Der Bundesrat will den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine voraussichtlich über März 2027 hinaus weiterführen. Zugleich lässt er prüfen, ob wehrpflichtige ukrainische Männer künftig davon ausgeschlossen werden sollen.19.06.2026, 13.44 Uhr2 LeseminutenEine Frau aus der Ukraine lässt ihre Fingerabdrücke abnehmen. Aufnahme von 2022 im Bundesasylzentrum Boudry.VALENTIN FLAURAUD / KEYSTONEela. Der Bundesrat bereitet die Zukunft des Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine vor. An seiner Sitzung vom Freitag hat er die Konsultation zu einem entsprechenden Konzept eröffnet. Dieses sieht vor, den Schutzstatus S über März 2027 hinaus weiterzuführen, solange keine Aussicht auf einen dauerhaften Waffenstillstand besteht. Der Entscheid soll im Sommer fallen, nach Anhörung der Kantone, Kommunalverbände, Sozialpartner sowie weiterer staatlicher und nichtstaatlicher Akteure.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Geprüft wird zugleich eine Einschränkung für wehrpflichtige ukrainische Männer. Der Bundesrat verweist dabei auf die laufenden Diskussionen in der EU, die eine Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ebenfalls mit einer möglichen Ausnahme für diese Personengruppe verbindet. Die Schweiz habe ihre Praxis bisher eng mit der EU abgestimmt und wolle dies auch künftig tun, um Sekundärmigration zwischen europäischen Staaten zu verhindern. Eine Änderung würde eine Anpassung der Allgemeinverfügung zum Schutzstatus S voraussetzen.Zudem will der Bundesrat den Kantonen bei der Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S mehr Spielraum geben. Hintergrund ist das vom Parlament beschlossene Entlastungspaket 2027: Ab Anfang 2027 soll der Bund den Kantonen für Personen, die seit mehr als fünf Jahren Schutzstatus S haben, keine Subventionen mehr zahlen. Damit entfielen auch bundesrechtliche Vorgaben zum Unterstützungsstandard. Die Kantone sollen diesen ab März 2027 selbst festlegen können. Dafür ist eine Anpassung der Asylverordnung 2 geplant; die Vernehmlassung soll im Herbst eröffnet werden.Passend zum Artikel