Berlin, Brüssel. Die EU will Unternehmensgründungen innerhalb kürzester Zeit ermöglichen – digital und einheitlich. Dafür plant die EU eine neue europaweit geltende Rechtsform für Start-ups. Endlich ein positiver Impuls aus Brüssel, lautete das Echo aus der Wirtschaft.Die Initiative passt zur Deregulierungsagenda von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). „Wir wollen das vorantreiben, und wir sind uns einig, dass wir das bis Ende des Jahres auch ermöglichen wollen“, sagte er beim jüngsten EU-Gipfel. Doch ausgerechnet in Deutschland regt sich Widerstand.Die Vorwürfe reichen von „unausgereift“ über „Sozialdumping“ bis zu „Einfallstor für Geldwäsche“. So befürchtet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Schwächung der Arbeitnehmer- und Tarifrechte, Experten bemängeln fehlenden Schutz vor Mitbestimmungsarbitrage und erkennen in den Plänen ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften. Angesichts der scharfen Kritik sorgen sich Unterstützer, dass die von Investoren und Gründern herbeigesehnte Reform kippen könnte.Im Kern geht es bei der EU Inc. darum, dass jeder in der EU in kürzester Zeit für 100 Euro ein Unternehmen gründen und anmelden können soll – vollständig digital, ohne Notartermin und ohne Mindestkapital. Nach den Plänen der Kommission soll das in allen Mitgliedstaaten nach denselben Regeln funktionieren.Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag im März vorgestellt. Derzeit wird der Gesetzesentwurf im Rat und im EU-Parlament diskutiert. Auch aus dem Parlament kommt Widerstand: EU Inc dürfe nicht auf Kosten von Arbeitnehmerrechten und bewährten Mitbestimmungsstrukturen eingeführt werden, sagt Berichterstatter René Repasi (SPD). „Das ist auch im Interesse von innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern, die im Wettbewerb um die besten Talente attraktive und verantwortungsvolle Arbeitgeber sein wollen.“Das Handelsblatt gibt den Überblick über die wichtigsten Fragen.Welche Kritik gibt es?Den Kern der Einwände bilden die Arbeits- und Sozialstandards sowie das geplante Anmeldeverfahren für eine Gründung.Eine Neuregelung der Unternehmensgründungen dürfe nicht dazu führen, dass „nationale Arbeits- und Sozialstandards unterlaufen werden“, teilte das Bundesjustizministerium mit. Hier gehe es etwa um den Schutz der betrieblichen Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. Ähnliche Befürchtungen hegt der DGB. Im Entwurf sei nicht eindeutig genug geregelt, dass weiterhin das Recht des Arbeitsortes gilt, sagt Katrin Vitols, Referatsleiterin „Mitbestimmung, Corporate Governance und CSR“ vom DGB.