Im Streit um Rabatt-Werbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klage gegen den Lebensmittelhändler zurückgenommen (Az. 6 U 123/25).

Das teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Köln der Deutschen Presse-Agentur mit.

Der Senat habe eine andere Auffassung als die Vorinstanz, hieß es.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Köln gegenstandslos.

Im konkreten Fall ging es unter anderem um Werbung für Weintrauben und Sekt in der Rewe-App.