Zahlreiche Gerichtsurteile in den vergangenen Jahren haben sich bereits mit dem System der Schufa beschäftigt – zu ganz unterschiedlichen Sachverhalten und mit recht unterschiedlichem Ausgang für die größte deutsche Auskunftei. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt über eine weitere Grundsatzfrage zur Transparenz der Schufa zu entscheiden. Es geht darum, wie detailliert die sogenannte Datenkopie nach der DSGVO sein muss. Diese können Verbraucher:innen bekanntermaßen kostenlos erhalten, um daraus zu erfahren, was in welcher Form über sie bei den Wiesbadenern gespeichert ist.Anzeige

Fünf Privatpersonen hatten geklagt, weil sie der Ansicht sind, dass die Schufa nicht in ausreichendem Maß erklärt, wie genau ihr persönlicher Score zustande kommt und welche Daten und Gewichtungen in die Berechnung eingeflossen sind. Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass die bisherige Auskunft nicht ausreicht und Verbraucher:innen zumindest nachvollziehen können müssen, welche wesentlichen Faktoren und Gewichtungen ihren Score beeinflussen.

Neuer Schufa-Score gilt als transparent im Sinne der Forderungen

Daher muss der BGH jetzt klären, ob die bisherige Auskunft den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung genügt hat. Es könnte nämlich sein, dass Verbraucher einen weitergehenden Anspruch auf Informationen über die Logik und die maßgeblichen Faktoren des Scorings haben. Denn nur wenn Scores „maßgeblich für eine Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertrags sind“, gilt ein erweiterter Auskunftsanspruch.Anzeige