PfadnavigationHomePolitikDeutschlandDebatte um Paragraf 188„Wir müssen auch ranzige Kritik aushalten“, fordert Ricarda LangVon Dominik LippeRedakteur Nachrichten und GesellschaftStand: 14:15 UhrLesedauer: 4 MinutenRicarda Lang im Gespräch mit Journalist Ronen SteinkeQuelle: SZ Podcast/Screenshot WELTIm Podcast „Ist das gerecht?“ plädiert Grünen-Politikerin Lang für die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung. Bürger hätten ein Recht darauf, ohne einen bestimmten „Sprachkodex“ Kritik üben zu können.Bei ihrer Bewerbung zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Grünen 2019 habe sie sich zwei Dinge vorgenommen, sagt Ricarda Lang. Zum einen wolle sie Mensch bleiben, zum anderen wolle sie darauf verzichten, sich ein dickes Fell wachsen zu lassen. Ersteres sei ihr gelungen, doch eine gewisse Unempfindlichkeit sei eingetreten. „Sonst überlebt man es auch gar nicht.“ Mit Anfeindungen kennt sich Ricarda Lang aus, doch sie geht damit anders um als viele ihrer Mitstreiter in der Bundespolitik. Von Alice Weidel bis Friedrich Merz berufen sich beinahe im Wochentakt Politiker auf Paragraf 188, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. In Ronen Steinkes Podcast „Ist das gerecht?“ fordert Lang dessen Abschaffung.Eingangs beklagt auch Lang die schädlichen Effekte der sozialen Medien auf ihr Wohlbefinden. „Das kostet wahnsinnig viel Kraft und wahnsinnig viel Zeit, sich die ganze Zeit mit diesen Kommentaren auseinanderzusetzen“, sagt die Grünen-Politikerin. „Und ich bin ja nicht in die Politik gegangen, um gegen Hate Speech anzukämpfen. Ich bin in die Politik gegangen, um das Land gerechter zu machen.“ Insbesondere im Falle von X werde kritischer Diskurs durch Hassnachrichten verunmöglicht. Die größte Bedrohung der Meinungsfreiheit geht ihrer Ansicht nach von Elon Musk aus. Lesen Sie auchIn der Debatte um Einschränkungen der Meinungsfreiheit warnt Lang davor, das Heil in Übersee zu suchen. „Wir haben es mit Donald Trump gesehen in den USA, der einen ganzen Wahlkampf rund um Meinungsfreiheit geführt hat. Als er an der Macht war, war er der Erste, der Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt hat, der Pressefreiheit eingeschränkt hat, der Demonstrationsfreiheit eingeschränkt hat“, zählt sie auf. Auch eine AfD-Regierung würde „in härtestem Maße gegen Kritiker, gegen Linke, gegen Journalisten“ vorgehen. Gerade deshalb sei es wichtig, ihnen „nicht die Mittel dafür an die Hand zu geben, Kritik unterbinden zu können“. In diesem Zusammenhang kritisieren Lang und Steinke Paragraf 188 StGB, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. 750 Ermittlungsverfahren seien im Jahr der Einführung 2021 auf Basis des Paragrafen eingeleitet worden. Seither habe sich die Zahl jährlich verdoppelt. 2022 belief sich die Menge auf 1400 Verfahren, ein Jahr später auf 2600 und schließlich auf 4500 Fälle. „Der neue Wind weht scharf“, beklagt der Jurist.Lesen Sie auchLang bezeichnet die Einführung des Straftatbestands als „Fehler“. Auch Politiker hätten trotz ihrer öffentlichen Rolle ein Recht darauf, ohne Mord-, Gewalt- und Vergewaltigungsdrohungen zu leben. Aber sie müssten auch aushalten, dass Menschen sie kritisieren. „Ich bin aber davon überzeugt, dass die Kritik an hoheitlichem Handeln und damit natürlich auch an staatlichen Akteuren ein extrem wichtiges Grundrecht in einer funktionierenden liberalen Demokratie ist.“ Deswegen plädiere sie für die Abschaffung des Paragrafen. Ihrer Ansicht nach sei diese Forderung ein progressives Anliegen. „Es war ja immer auch ein linkes Verständnis davon, dass der Staat nicht volle Verfügungsmächte über mich hat. Dass ich den Staat kritisieren kann. Dass ich mich auch gegen bestimmte Maßnahmen wehren kann. Und das wird natürlich auch ausgefochten in dem ganzen Rahmen rund um die Meinungsfreiheit“, erklärt Lang. Wichtig sei dabei, in der Bevölkerung weder einen „Sprachkodex“ noch ein bestimmtes „Sprachniveau“ vorauszusetzen. „Wir müssen auch ranzige Kritik aushalten.“Lesen Sie auchDer beanstandete Straftatbestand symbolisiere für die Bürger: „Unsere Politiker werden besser geschützt als unsere Bürger. Und ich darf mir gegenüber einem politischen Amtsträger weniger erlauben, als ich es gegenüber einer Nachbarin dürfte.“ Der leichtfertige Einsatz des Strafrechts führe zudem zu einer „Gegenbewegung“, welche „die Beleidigung zur höchsten Kunst der politischen Auseinandersetzung“ erhebe und somit die Meinungsfreiheit darüber definiere, sich „möglichst unflätig“ auszudrücken.Eben dadurch leisteten Verfahren und Ermittlungsprozesse rund um Paragraf 188 dem Kampf gegen digitale Gewalt einen Bärendienst, bemängelt Ricarda Lang. „Weil natürlich ganz viele Leute sagen: Lackaffe, Schwachkopf, leck Eier? Alles nichts, was wahnsinnig nett ist. Aber sollte das etwas sein, wofür man strafrechtlich belangt wird? Das sollte es aus meiner Sicht nicht sein.“
Ricarda Lang zu Paragraf 188: „Wir müssen auch ranzige Kritik aushalten“ - WELT
Im Podcast „Ist das gerecht?“ plädiert Grünen-Politikerin Lang für die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung. Bürger hätten ein Recht darauf, ohne einen bestimmten „Sprachkodex“ Kritik üben zu können.







