«Hier greift alles ineinander»: Rentenkommission übergibt Reformvorschläge an Merz und BasZu den wichtigsten Empfehlungen zählen die Einführung einer verpflichtenden Kapitalrente und die Abschaffung der Rente mit 63 Jahren.23.06.2026, 09.44 Uhr3 LeseminutenAktualisiertBundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas vor der Vorstellung des Berichts.Nadja Wohlleben / REUTERSDie Rentenkommission hat am Dienstagmorgen ihren Abschlussbericht an Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas offiziell übergeben. Bei den 33 Vorschlägen handle es sich um ein «ausgewogenes Paket», das nun umgesetzt werde, sagte Merz bei der Präsentation. «Hier greift alles ineinander», ergänzte Bas und demonstrierte Handlungsbereitschaft. «Ich möchte dieses Paket umsetzen», sagte sie. Zugleich betonte sie, dass ein Ergebnis im Konsens vorgelegt worden sei; dies bedeutet, dass das Paket gute Chancen hat, so auch weitgehend umgesetzt zu werden. Bereits am Wochenende waren viele der Vorschläge bekannt geworden.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Zu den wichtigsten Empfehlungen gehört die Einführung einer Kapitalrente, die für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Pflicht sein soll. Vorgesehen ist, dass künftig 2 Prozentpunkte des Bruttolohns zentral verwaltet und am Kapitalmarkt investiert werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen jeweils die Hälfte des Beitrags übernehmen. Vorbild dieses Modells ist Schweden, wo die Arbeitnehmer 2,5 Prozentpunkte des Bruttolohns in einem staatlichen Fonds oder in privaten Investmentfonds anlegen.Bisher besteht das staatliche Rentensystem nur aus dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die jetzigen Erwerbstätigen die heutigen Rentner finanzieren. Wegen des demografischen Wandels stösst dieses System aber zunehmend an seine Grenzen. Mit der Kapitalrente würde eine zusätzliche Finanzierungsquelle geschaffen.Rente mit 63 soll abgeschafft werdenWeiterhin soll es erschwert werden, frühzeitig in Rente zu gehen. Abgeschafft werden soll unter anderem die Rente mit 63, also die Möglichkeit, nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen.Laut den Vorschlägen der Kommission soll es künftig schwerer werden, frühzeitig in den Ruhestand zu gehen.Uwe Umstoà ¤tter, / ImagoBisher konnten Erwerbstätige auch nach mindestens 35 Versicherungsjahren in Rente gehen, mussten allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Auch diese Möglichkeit soll nun wegfallen. Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können, sind Sonderregelungen vorgesehen.Kommission empfiehlt moderate Anhebung des RenteneintrittsaltersFerner ist vorgesehen, das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Bisher wurde viel über eine mögliche «Rente mit 70» debattiert; hiervon ist in den Vorschlägen aber keine Rede.Stattdessen empfiehlt die Kommission das sogenannte 2:1-Modell. Änderungen der Lebenserwartung sollen sich im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen.Das würde bedeuten: Steigt die Lebenserwartung um zwölf Monate, würde diese zusätzliche Zeit in acht Monate Arbeit und vier Monate Ruhestand aufgeteilt. Laut den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes würde dies bedeuten, dass das Renteneintrittsalter zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf 67,5 Jahre angehoben wird.Auch Selbständige sollen in die Rentenversicherung einzahlenWeiterhin ist vorgesehen, dass die Zahl der Beitragszahler erhöht wird. Dabei beruft sich die Kommission auf die «soziale Gerechtigkeit». In einem ersten Schritt sollen auch Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dasselbe soll für Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente gelten. Idealerweise sollen langfristig auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hier gebe es aber noch «gewichtige Schwierigkeiten, sagte die Co-Leiterin der Kommission, die Rechtsprofessorin Constanze Janda, bei der Präsentation des Berichts.Die Kommission empfiehlt ausserdem, die Minijobs abzuschaffen. Auch sie sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen, ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus soll abgeschafft werden. Ausnahmen soll es nur noch für Schüler geben.Ziel der Reform ist es, die finanzielle Stabilität der Rente über die kommenden Jahrzehnte zu sichern. Dabei stellt insbesondere der demografische Wandel eine grosse Herausforderung dar. Da die Menschen in Deutschland zunehmend länger leben, beziehen sie über einen immer längeren Zeitraum Rente. Allerdings sinkt die Zahl der Geburten. Das hat zur Folge, dass künftig weniger Erwerbstätige bereitstehen, um die Renten der älteren Generationen zu finanzieren.Passend zum Artikel