Um einen Ausweg aus der heutigen Krise zu finden, müsse man die westliche Tradition von Recht und Gesetz, von Ordnung und Gerechtigkeit in weiterer historischer Perspektive betrachten: Als der amerikanische Rechtshistoriker Harold Berman diese Feststellung an den Anfang seines 1983 bei Harvard University Press erschienenen Opus magnum „Law and Revolution. The Formation of the Western Legal Tradition“ stellte, konnte seine Beobachtung, am Ende einer Epoche zu stehen, als naturgemäß unscharfer Kulturpessimismus wahrgenommen werden, aber auch als deutliche Kritik am machtpolitischen Realismus der amerikanischen Neocons. Als Bermans Buch dann 1991 auf Deutsch bei Suhrkamp herauskam und in der F.A.Z. von Stefan Smid besprochen wurde (F.A.Z. vom 8. Oktober 1991), schien inzwischen vielen nicht das Ende einer Epoche, sondern gleich das Ende der Geschichte erreicht: ein revolutionärer Neubeginn, der die Dominanz der westlich-liberalen Rechtstradition auf Dauer stellte.Berman war ein Experte für sowjetisches Recht; 1955 berichtete die F.A.Z. über einen Vortrag, den er vor der Sowjetischen Akademie der Wissenschaften über die sowjetische Strafrechtsreform gehalten hatte. Wer Berman genau gelesen hat, fand und findet in seiner buchstäblich revolutionären Chronik der westlichen Rechtstradition reiches Material zur Analyse globaler Rechtsentwicklungen seit der Epochenwende von 1989. Berman lässt die Geschichte des europäischen Rechts mit der „Gregorianischen Revolution“, der großen transnationalen Neubestimmung des Verhältnisses von weltlicher und geistlicher Macht im elften Jahrhundert, beginnen. Er identifiziert dann fünf weitere „große Revolutionen“, „Perioden gewaltsamer Umwälzung, in denen das bisherige System der politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, religiösen, kulturellen und sonstigen gesellschaftlichen Beziehungen, Institutionen, Überzeugungen, Werte und Ziele gestürzt und durch ein neues ersetzt wurde“, Legitimation in ferner Vergangenheit und apokalyptischer Zukunft gesucht wurde: russische, amerikanische und französische Revolution; die englische „Glorious Revolution“ und „die protestantische Reformation, die in Deutschland den Charakter einer nationalen Revolution hatte“.Der zweite Band wurde noch nicht übersetztLetzterer widmete Berman den 2006 erschienenen, bis heute nicht ins Deutsche übersetzen zweiten Band seines Hauptwerks („Law And Revolution, II: The Impact of the Protestant Reformations on the Western Legal Tradition“). Mit Revolutionen, die ein neues Rechtssystem hervorbringen, sollen hier „nicht nur die anfänglichen Gewalthandlungen“ gemeint sein, „durch die ein neues System aufgerichtet wird, sondern auch der ganze Zeitabschnitt, den dieses System braucht, um Wurzeln zu schlagen“.Misst Legitimationslücken und Eingriffsspielräume aus: Hauke Brunkhorst.ImagoBermans „integrative Rechtswissenschaft“, die Rechtspositivismus und Naturrecht mit historischen und sozialökonomischen Perspektiven verbindet, wird dank der Übersetzungen des chinesischen Rechtswissenschaftlers Liang Zhiping gegenwärtig auch jenseits der europäischen Rechtstradition aufmerksam rezipiert. Der Hinweis Bermans, dass man an das Recht glauben müsse, wenn es etwas bewirken solle, befeuert in Anknüpfung an die Diskussion über eine adäquate Übersetzung des Begriffs „Glauben“ im Kontext einer konfuzianisch geprägten Kultur und Gesellschaft in China auch weiter gespannte Debatten über Recht und Normativität.Als der Flensburger Soziologe Hauke Brunkhorst, im alten Westen wohl Bermans produktivster transdisziplinärer Rezipient, im vergangenen Oktober seinen achtzigsten Geburtstag beging, präsentierte er den versammelten Schülern, Kollegen und Freunden eine neue Volte seiner langjährigen Beschäftigung mit „Rechtsrevolutionen“ in der Spur des 2007 verstorbenen amerikanischen Rechtshistorikers. Zweieinhalb Tage lang wurde über Evolution von Recht und Gesellschaft, Theorie von Demokratie und Verfassung in der Weltgesellschaft und transnationale Verfassung diskutiert. „Between Legal Revolution and Social Evolution“: In diesem Spannungsfeld erforscht der von Jürgen Habermas geprägte, entscheidend aber auch von Niklas Luhmann beeinflusste Vertreter der „Dritten Generation“ der Frankfurter Schule Dynamiken, die mit disruptiver Kraft zur Herausbildung neuer sozialer und rechtlicher Ordnungsmuster führen.Evolutionäre kollektive LernprozesseDie befriedende Kraft des herrschaftsfreien Diskurses wird bei Brunkhorst ersetzt durch das radikale Potential „unbezähmbarer Öffentlichkeiten“, welche sogar „transnationale Klassenherrschaft“ zugunsten einer durch egalitäre Verfassungsstrukturen garantierten Solidarität zu bezwingen vermögen. In seiner „Critical Theory of Legal Revolutions“ (Bloomsbury Publishing, 2014) analysiert er, wie radikale rechtliche und politische Umbrüche („Verfassungsrevolutionen“) evolutionäre kollektive Lernprozesse vorantreiben und ermöglichen. Als noch für unsere Gegenwart prägende „Rechtsrevolution“ bestimmt er dabei die Unterzeichnung der Charta der Vereinten Nationen in San Francisco einschließlich ihrer Vorgeschichte – ein constitutional moment, gefolgt vom Inkrafttreten der Charta am 24. Oktober 1945 (just an Brunkhorsts eigenem Geburtstag).Vor gut zwei Jahrzehnten, auf dem Höhepunkt der Debatte um die Europäische Verfassung, ließ Brunkhorst die „Weltrechtsrevolution des 20. Jahrhunderts“ noch 1917 beginnen (mit dem Doppelereignis der Russischen Revolution und des Eintritts der Vereinigten Staaten in den Ersten Weltkrieg) und 1945 mit der Gründung der Vereinten Nationen enden. Damit war der Rahmen für weitere globale Verrechtlichung und Konstitutionalisierung gesetzt, als einen maßgeblichen historischen Protagonisten neben den Juristen Woodrow Wilson und Lenin identifizierte Brunkhorst den Rechtspositivisten Hans Kelsen, „zeitlebens ein radikaler Reformer und auf mehreren Ebenen am revolutionären Geschehen seiner Zeit beteiligt“. Bei der Flensburger Konferenz „Recht, Staat und Internationale Gemeinschaft bei Hans Kelsen“ brachte Brunkhorst 2004 eine Gruppe von Völker-, Verfassungs- und Europarechtlern, Soziologen und Politikwissenschaftlern, Theologen und Historikern, zumeist aus dem damaligen „Nachwuchs“, miteinander und mit Jürgen Habermas ins Gespräch. Als aufmerksamer Netzwerker begründete er dauerhafte Gesprächszusammenhänge.Seine anfängliche Periodisierung hat Brunkhorst schon kurz danach in seinen ersten Überlegungen zur „globalen Rechtsrevolution“ aufgegeben, in einem Beitrag, der auch eine eigenwillige, von Kelsen, Habermas und Luhmann inspirierte Antwort auf Carl Schmitts 1978 in der Zeitschrift „Der Staat“ veröffentlichten Aufsatz „Die legale Weltrevolution. Politischer Mehrwert als Prämie auf juristische Legalität und Superlegalität“ gibt. Bei Brunkhorst heißt es: „Die globale Rechtsrevolution beginnt mit der Gründung der internationalen Finanz- und Wirtschaftsinstitutionen in Bretton Woods, der UN-Charta, den Nürnberger Prozessen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – und sie dauert immer noch an.“Kritiker verändern die WeltDiese Fortdauer wurde in den lebhaften Debatten der Flensburger Konferenztage im vergangenen Oktober allenfalls verhalten infrage gestellt. Ob Hauke Brunkhorst daran auch in seiner nun für Ende 2027 bei Suhrkamp angekündigten Summe „Rechtsrevolutionen“ festhalten wird, darüber mag man spekulieren. Die nüchterne (Selbst-)Beschreibung von Wissenschaftlern und Intellektuellen als „gazetteers of reality“ in einer Welt zwischen Fakten, Fiktionen und Fake News, die der Historiker Michael Geyer ins Spiel brachte, vermochte die kritische Verve des Soziologen Brunkhorst jedenfalls nicht zu dämpfen.Dem Ohnmachtsanspruch des aus Chicago angereisten Historikers liberaler Menschenrechtsentwicklung stellte Brunkhorst in seinem einleitenden Festvortrag „Die ungeheure Macht des Negativen“ entgegen, eine Macht der Kritik, von der Evolution und Revolution menschlicher Gesellschaften angetrieben würden. Er führte seine These auf Hegel zurück, begleitete die revolutionäre Macht der Kritik dann auf eine Reise um die Welt (vom erfolgreichen Aufstand versklavter Menschen in der Haitianischen Revolution bis zur Einführung des Frauenwahlrechts auf der Pazifikinsel Pitcairn) und fand darin, bei allen Rückschlägen, Spuren des „großen Fortschritts“ von Marx.Auf den Gedanken, dass wechselseitige Negation in einer „Mikrophysik der Macht“ Gerechtigkeit begründe, ist Brunkhorst durch die sprachanalytische Philosophie Ernst Tugendhats gebracht worden. Die von Habermas und Luhmann herbeigeführte kommunikative Wende der Soziologie begünstigte fast zwanglos Brunkhorsts Interesse am Recht. Herrschaft könne, sagt Brunkhorst, die Negationsmöglichkeiten der Sprache manipulieren, blockieren, zensieren – aber eben nicht aufheben. „Denn dann würde sie sich selbst aufheben und vernichten, an Unterkomplexität und Legitimationsdefiziten zugrunde gehen.“