger Italiener, der nicht schwimmen konnte, vom Geländer des Drahtschmidlistegs in Zürich in die Limmat. Ein Kollege filmte den Sprung mit einem Smartphone. Der Teenager, der erst seit kurzem in der Schweiz lebte, tauchte nicht mehr auf und ertrank.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Die Leiche des 15-Jährigen konnte erst am nächsten Morgen gefunden und geborgen werden. Das rund eineinhalb-minütige Filmchen des Sprungs wurde später über Social Media verbreitet. Nun steht der Kollege, der gefilmt hatte – ein heute 20-jähriger Angolaner – wegen Unterlassung der Nothilfe vor Gericht.Polizei erst nach 27 Minuten verständigtVier jugendliche Kollegen mit Migrationshintergrund hatten sich an jenem Abend am HB getroffen und beschlossen, zur nahen Limmat zu gehen. Beim Drahtschmidlisteg übergab einer der Kollegen sein Handy dem Angolaner, mit dem Auftrag, er solle die Sprünge filmen. Um 21 Uhr 10 stieg der 15-Jährige als Erster auf das Geländer und sprang in den Fluss. Ein Umstehender kommentierte noch «like an airplane». Die drei Kollegen bemerkten, dass der Italiener nicht mehr auftauchte und suchten das Wasser ab.Zu sehen ist, wie der Filmende auf eine weiter vorne schwimmende Person zoomt, bei der es sich aber um einen älteren Mann handelt. Laut Anklage sei dem Beschuldigten damit klar gewesen, dass der 15-Jährige nicht mehr aufgetaucht war und sich «naturgemäss im Wasser in Lebensgefahr befinden musste». Trotzdem habe sich der Beschuldigte nicht um dessen Wohlergehen gekümmert, sondern weiter gefilmt, bis auch ein zweiter Kollege ins Wasser gesprungen war.Erst 27 Minuten später verständigten die drei Kollegen die Polizei. Die zuständige Staatsanwältin sieht darin den Straftatbestand der Unterlassung der Nothilfe erfüllt und verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Der Vater des Verstorbenen beantragt eine Genugtuung von 1000 Franken.Der beschuldigte Angolaner ist selber Nichtschwimmer. Er ist in Angola aufgewachsen und reiste im Jahr 2023 zu einem Bruder in die Schweiz ein, der schon länger hier lebte. Er bezieht Sozialhilfe und wohnt seit zwei Monaten in einer Notschlafstelle, wie er vor Gericht erzählt. Er absolviert ein Beschäftigungsprogramm, sein Wunsch sei es, eine Lehre zu machen, bisher hätten seine Bewerbungen aber noch keinen Erfolg gehabt.Zum Tatvorwurf erklärt er, er habe den Verstorbenen vor dem Unfall erst zwei Wochen gekannt und nicht gewusst, dass der 15-Jährige nicht schwimmen konnte. Er, der Beschuldige, habe an jenem Abend zu den anderen hingegen gesagt, dass er selber Nichtschwimmer sei und nicht springen werde. Dann habe er das Smartphone erhalten, sei am Filmen gewesen und habe deshalb gar nicht gemerkt, dass der Teenager nicht mehr aufgetaucht sei.Er sei davon ausgegangen, dass jemand der am Ertrinken sei, in Panik gerate, um sich schlage und um Hilfe rufe. Das sei aber nicht passiert. Sie hätten gedacht, vielleicht sei der 15-Jährige schon zum ausgemachten Treffpunkt geschwommen. Sie seien ihn an beiden Ufern der Limmat suchen gegangen. Als sie den Ernst der Lage erkannt hätten, sei es zu spät gewesen.Er habe den Verstorbenen gemocht, sein Tod gehe ihm auch heute noch nahe, sagt der Beschuldigte und wischt sich Tränen aus den Augen.«Behämmert», als Nichtschwimmer in die Limmat zu springenDer Verteidiger beantragt einen Freispruch. Er argumentiert, der Beschuldigte sei selber Nichtschwimmer und habe keinerlei Erfahrung mit Sprüngen und dem Verhalten von Ertrinkenden im Wasser. Der 15-Jährige sei versunken «wie eine Bleikugel». Der zum Tatzeitpunkt erst 18-jährige Beschuldigte habe einfach nicht realisiert, in welcher Gefahr sich der Italiener befunden hatte.Der Beschuldigte habe es einfach «nicht gecheckt». Schliesslich sei es der 15-Jährige selber gewesen, der seinen Tod «völlig autonom» und «unfassbar unnötig», selber verursacht habe. Auch bei allem Mitgefühl für die Angehörigen frage man sich schon, «wie kann man als Nichtschwimmer derart behämmert sein», in die Limmat zu springen und niemandem zu sagen, dass man Nichtschwimmer sei.Der Verteidiger nennt die Genugtuungsforderung der Familie «geschmacklos» und «unethisch». Es gehe offenbar einfach darum, «einen Sündenbock zu finden, auf den man wütend sein kann.»Die Lebensgefahr nicht erkanntDie Frage stelle sich in diesem Fall schon, ob es moralisch sei, ein «Filmli» zu machen, wenn jemand am Ertrinken sei, sagt die Zürcher Einzelrichterin während ihrer Urteilseröffnung. Der Beschuldigte habe aber gar nicht gemerkt, dass der 15-Jährige am Ertrinken gewesen sei. Sie spricht den 20-Jährigen frei. Die Zivilforderung wird abgewiesen.Niemand habe gewusst, dass der 15-Jährige Nichtschwimmer war. Er sei schon in einer roten Badehose zum Treffen aufgetaucht. Er habe der Idee, dass man schwimmen gehen wolle, als Erster zugestimmt. Er sei als Erster aufs Geländer gestiegen. Man sehe dass «die Jungs gechillt» und gut drauf gewesen seien.Die Limmat sei ein Fliessgewässer, es sei Abenddämmerung gewesen und es habe Gegenlicht geherrscht. Die Kollegen hätten in dieser Situation durchaus annehmen dürfen, dass der 15-Jährige mit der Strömung weitergetaucht sei oder sich einen Spass erlaubt habe.Das Gericht könne nicht ohne vernünftige Zweifel davon ausgehen, dass der Beschuldigte die Lebensgefahr tatsächlich erkannt habe. Denn als Laie denke man tatsächlich, dass ein Ertrinkender strample und auf sich aufmerksam mache. Strafrechtlich könne man dem Beschuldigten nichts vorwerfen. Sie hoffe aber, dass er seine Lektion aus dem Fall gelernt habe, sagt die Richterin.Urteil GG260065 vom 23. 6. 2026, noch nicht rechtskräftig.Passend zum Artikel
15-Jähriger ertrinkt in der Limmat – Filmer alarmiert Polizei erst nach 27 Minuten
Ein 20-jähriger Angolaner sitzt wegen Unterlassung der Nothilfe vor Bezirksgericht Zürich. Die Staatsanwältin verlangt sechs Monate Freiheitsstrafe.













