Kein Mensch kann Unrecht verzeihen. Aber man kann sich mit denen versöhnen, die es getan habenWas können wir tun, wenn Dinge geschehen, die nie hätten geschehen dürfen? Die Philosophin Hannah Arendt sah nur einen Weg: akzeptieren, dass Unrecht nicht wiedergutgemacht werden kann.Ursula Renz20.06.2026, 05.30 Uhr7 Leseminuten«Verzeihung, Erbarmen und Versöhnung machen nichts rückgängig, sondern führen die begonnene Handlung in einer Richtung weiter, die in ihr nicht lag»: Hannah Arendt im Jahr 1966 an der University of Chicago.ImagoBei der Lektüre von Hannah Arendts «Denktagebuch» kann man Entdeckungen machen. Zum Beispiel die Unterscheidung zwischen zwei Arten des Umgangs mit einem erlittenen Unrecht. Arendt bringt sie auf die Nenner Verzeihen und Versöhnung. Ein Verzeihen liegt für sie vor, wo ein Opfer einem Täter vergibt und diesem die Last eines begangenen Unrechts von den Schultern zu nehmen sucht. Von diesem Vorgang grenzt sie den Prozess der Versöhnung ab, den sie als ein Sichabfinden mit «einem Geschickten» beschreibt. Versöhnung wird nötig, wo das Geschickte sich «als Schicksal» entfaltet und nicht einfach als «gegeben» hingenommen werden kann.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Im Zentrum dieser Unterscheidung steht die Differenz zwischen zwei Lebensbezügen. Menschen leben immer mit anderen Menschen zusammen, gleichzeitig sind sie in ihrem Denken und Erleben auf die Realität bezogen, in der sie leben. Verzeihen tangiert nach Arendt das Verhältnis zu einem anderen Menschen, der einem etwas angetan hat. Dagegen betrifft Versöhnung unser Verhältnis zu einer erlittenen Wirklichkeit, die wir oft schmerzhaft im Lichte nicht realisierter Möglichkeiten bewerten.Im Alltag gehen diese Dinge oft ineinander über. Das «Geschickte», mit dem Menschen sich abzufinden haben, sind nicht nur Schicksalsschläge von höherer Gewalt wie Krankheiten und Naturkatastrophen. Es umfasst auch Zumutungen, die aus der Zurücksetzung gegenüber anderen resultieren oder ihrer Gedankenlosigkeit entspringen.Das sah auch Arendt so. Allerdings war der Vorgang, der sie zu dieser Unterscheidung veranlasst haben dürfte, von einem besonderen moralischen Gewicht. So wird die Unterscheidung zwischen Verzeihen und Versöhnen gleich im ersten, auf den Juni 1950 datierten Eintrag des «Denktagebuchs» eingeführt. Das ist ein Jahr, bevor ihr monumentales Werk «Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft» erscheinen wird, in dem sie, zahlreiche ihrer Studien aus der Kriegs- und Nachkriegszeit zusammenfassend, die Vorgeschichte der totalitären Systeme des 20. Jahrhunderts aufarbeitet.Was nie hätte geschehen dürfenIn diesem Werk artikuliert Arendt auch ein Urteil, das ihrer politischen Ethik über weite Strecken zugrunde liegt. Bezug nehmend auf die Massenverbrechen von Nazi-Deutschland weist sie darauf hin, dass das, was in Vernichtungs- und Konzentrationslagern geschehen sei – jene «Fabrikation der Leichen», wie sie es später umschreibt, und was je nach Akzent als «Holocaust», «Shoah» oder «Zivilisationsbruch» bezeichnet worden ist –, sich mit dem Begriff «Mord» nicht mehr fassen lasse. Was Arendt beschäftigt, ist also ein Verbrechen, vor dem selbst die schwerwiegendsten juristischen Kategorien versagten und durch das sämtliche Gewissheiten zerschmettert wurden.Aus der Verarbeitung dieser Erfahrung gehen wesentliche Elemente ihrer politischen Ethik hervor. Rein moralisch betrachtet, handelt es sich bei diesem Verbrechen um ein Unrecht, das heisst um etwas, das von Menschen mit Absicht verursacht wurde. Es hätte von Menschen vermieden werden können, weil alle wissen können, dass es unrecht ist. In der ersten Auflage des Totalitarismus-Buchs bezeichnet Arendt dieses Unrecht noch als das «radikal Böse». In der späteren Auflage verweist sie auf ein Gebot, das Kant in den Präliminarien seiner Schrift «Zum ewigen Frieden» aufgestellt hatte. Ein Staat, so Kant, habe alles zu unterlassen, was einen künftigen Frieden unmöglich mache.Für die Frage von Versöhnung und Verzeihung ist aufschlussreich, dass ein Unrecht dieser Art jeden, der sich seinen Charakter vor Augen führt, mit ungläubigem Entsetzen erfüllt. Diesem entspricht die Einsicht, dass da etwas geschehen ist, was niemals hätte geschehen dürfen. Nachdem aber, was niemals hätte geschehen dürfen, trotzdem geschehen ist, müssen wir mit diesem Entsetzen umgehen. Nur, wie kann das gehen, wenn mit diesem Entsetzen auch die Erkenntnis einhergeht, dass all die Mittel, die bislang zur Bewältigung von Straftaten zur Verfügung gestanden haben, versagen?Arendt erteilt dieser Frage in ihrem «Denktagebuch» zuerst einmal eine Absage. Sie bestimmt dort das radikal Böse als das, «womit man sich nicht versöhnen» könne, was man «als Schickung unter keinen Umständen akzeptieren» könne, an dem man aber «auch nicht schweigend vorübergehen» dürfe. Das ist keine Antwort auf die obige Frage, sondern ein Nachweis, dass es sich dabei um ein unlösbares Problem handelt.Nacktes GrauenDoch auch unlösbare Probleme beschäftigen uns, wenn sie sich als «Schickung» aufdrängen. Die Frage von Verzeihen und Versöhnung hat Arendt zeitlebens beschäftigt. Dabei werden ihre Überlegungen im Ton gelegentlich weicher, doch fällt ihr Urteil keineswegs milder aus. Das Entsetzen über die unfassbaren Massenverbrechen, die von Nazi-Deutschland ausgegangen sind, hinderte sie aber nie daran, sich auch mit anderen Fällen von historischem Unrecht zu beschäftigen und etwa die Massenverbrechen des Stalinismus neben die des Nationalsozialismus zu stellen.Nun ist für die Opfer jedes Unrecht absolut; es lässt sich nicht hochrechnen. Dem trägt Arendt im Totalitarismus-Buch in einer Klammerbemerkung Rechnung, in der sie verallgemeinernd sagt, dass «niemals» wiedergutgemacht werden könne, was Menschen einander im Handeln antun. Doch diese Wendung ins Anthropologische hat heikle Implikationen. Sie läuft nicht nur dem Ziel jeder Rechtsordnung zuwider, dafür zu sorgen, dass ein durch Unrecht beschädigtes Gefüge wiederhergestellt werden kann. Auch im individuellen Umgang wird Unrecht unauflösbar. Wenn Unrecht grundsätzlich nicht wiedergutgemacht werden kann, was bleibt mir da noch zu tun übrig?Arendt reagiert darauf im «Denktagebuch» zunächst mit einer implizit theologischen Überlegung. Sie hält fest, dass nur Gott einem die Last, die man sich durch ein Unrecht auf die Schultern geladen habe, von den Schultern nehmen könne. Das mindert die Zumutung jedoch nicht, denn daraus folgt auch, dass, wo kein Gott eingreift, das Unrecht mit uns bleibt. Ob wir nun Täter, Opfer oder beides sind.Doch was können wir tun, wenn das Unrecht unter uns ist und uns heimsucht in Form nackten Grauens über das, was geschehen ist? Wegsehen und das Geschehene schweigend zu quittieren, ist nach Arendt keine Alternative. Es bleibt nichts übrig, als das Unrecht anzuerkennen, das heisst, es als etwas zu akzeptieren, das nicht wiedergutgemacht werden kann. Das ist der Hintergrund von Arendts Entgegensetzung von Verzeihen und Versöhnung. Durch diese werden nicht nur zwei Weisen des Umgangs mit erlittenem Unrecht unterschieden, sondern auch ihre unterschiedlichen Wirkungen offengelegt.Die Last bleibt bestehenDas Verzeihen, das Arendt anders als die Versöhnung noch als theologisch verbrämten Vorgang beschreibt, kommt dabei deutlich schlechter weg. Im Grunde genommen ist verzeihen zu wollen eine Anmassung. Verzeihen kann nur Gott. Für die zwischenmenschlichen Verhältnisse hat das heikle Folgen. Verzeihung gibt es nach Arendt nur bei «prinzipiell voneinander Geschiedenen», also ausserhalb jener Gleichheit, welche menschliche Beziehungen ausmacht.Wo wir verzeihen, ist unsere Beziehung zum andern entweder durch Überlegenheit gekennzeichnet, wie wenn Eltern ihren Kindern verzeihen, oder die Beziehung gehört der Vergangenheit an, weil das Verzeihen diese abschliesst. Nach Arendt ist Verzeihen letztlich ein Abschieds- oder Überlegenheitsgestus, der die Gleichheit zwischen Partnern radikal zerstört.Dazu kommt, dass Verzeihen nach Arendt letztlich «nur ein Scheinvorgang» ist. Der Verzeihende gibt vor, etwas zu leisten, was nicht geleistet werden kann. Wir können einem anderen Menschen die Last eines von ihm begangenen Unrechts nicht von den Schultern nehmen, auch nicht, wenn er es an uns begangen hat. Wo kein Gott mehr wirkt, bleibt die Last bestehen. Verzeihung mündet in Verdrängung.Versöhnung dagegen mag zwar unmöglich erscheinen, und wo es um veritable Verbrechen geht, ist es das auch oft. Aber sie ist kein Scheinvorgang, kein Vorgeben von etwas, was prinzipiell ausgeschlossen ist. Das liegt daran, dass Versöhnung nach Arendt primär mit unserem Verhältnis zur Wirklichkeit zu tun hat und nur in zweiter Linie mit unserer Beziehung zum anderen Menschen. Zur Disposition steht, ob wir uns abfinden können mit dem, was uns widerfahren ist, und nicht, ob wir einem Menschen, der uns etwas angetan hat, vergeben können. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob und wie wir zu einer Akzeptanz dessen kommen, was wir erlitten haben.Erbarmen macht nichts rückgängigArendt weist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der Dankbarkeit hin. Dankbarkeit ist eine notwendige Voraussetzung aller Versöhnung; ohne jene «fundamentale Dankbarkeit für das Gegebene», welche die Mitgift menschlichen Lebens ist, können wir uns mit dem «Geschickten» nicht abfinden. Andererseits ist Dankbarkeit aber auch das Resultat von Versöhnung. Wo wir feststellen, «dass es für mich überhaupt so etwas wie Sein gibt», da stellt sich – allem erlittenen Unrecht zum Trotz – Dankbarkeit ein. Solche Dankbarkeit, so schreibt Arendt wenig später, sei nicht zu verwechseln mit religiöser «Ergebenheit». Dankbarkeit ist uns nicht auferlegt, sondern «frei».Wo Versöhnung gelingt, macht sie frei. Anders als Verzeihen ist Versöhnung nach Arendt kein Scheinvorgang. Das heisst aber nicht, dass durch sie das Unrecht aus der Welt geräumt würde, noch geht mit ihr eine Entlastung des Täters einher. An dieser Stelle greift ein weiterer Unterschied: An einer Versöhnung sind immer beide, Täter und Opfer, beteiligt. Versöhnung könne nur stattfinden, wo der Täter «sofort bereit» sei, das Unrecht zu korrigieren, während das Opfer darauf verzichten müsse, sich als jemand zu verhalten, dem Unrecht geschehen sei. Das bedeutet kein Wiedergutmachen, wohl aber wird verhindert, dass geschehenes Unrecht permanent weiterwirkt.Erst Jahre später, im Buch «Vita activa», wird Hannah Arendt auch das Verzeihen als «Heilmittel gegen die Unwiderruflichkeit» rehabilitieren. Verzeihen wird dort nicht mehr als Abschiedsgeste beschrieben, sondern hat seinen Sinn im Verzicht auf Rache. Damit geht sie zwar weiter davon aus, dass geschehene Taten nicht rückgängig gemacht werden können. Doch können sie allenfalls in ihren Wirkungen unterbrochen werden. Oder wie sie in ihrem «Denktagebuch» schreibt: «Verzeihung, Erbarmen und Versöhnung machen nichts rückgängig, sondern führen die begonnene Handlung in einer Richtung weiter, die in ihr nicht lag», nicht angelegt war.Dieser Richtungswechsel ist das entscheidende Moment. Wo wir darauf verzichten, einem reaktiven Impuls nachzugeben und erlittenes Unrecht heimzuzahlen, setzen wir innerhalb eines bestehenden Handlungszusammenhangs einen neuen Anfang. Nicht Sühne, sondern Transformation ist daher der Sinn von Verzeihen wie von Versöhnung.Ursula Renz ist Professorin für Philosophiegeschichte an der Universität Graz und Mitglied des Exzellenzclusters «Knowledge in Crisis» des österreichischen Wissenschaftsfonds.Passend zum Artikel