Der Schwitzbad-Albtraum: Ein Zürcher Architekt nutzt seine Sauna als Abstellkammer. Das wird ihm zum VerhängnisWarum man Saunen nicht zu einem Lagerraum machen sollte – ein kostspieliges Lehrstück aus dem Zürcher Oberland.22.06.2026, 05.03 Uhr3 LeseminutenGefährliche Abstellkammer: Ein Mann steckt versehentlich seine Sauna in Brand.Karin Hofer / NZZEin Vormittag im Oktober 2025 wird für einen Mann aus dem Zürcher Oberland zum Sauna-Albtraum. Zum Schwitzen und Entspannen hatte er einst ein Dampfbad in seinem Architekturbüro einbauen lassen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Doch genutzt hat es der 60-jährige Deutsche offenbar kaum mehr, stattdessen diente ihm die Sauna als Abstellraum. Er lagerte darin diverses Material: einen Eimer samt Putzlappen, eine Matratze, ein Badetuch sowie mehrere elektronische Geräte wie einen Laptop. Vieles davon ist brennbar, wie die Zürcher Staatsanwaltschaft später in einem Strafbefehl festhält.Versehentlich die Ofenheizung in Gang gesetztGenau dies wird dem Architekten im Herbst 2025 zum Verhängnis. Denn neben all dem anderen stellte er auch eine Deckenplatte in seine Sauna. Dummerweise genau dort, wo sich die Steuerung der Anlage befand. Mit einer Kante drückte die Platte gegen den Fehlerstromschutzschalter.Die Brandermittler konnten rekonstruieren, was danach mutmasslich passiert war: Als der Architekt einmal etwas in die Sauna brachte, dürfte er versehentlich die Deckenplatte berührt haben – und diese wiederum setzte den Ofen der Sauna in Gang. Sicher ist, dass sich der Ofen und die Steine im Dampfbad aufheizten. Und das führte dazu, dass das in unmittelbarer Nähe gelagerte Material Feuer fing.Newsletter «NZZ Justiz»Das wöchentliche Update zu Kriminalität und Strafwesen – jeden Montag direkt in Ihrem Postfach.Jetzt kostenlos abonnierenIrgendwann bemerkte auch der Mann das Feuer. Er alarmierte die Feuerwehr, die den Brand löschen konnte. Die Folgen: ein Sachschaden in der Höhe von rund 150 000 Franken. Und ein Strafverfahren gegen den Deutschen.Der Saunabrand hat es sogar in Vorlesungen geschafftDer Architekt aus dem Zürcher Oberland ist längst kein Einzelfall. Seit die Saunakultur ihren Siegeszug quer durch die Schweiz angetreten hat, gibt es auch den Saunabrand als negative Begleiterscheinung. In Luzern etwa geriet diesen Frühling in einem Fitnesspark eine Frauensauna in Brand. Im Basler St.-Jakob-Park, der Heimstätte des FC Basel, sorgte ein Feuer im Saunabereich der Mannschaftskabinen im April dafür, dass der Klub die kompletten Katakomben ausser Betrieb nehmen musste. Und in Sargans fing im letzten Herbst die Sauna in einem Einfamilienhaus Feuer.Saunabrände kommen so regelmässig vor, dass sie sogar Eingang in die universitären Vorlesungen gefunden haben – als Beispiel, um Straftatbestände wie Brandstiftung und fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst zu veranschaulichen.Bei einer grossen Zahl der Brände ist menschliches Fehlverhalten im Spiel. Häufig ist es eine Mischung aus Unaufmerksamkeit, Sorglosigkeit und Fahrlässigkeit. Zu den häufigsten Brandursachen gehöre der unachtsame Umgang, hält auch die Beratungsstelle für Brandverhütung fest. Diese Ereignisse sind häufiger als die Fälle, bei denen jemand absichtlich Feuer legt.Vergangenes Jahr wurden schweizweit 755 Fälle von Brandstiftung registriert. Feuer also, bei denen der Verdacht bestand, dass sie absichtlich ausgelöst wurden. Zum Vergleich: Im selben Jahr gab es 1069 Fälle von fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Die Mehrheit der Verursacher sind dabei Männer – nämlich 629. Und noch etwas zeigt die Statistik: Es sind meist ältere Personen, die wegen Unachtsamkeit einen Brand auslösen. Fast die Hälfte der Verursacher war über 50 Jahre alt.Staatsanwaltschaft wirft ihm mangelnde Sorgfalt vorEs sind Männer wie der 60-jährige Architekt aus dem Zürcher Oberland. Ihn verurteilte die Zürcher Staatsanwaltschaft einige Monate nach dem Brand wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Er habe eine konkrete Gefahr geschaffen, hält die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl fest. Schliesslich habe er brennbares Material in unmittelbarer Nähe des Ofens deponiert und eine Deckenplatte bei der Steuerung der Sauna platziert. Er habe voraussehen müssen, dass das Material beim versehentlichen Einschalten der Sauna in Brand geraten könnte.Hätte er mehr Sorgfalt walten lassen, hätte der Brand vermieden werden können. So lautet das Fazit der Staatsanwaltschaft.Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Architekten deshalb mit Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Franken. Zudem muss er eine Busse von 600 Franken sowie die Verfahrenskosten in der Höhe von 800 Franken tragen. Der Mann hat den Strafbefehl akzeptiert, er ist inzwischen rechtskräftig geworden. Es ist eine teure Lektion dafür, dass man seine Sauna nicht als Abstellkammer nutzen sollte.Passend zum Artikel