Lücken in der Personenfreizügigkeit: Mit Fake Jobs, Scheinfirmen und falschen Pässen zur AufenthaltsbewilligungBei der Arbeitsmigration nehmen Missbräuche zu, bei fast jedem zehnten Selbständigen aus Europa ist alles nur Schein. Jetzt sollen Gemeinden mit einem Kontroll-Kit gefälschte EU-Dokumente erkennen. Reicht das?20.06.2026, 17.05 Uhr5 LeseminutenNicht jeder Ausweis ist echt – und oft werden die Papiere von Ausländern bloss einmal auf der Gemeindeverwaltung geprüft.Illustration Dario Veréb / NZZaSDie Hitze steht über dem Fernbusbahnhof am Zürcher Sihlquai. Nummernschilder aus dem halben Kontinent blitzen an den Haltekanten. Busse aus Italien oder Portugal, aber auch aus zahlreichen osteuropäischen Städten erreichen Zürich an diesem Donnerstag. Im Schatten der Bäume ringsum flirrt das Sprachengewirr der wartenden und angekommenen Passagiere. Über das Sihlquai reisen jedes Jahr auch unzählige europäische Bürger zum Arbeiten in die Schweiz ein. Jetzt gerät diese Arbeitsmigration verstärkt in den Fokus.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ämter berichten von auffälligen Firmen. Oder von verdächtigen osteuropäischen Ausweisen. Denn unter den vielen erwünschten Arbeitskräften finden sich auch solche, die sich den Zugang zur Schweiz mit fingierten Arbeitsverträgen, über Scheinfirmen oder gar mittels gefälschter EU-Ausweise erschleichen. Ihr Ziel: eine Aufenthaltsbewilligung, Zugang zum Arbeitsmarkt und staatlichen Leistungen.Sie kannte nicht einmal den FirmennamenZahlreiche Gerichtsfälle geben Einblick, wie die Schwachstellen der Personenfreizügigkeit ausgenutzt werden. Zum Beispiel von einer Slowenin, die in die Schweiz gereist war, um als Bürogehilfin in einer Firma im Kanton Freiburg zu arbeiten. Später stellte sich heraus, dass sie nur zwei Tage gearbeitet hatte. Die Freiburger Behörden hielten fest, dass der Arbeitsvertrag nur zum Schein abgeschlossen wurde, um für die Frau eine Aufenthaltsbewilligung zu erwirken – sie kannte nicht einmal den Firmennamen. Der Fall flog erst durch eine anonyme Meldung auf. Das Bundesgericht widerrief schliesslich vor wenigen Monaten die Bewilligung, die ihr vom zuständigen Migrationsamt bereits bis 2029 erteilt worden war.Die Versuchung, mit einem Scheinvertrag in die Schweiz zu reisen, ist gross. Denn die Personenfreizügigkeit sieht vor: EU/Efta-Bürger mit einem Arbeitsvertrag von mindestens zwölf Monaten Dauer erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B für fünf Jahre. Wer sich nach einer gewissen Zeit arbeitslos meldet, wird bei der Stellensuche unterstützt und erhält breiten Zugang zum Arbeitsmarkt. Und nicht zuletzt: B-Aufenthalter haben Anrecht auf Sozialhilfe.In Einzelfällen mag sich der Schaden in Grenzen halten. Doch in den vergangenen Jahren flogen auch Betrugsserien auf. So stellte eine angebliche Pharmazie-Firma in Zürich innert kurzer Zeit Dutzende Personen aus dem Ausland an. Dann fanden Ermittler der Polizei bei Nachforschungen in dem Zürcher Quartier eine klassische Briefkastenfirma ohne Büros vor. Gemäss einem Urteil des Verwaltungsgerichts hätten offiziell 50 Rumänen dort arbeiten sollen. Sie erlangten dank der Scheinfirma illegal eine Aufenthaltsbewilligung gemäss EU/Efta-Regel. Ein ähnlicher Fall spielte sich in Winterthur ab, wo ein Rumäne mehrere Arbeitsverträge fälschte, um Landsfrauen in die Schweiz zu holen.Für die Rente in die SchweizSolche Konstrukte sind offenbar verbreitet. Die Berner Bevölkerungsdienste sprechen bei gefälschten Arbeitsunterlagen von «wiederkehrenden Auffälligkeiten bei denselben Arbeitgebern». Schweizer Auslandsvertretungen in Osteuropa und auf dem Balkan warnen ausreisewillige Bürger offiziell vor Fake-Arbeitsbewilligungen für die Schweiz. Wie gross das Phänomen schweizweit ist, weiss aber niemand.Einen Hinweis liefert die Kontrolle von Selbständigen. Just diese Woche offenbarte der neueste Bericht des Bundes zu den flankierenden Massnahmen einen Rekordwert. Die Behörden kontrollieren regelmässig selbständige EU/Efta-Bürger. 2025 waren von Tausenden Kontrollierten ganze neun Prozent Scheinselbständige, insbesondere im Baugewerbe und im verarbeitenden Gewerbe.Bei fast jedem zehnten Selbständigen aus Europa ist also alles nur Fassade. Doch auch Selbständige haben Anspruch auf Sozialversicherungen wie AHV oder IV. Und sie können, wenn sie in Not geraten, grundsätzlich Sozialhilfe beantragen – auch wenn ihnen dann je nach Situation die Ausweisung droht. Betrugszahlen existieren auch hier nicht. Zahlen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) zeigen einzig, dass die Sozialhilfequote von EU-Bürgern mit 2,3 Prozent leicht höher ist als jene von Schweizern mit 1,8 Prozent. Rund 35 000 EU-Bürger in der Schweiz werden von der Sozialhilfe unterstützt.Wie dreist teilweise vorgegangen wird, zeigt der Fall einer Griechin, die vor ihrer Pensionierung in die Schweiz übersiedelte und sich als Selbständige ausgab. Jahre später kamen die Behörden zum Schluss, dass es sich um eine blosse Scheinselbständigkeit handelte. Zu diesem Zeitpunkt lebte die Frau bereits von Schweizer Ergänzungsleistungen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hielt dazu in einem Urteil vor zwei Monaten fest, die Scheinselbständigkeit habe es ihr ermöglicht, «in der Schweiz in den Genuss von Sozialleistungen zu kommen».Scheinselbständigkeit bedeutet indes nicht zwingend, dass jemand gar nicht oder weniger als angegeben arbeitet: Die Betroffenen arbeiten teilweise normal, werden aber fälschlich als Selbständige ausgegeben. Die wahren Arbeitgeber, die meist im Ausland sitzen, sparen sich so Schweizer Sozialabgaben und können Vorschriften oder Mindestlöhne umgehen.Eine ID für ein paar hundert EuroVor einem weiteren Betrugsmodell warnt das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einer Weisung vom Januar 2026: Personen aus Drittstaaten, die EU-Ausweise fälschen, um in den Genuss der Personenfreizügigkeit zu kommen. Es geht um Menschen aus Nordmazedonien, Moldau, Serbien oder aussereuropäischen Ländern.Dieses Phänomen beobachtet man auch beim St. Galler Migrationsamt, wie Dario Cellere, Leiter der Ausländerabteilung, bestätigt: «Sie kaufen gefälschte europäische Identitätskarten. Zusammen mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag sind sie so innert Kürze im Besitz einer fünf Jahre gültigen B-Bewilligung.»Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) entdeckte letztes Jahr 1456 gefälschte Dokumente. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Allein die St. Galler Kantonspolizei prüft jährlich über 1500 Ausweise und entdeckt weitere 130 bis 160 Fälschungen.Am häufigsten sehen Behörden gefälschte Dokumente aus Osteuropa. «Die alte rumänische ID ist vergleichsweise leicht zu fälschen, da sie sehr wenige Sicherheitsmerkmale aufweist und in mehreren verschiedenen Versionen in Umlauf ist», sagt Cellere. Gemäss Experten ist eine solche ID bereits für ein paar hundert Euro zu bekommen.Doch das Erkennen bleibt schwierig. Und: «Oft sehen vor der Erteilung einer Bewilligung nur die Gemeindemitarbeiter als Einzige das Original einer ID oder eines Passes», sagt Cellere. Dabei zeigte eine brisante Umfrage von letztem Jahr, dass nur jede vierte Gemeinde ausländische Ausweise systematisch prüft.Der Verband der Schweizer Einwohnerdienste schlägt nun Alarm. «Die Zahl von Dokumenten mit Fälschungsmerkmalen, die wir bei der täglichen Arbeit sehen, nimmt deutlich zu», sagt Co-Präsident Alexander Ott. Häufig stünden diese im Zusammenhang mit Scheinfirmen, die dazu dienten, Aufenthaltsrechte, Bewilligungen oder Sozialleistungen zu erschleichen, sagt er. Und: «Viele Fälschungen dürften unerkannt bleiben.»Der Bund arbeitet an strengeren Kontrollen und an einer engeren Zusammenarbeit der Behörden. Spruchreif ist aber noch nichts. Die FDP-Nationalrätin und frühere Sicherheitsdirektorin Jacqueline de Quattro fordert, Aufenthaltsbewilligungen künftig ähnlich streng zu prüfen wie Visa. «Sollten Fälle von gefälschten bulgarischen und rumänischen Pässen zu zahlreich werden, müssten Anträge auf eine Aufenthaltsbewilligung B, bei denen die Namen dieser beiden EU-Länder vorkommen, vom SEM genehmigt werden.» Der St. Galler Mitte-Ständerat Benedikt Würth will ebenfalls mehr Instrumente gegen Missbrauch: «Wenn Kriminelle mit neuen Methoden aufrüsten, müssen die Vollzugsbehörden unverzüglich nachziehen.»Der Verband der Einwohnerdienste lanciert nun ein Ausweis-Kontroll-Kit. Darin enthalten ist eine UV-Lampe, eine Lupe und der Zugriff auf eine KI-gestützte Referenzdatenbank, um ID und Pässe zu überprüfen. Das Kontroll-Kit wird ab Herbst für diverse Behörden angeboten, das Basisset kostet 357 Franken.Im Kampf gegen den Betrug bei der Arbeitsmigration soll so zumindest die erste Verteidigungslinie, der Gemeindeschalter, gestärkt werden.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
Scheinfirmen und Fake-ID: So erschleichen sich Betrüger die Schweizer Aufenthaltsbewilligung
Bei der Arbeitsmigration nehmen Missbräuche zu, bei fast jedem zehnten Selbständigen aus Europa ist alles nur Schein. Jetzt sollen Gemeinden mit einem Kontroll-Kit gefälschte EU-Dokumente erkennen. Reicht das?
Schweizer Kontrollen 2025: 9 % der EU-Arbeitnehmer nutzen gefälschte Verträge, Scheinfirmen oder falsche Ausweis-Dokumente für illegalen Aufenthalt. Für Tech-Recruiter ein Zeichen für notwendige Verbesserungen bei Background-Checks und Dokumentenverifizierung im Hiring-Prozess.






