Unzufrieden mit den Vorschlägen? Dann hat die Rentenkommission es richtig gemacht Foto: IMAGO/ZoonarAm Wochenende sind die Vorschläge bekannt geworden, die das 13-köpfige Gremium in knapp sechs Monaten intensiver Arbeit zusammengestellt hat. 33 Empfehlungen, gedacht als Gesamtkonzept, die als solches ihre Wirkung entfalten würden – aus denen die Bundesregierung sich also nicht nur einzelne herauspicken sollte, wie bei den Vorschlägen der Gesundheitskommission.Sie wünsche sich, dass die Rentenkommission eine einstimmige Empfehlung abgebe, hatte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kürzlich gesagt: „Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“ In den kommenden Tagen und Wochen wird sich zeigen, ob die Regierung zu dieser Zusage steht – oder ob doch einige Vorschläge noch zerredet werden.Hoffentlich nicht. Denn das Gesamtpaket an Empfehlungen, in sich schon ein Kompromiss zwischen den Mitgliedern der Kommission, ist jedenfalls eine gute Grundlage für eine Reform der Altersvorsorge. Damit könnte die Regierung die Rente für die kommenden Jahrzehnte stabilisieren. Die schwarz-rote Koalition täte gut daran, die Vorschläge auch umzusetzen.Rentenreform: Wer ist betroffen?Klar ist: Sollten Union und Sozialdemokraten sich an die Beschlüsse halten, wird die Reform alle treffen.Rentnerinnen und Rentner: Der Nachhaltigkeitsfaktor soll wieder eingesetzt und leicht angepasst werden. Dieser Faktor sorgt dafür, die Lasten einer alternden Gesellschaft zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen. Die Renten würden also etwas weniger stark steigen als derzeit.Menschen nah am Ruhestand: Die abschlagsfreie Frührente, bekannt als Rente ab 63, soll wegfallen. Dann müssten künftig alle, die vor ihrem eigentlichen Rentenbeginn in den Ruhestand wechseln wollen, wieder Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen.Mittelalte und Junge: Das Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Nach derzeitigen Prognosen würde es so bis 2041 auf 67,5 und bis 2051 auf 68 Jahre steigen.Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Sie sollen künftig in Schritten verpflichtend jeweils ein Prozent des Lohns in eine gesetzliche Kapitalrente einzahlen. Die Beiträge würden also stärker steigen. Längerfristig soll sich so allerdings auch dank der erwarteten Erträge das Rentenniveau wieder erhöhen.Selbstständige, Abgeordnete, Vorstände von Aktiengesellschaften, Beamte: Selbstständige, Abgeordnete von Bundestag und Landesparlamenten sowie Vorstände von Aktiengesellschaften sollen in die gesetzliche Rentenversicherung. Es soll weniger Beamte geben und Reformen in der gesetzlichen Rente sollen auf die Beamtenversorgung übertragen werden.Keiner der Vorschläge ist sonderlich überraschend oder gar revolutionär. Dass sich in den vergangenen 20 Jahren trotzdem keine Bundesregierung daran getraut hat, liegt daran, dass sich mit einer solchen Reform zwar das Lob von Expertinnen und Experten, aber kein Publikumspreis (und vielleicht auch keine Wahl) gewinnen lässt.Warum die Umsetzung entscheidend istMehr als auf die gute Vorarbeit kommt es daher nun auf den Kanzler, seine Leute und Partner an. Denn auch ihnen fordern die Vorschläge einiges ab: Der SPD ein Renteneintrittsalter, das zwar nur sehr langsam, aber irgendwann auf die 70 zulaufen könnte – was sie bisher immer abgelehnt hat.Auch die Rente ab 63 haben die Sozialdemokraten zuletzt noch strikt verteidigt. Ebenso weiß die Union, dass viele ihrer Wähler sich zwar theoretisch Reformen wünschen, es in der Praxis aber deutlich weniger goutieren, wenn sie selbst betroffen sind.Es muss deshalb jetzt darum gehen, deutlich zu machen: Auch vom Nichts-Tun steigen die Beiträge bald deutlich. Dann doch lieber etwas höhere Beiträge, aber eine höhere Rente – sowie ein insgesamt stabileres System.