Eineinhalb Jahre lang schreibt „Lana“ Liebesnachrichten an Mohammed M. Sie schickt Herzchen, fragt nach seinem Tag und macht ihm Komplimente. Für ihn sehen die Chats aus wie der Beginn einer neuen Beziehung. Erst als er im November 2023 an der Haltestelle Schäfflestraße in Frankfurt aus der Bahn steigt, merkt er, dass es „Lana“ nie gegeben hat.Vor ihm steht kein Date, sondern ein Mann, den er aus der Türkei kennt: Jawad K. – der überzeugt ist, dass M. seine Familie auf der Flucht als Mitglied einer Schleuserbande überfallen und ausgeraubt hat. „Diese Person hat mich und meine Familie, Kinder und Frau, bedroht, misshandelt“, sagt der 31 Jahre alte Syrer später auf der Anklagebank des Frankfurter Amtsgerichts. An jenem Novembertag, an dem er seinen vermeintlichen Peiniger wiedertrifft, packt er den überraschten M. an Kopf und Schulter und drängt ihn in Richtung einer nahegelegenen Kleingartenanlage im Frankfurter Osten.Dort, auf einem Stuhl in der Gartenlaube, fesselt Jawad K. sein Opfer mit grauem Klebeband an Händen und Füßen. Er schlägt ihm ins Gesicht, die Lippe platzt auf. „Ich habe ihn gehauen, nicht verprügelt“, sagt er vor Gericht. Er lässt ihn seinen Schuh küssen, beschimpft ihn als „Schwein“ und „Niemand“ und fordert zunächst 5000 Euro Wiedergutmachung, später dann nur noch 1500 Euro. Mohammed M. verspricht Ratenzahlungen, um aus der Situation herauszukommen.Jawad K. widerspricht sichWährenddessen läuft die Kamera von K.s Smartphone. Auf einem der Videos, die später von Ermittlern ausgewertet werden, ist auch zu sehen, wie der Angeklagte K. sein entblößtes Glied vor M.s Gesicht hält und ihn zwingt, es zu küssen. Für den Verteidiger ist das „keine sexuelle Handlung, sondern reine Erniedrigung“. Das Gericht sieht das in seinem Urteil anders: Eine erzwungene Handlung am Intimbereich sei „in besonderem Maß entwürdigend“ – und damit eine sexuelle Nötigung.Vor dem Amtsgericht Frankfurt versucht Jawad K., seine Tat mit seiner eigenen Fluchtgeschichte zu erklären. Er berichtet von der Grenze zwischen der Türkei und Bulgarien, von vermummten Bewaffneten, von einer Waffe, die auf Frau und Kind gerichtet gewesen sei. „Entschuldigung, es kommt jetzt alles hoch bei mir“, sagt er, als ihm die Stimme bricht. Mohammed M. sei der Schleuser, der ihm damals an der Grenze das Geld und seiner Frau den Schmuck genommen habe. „Viele Menschen sind seinetwegen umgekommen“, so K.. Anzeigen in der Türkei und später in Deutschland hätten nichts bewirkt, er sei ausgelacht worden und habe mit der Abschiebung rechnen müssen. Also habe er beschlossen, M. „den Behörden zu stellen“.In seiner Aussage bei der Polizei hatte er hingegen angegeben, nach einer Polizeibegegnung an der bulgarischen Grenze sofort wieder in die Türkei geflohen zu sein, wo es dann zum Überfall gekommen sei. Vor Gericht behauptete er nun, er sei zunächst einen Kilometer nach Bulgarien hineinbegleitet und dort erst später von M. und vier bewaffneten Männern überfallen worden. Auf Nachfrage des Gerichts sagt K. zunächst, er habe damals Erlebtes und Gehörtes vermischt, später schiebt er die Verantwortung auf eine angeblich schlecht übersetzende Dolmetscherin. Wegen dieser Widersprüche lässt sich dem Gericht zufolge die Vorgeschichte nicht verifizieren.Die ausgewerteten Handydaten zeichnen das Bild einer geplanten Tat. Die Aufnahmen wurden nicht, wie der Angeklagte behauptet, am Tattag gelöscht, sondern erst Wochen später, am Tag einer Wohnungsdurchsuchung. Dazwischen wurden sie auf ein weiteres Telefon des Mannes übertragen. Während M. noch in der Hütte sitzt, ruft Jawad K. bereits dessen Bruder an und fordert Geld. „Wir haben es hier nicht mit einem spontanen Kontrollverlust zu tun, sondern mit einer über einen langen Zeitraum vorbereiteten Tat“, sagt der Staatsanwalt. Er spricht von Rache und Selbstjustiz und fordert in seinem Plädoyer zwei Jahre Freiheitsstrafe.Neben Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung sah das Schöffengericht auch den Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt. Die erzwungene Handlung am Intimbereich sei, unabhängig von der Frage persönlicher Erregung, eine entwürdigende, sexuelle Handlung gewesen. Letztlich verurteilt das Gericht Jawad K. wegen Freiheitsberaubung, vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es für seinen aufenthaltsrechtlichen Status Folgen haben.